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Wirtschaft Konkret Nr. 104 - Im sicheren Hafen

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<strong>Wirtschaft</strong> <strong>Konkret</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>104</strong>AkkreditivformenBestätigtes Akkreditiv:Der Exporteur kann mit seinem Kundenvereinbaren, dass von der eröffnendenBank eine zweite Bank – in aller Regelseine Hausbank – zu beauftragen ist,das Akkreditiv zu bestätigen. Ist dieBank hierzu bereit – kommt somit einGeschäfts besorgungsvertrag zwischeneröffnender Bank und ihr zustande –,dann wird sie in die Haftung einbezogenund verpflichtet sich zur Zahlung desAkkreditivbetrages. Somit bietet dasbestätigte Akkreditiv eine doppelte Siche -rung gegen erhöhte wirtschaftliche undpolitische Risiken.Ist im Akkreditiv eine Bestätigungnicht vorgesehen – weil der Kunde diesnicht wollte oder Ländergesetze Bestätigungenuntersagen –, so hat der Expor -teur die Möglichkeit, sich von seinerBank (ihre Bereitschaft unterstellt) eineAnkaufszusage geben zu lassen. Durchdas Versprechen der Bank, gegen Vor -lage akkreditivgemäßer Dokumente zuzahlen, wird ein ähnlicher Effekt erreichtwie beim bestätigten Akkreditiv.Sicht-Akkreditiv:Sicht-Akkreditive sind Barzahlungs -akkreditive und stellen die übliche Formder Akkreditive dar. Die Zahlung erfolgtZug um Zug – die eröffnende Bank über -weist den Betrag unverzüglich, nachdemder Exporteur oder dessen Bankdie Dokumente eingereicht hat.Revolvierendes Akkreditiv:Sie bieten sich für laufende Geschäfte an.Ein maximaler Teilbetrag kann x-malinnerhalb eines bestimmten Zeit rau mesin Anspruch genommen werden, bis derGesamtbetrag des Akkreditivs ausgeschöpftist. Nicht ausgenutzte Beträgeverfallen. Beim revolvierenden kumu la -tiven Akkreditiv können nicht in An -spruch genommene Beträge auf künf -tige Teilbeträge übertragen werden.Revolvierende Akkreditive kommenrelativ selten vor.Nach-Sicht-Akkreditive:Ist die Zahlung aus einem Akkreditivnicht bei Vorlage der Dokumente, sondernzu einem späteren Zeitpunkt fällig,dann handelt es sich um ein Nach-Sicht-Akkreditiv, auch Zielakkreditivgenannt. Die Zahlung hieraus erfolgtnach Ablauf des Lieferantenkredits.Deferred-Payment-Akkreditiv: Räumtder Exporteur seinem Kunden ein Zahlungszielein, so besteht die Möglichkeit,das Zahlungsrisiko über ein Deferred-Payment-Akkreditiv (Akkreditiv mit hin -ausgeschobener Zahlung) abzu sichern.Die eröffnende Bank verpflichtet sichdurch ihr abstraktes Schuld verspre chen,losgelöst vom zugrunde liegenden Kauf -vertrag, zu einem im Akkreditiv fest -gelegten Zeitpunkt zu zahlen. Die Zah-14

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