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Vorbericht zum Haushaltsbuch der Stadt Coesfeld für das ...

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<strong>Vorbericht</strong><strong>zum</strong> <strong>Haushaltsbuch</strong><strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong><strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr2014


Glie<strong>der</strong>ungSeiteAusgangslage <strong>für</strong> den Haushalt 2014 22Haushaltsentwurf 2014 mit rd. 2,3 Mio. € Defizit 22Inanspruchnahme <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage 2014 erneut erfor<strong>der</strong>lich 23Haushalt 2013: Gewerbesteueransatz nicht erreicht 24Grundsätzliche Hinweise <strong>zum</strong> Haushalt 2014 25Bewertungsvereinfachung: Bildung von Festwerten 28Schlüsselzuweisung 2014: Anstieg um rd. 0,8 Mio. € gegenüberdem Vorjahr 29Solidarbeitrag <strong>für</strong> die Deutsche Einheit 30Kreisumlage und Zahlung an den Kreis bzgl. <strong>der</strong> Kosten<strong>der</strong> Unterkunft nach dem SGB II 31Das Überschussbudget des Fachbereichs Finanzen undControlling (Zentralhaushalt) 32Die Zuschussbudgets <strong>der</strong> Fachbereiche 41Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen an 42Analyse <strong>der</strong> haushaltswirtschaftlichen Daten im interkommunalenVergleich: Das NKF-Kennzahlenset NRW 44Allgemeine Hinweise <strong>zum</strong> Gesamtergebnisplan und denTeilergebnisplänen 50Gesamtfinanzplan und Teilfinanzpläne 51Keine Aufnahme von Krediten <strong>für</strong> Investitionen im Jahr 2014 51Die wichtigsten Investitionen und Zuweisungen hierzu 52


SeiteVerpflichtungsermächtigungen: Auszahlungen erst inspäteren Jahren 54Vermögen und Schulden <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> 54Kassenlage und Liquiditätssteuerung 56Rahmenbedingungen und Planung <strong>für</strong> 2014 57Rahmenbedingungen und Planung <strong>für</strong> 2015 bis 2017 58Ausblick: Hoffnung auf eine <strong>für</strong> uns positive Entscheidung desVerfassungsgerichtshofes NRW 59


Ausgangslage <strong>für</strong> den Haushalt 2014Lei<strong>der</strong> kann auch <strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2014 kein originär ausgeglichener,son<strong>der</strong>n – wie bereits in den vergangenen Jahren– nur ein fiktiv ausgeglichener Haushaltsentwurf vorgelegt werden,und <strong>das</strong> trotz erheblicher Konsolidierungsanstrengungenund in den Jahren 2011 und 2013 erfolgter Erhöhungen <strong>der</strong>Realsteuerhebesätze. Hauptgrund <strong>für</strong> <strong>das</strong> erneut auszuweisendeDefizit bleibt die Tatsache, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalen durch von zahlreichen Kommunen <strong>für</strong> falsch gehalteneEingriffe in <strong>das</strong> Finanzausgleichssystem auch <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong><strong>Coesfeld</strong> seit 2011 die Schlüsselzuweisung erheblich reduzierthat. Inzwischen befinden sich die Gemeindefinanzierungsgesetze<strong>für</strong> gleich drei Jahre (2011, 2012 und 2013) auf demPrüfstand des Verfassungsgerichtshofes in Münster.Für 2014 ist <strong>das</strong> Gemeindefinanzierungsgesetz noch nicht beschlossen,es wird <strong>der</strong>zeit (Oktober 2013) im Landtag beraten.Zum Finanzausgleich liegt aber bereits eine erste Modellrechnungvor.Haushaltsentwurf 2014 mit rd. 2,3 Mio. € DefizitDas Defizit im Gesamtergebnisplan des vorliegenden Haushaltsentwurfs2014 beträgt fast 2,3 Mio. € und liegt damit erheblichüber dem Plandefizit des Haushaltsjahres 2013, <strong>das</strong> sichauf knapp 0,8 Mio. € (ohne übertragene Ermächtigungen ausdem Vorjahr) beläuft. An<strong>zum</strong>erken ist, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Defizit 2014 indieser Größenordnung entsteht, obwohl gegenüber <strong>der</strong> Vorjahresveranschlagungeine um ca. 0,8 Mio. € höhere Schlüsselzuweisung,ein Plus von rd. 0,7 Mio. € beim Gemeindeanteil an<strong>der</strong> Einkommensteuer und die Erstattung von in 2012 gezahltenEinheitslasten in Höhe von 357.000 € erwartet wird. Für dieFolgejahre bis 2017 werden aus heutiger Sicht weitere, aberdeutlich geringere Defizite (2015 und 2016: jeweils rd.0,6 Mio. €, 2017: ca. 0,1 Mio. €) prognostiziert. Ursächlich <strong>für</strong><strong>das</strong> vergleichsweise hohe Defizit des Jahres 2014 ist vor allem,


