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Waldrodung für Siedlungszwecke?: Raum & Umwelt 2/13 - vlp-aspan

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VLP-ASPAN Nr. 2/<strong>13</strong>Diese Frage soll anhand eines Fallbeispiels beantwortetwerden. Untersucht wird das Gebiet Balsbergin Kloten. In diesem Gebiet befindet sichdirekt neben dem Bahnhof, umschlossen vonBauzonen, ein kleineres Waldareal mit einer Flächevon 2.17 Hektaren (siehe Bild Seite 28). DerStandort ist ausgezeichnet erschlossen (unmittelbareNähe zum Vollanschluss an die A 51, guteErreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr;S-Bahn Station direkt angrenzend mit mindestensHalbstundentakt, Bus-Anschluss in derNähe, auch der Flughafen Zürich-Kloten ist angrenzend).Bei der S-Bahn-Station Balsberg solldie Verbindung in Zukunft noch verbessert werdenund ein grundsätzlicher Viertelstundentakteingeführt werden. 1266.1.1 RichtplanungIm aktuell gültigen Richtplan des Kantons Zürich127 ist das gesamte Gebiet Kloten-Opfikon alsZentrumsgebiet ausgeschieden. 128 Dies sind gemäss§ 22 Absatz 1 des kantonalen PlanungsundBaugesetzes PBG Gebiete, «die aus kantonalerSicht <strong>für</strong> die Bildung wirtschaftlicher undkultureller Zentren, <strong>für</strong> eine Wohn- oder gemischteÜberbauung sowie <strong>für</strong> die industrielleund gewerbliche Nutzung bestimmt sind».Unter Berücksichtigung der Leitlinien <strong>für</strong> die Gesamtentwicklungsollen in diesen Gebieten dieVoraussetzungen <strong>für</strong> eine zukunftstaugliche Zentrenstrukturunter Verwendung bereits heutezentral gelegener Standorte geschaffen werdenund es ist der wirtschaftliche Betrieb der S-Bahnim Interesse einer umweltschonenden Verkehrsbewältigunganzustreben. Zentrumsgebiete umfassensowohl Siedlungsteile, denen bereits heutedie Funktion als kulturelle und wirtschaftlicheSiedlungsschwerpunkte von kantonaler Bedeutungzukommt, als auch Gebiete mit hohem Veränderungspotential,die durch eine langfristigausgerichtete Neuorientierung solche Aufgabenübernehmen können. 129 Als Teil der Strategie einerSiedlungsentwicklung nach innen werdenmit der Bezeichnung von Zentrumsgebieten Optionen<strong>für</strong> die langfristige Entwicklung innerhalbbereits weitgehend überbauter Gebiete offengehalten.Gemäss Richtplan sind bei künftigen Planungenin den Zentrumsgebieten die folgenden Grundsätzewegleitend:• Dichte Siedlungsteile mit hoher Siedlungsqualitätsollen erhalten bleiben bzw. neu geschaffenwerden können. Zu diesem Zwecke sind inder Regel Mischnutzungen anzustreben; insbesonderesoll auch Wohnraum erhalten bzw.neu geschaffen werden.• Die baulichen Dichten sind, angepasst an dieörtlichen Gegebenheiten, <strong>für</strong> die einzelnenZentrumsgebiete insgesamt deutlich über denin § 49a PBG vorgesehenen Ausnützungenfestzulegen. Mit gezielten Nutzungs- undDichtevorgaben in der regionalen Richtplanungsind die Zentrumsgebiete, auch zur Sicherunggenügender Erholungsbereiche, bedarfsgerechtzu strukturieren.• Der Wirtschaft sind optimale Standorte zurVerfügung zu stellen, insbesondere solche mithoher Erschliessungsqualität mit dem öffentlichenVerkehr. Die bereits vorhandenen infrastrukturellenVorleistungen der öffentlichenHand sind auszuschöpfen.• Die Verkehrs- und die übrige Infrastruktur istso zu planen und zu projektieren, dass einesinnvolle Etappierung der Nutzung der einzelnenGebiete erreicht wird.125 Gemäss Auskunft von Sacha Peter, Abteilungsleiter <strong>Raum</strong>planung,Amt <strong>für</strong> <strong>Raum</strong>entwicklung des Kantons Zürich(29.8.2012); der Empfehlung des Bundes, im neuen Richtplanweitere 2‘000 Hektaren einzuzonen, wurde nicht gefolgt.126 Zürcher Planungsgruppe Glattal. RegioROK Glattal (Regionales<strong>Raum</strong>ordnungskonzept) Bericht vom 26. Oktober 2011,S. 29 ff.127 Kanton Zürich, Kantonaler Richtplan vom 31.1.1995.128 Kanton Zürich, Kantonaler Richtplan, Kapitel 2.3 Zentrumsgebiet,Abb. 2, S. 30.129 Kanton Zürich, Kantonaler Richtplan, Kapitel 2.3 Zentrumsgebiet,S. 27.29

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