<strong>das</strong>s im <strong>Stadt</strong>schloss umfangreiche Sanierungsmaßnahmenanstehen, die allein mit 1,25 Mio. € zu Buche schlagen und denErgebnisplan 2014 belasten. Auch ist mit einem Anstieg <strong>der</strong>Kreisumlage um rd. 0,7 Mio. € zu rechnen.Fest steht aber auch: Ohne die Konsolidierungsanstrengungenund die Steuererhöhungen <strong>der</strong> vergangenen Jahre müssten wir<strong>für</strong> 2014 von einem noch wesentlich höheren Defizit ausgehen.Die ergriffenen Maßnahmen stellen sich somit nach wie vor alsnotwendig und richtig dar.Inanspruchnahme <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage 2014 erneut erfor<strong>der</strong>lichNach aktuellen Erkenntnissen und aufgrund des inzwischenaufgestellten Jahresabschlusses <strong>für</strong> 2010 kann davon ausgegangenwerden, <strong>das</strong>s die Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr2014 über einen Bestand von voraussichtlich gut 8 Mio. € verfügenwird. Die Jahresabschlüsse <strong>für</strong> 2010 und die folgendenJahre sind zwar <strong>der</strong>zeit noch nicht festgestellt (<strong>für</strong> 2010 solldies im Dezember 2013 geschehen), es ist jedoch nach <strong>der</strong> bekanntenfinanziellen Entwicklung in den Jahren 2011 und 2012und bei plangemäßer Abwicklung <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft imJahr 2013 mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit davon auszugehen,<strong>das</strong>s <strong>der</strong> genannte Betrag von gut 8 Mio. € in <strong>der</strong> Ausgleichsrücklagevorhanden sein wird. Der konkrete Betrag kann natürlicherst im Jahresabschluss 2013 festgestellt werden.Ein Bestand in <strong>der</strong> genannten voraussichtlichen Höhe reichtaus, <strong>das</strong> lt. Haushaltsentwurf 2014 geplante Defizit von rd.2,3 Mio. € abzudecken. Er würde auch noch <strong>für</strong> die prognostiziertenDefizite <strong>der</strong> Jahre bis 2017 ausreichen. Somit gilt <strong>der</strong>städtische Haushalt auch 2014 als ausgeglichen (fiktiver Haushaltsausgleichdurch Inanspruchnahme <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage).


einzeln darzustellen sind, ist in <strong>der</strong> Haushaltssatzung mit30.000 € festgesetzt worden.In den Haushaltsentwurf 2014 sind die Haushaltsansätze desJahres 2013, erhöht um die aus 2012 übertragenen Ermächtigungen<strong>für</strong> Aufwendungen und Auszahlungen („fortgeschriebeneAnsätze“), eingeflossen und jeweils in <strong>der</strong> Spalte Ansatz2013 dargestellt. Das ebenfalls zu zeigende Ergebnis des Jahres2012 kann allerdings, da <strong>der</strong> Jahresabschluss 2012 nochnicht vorliegt, nur in vorläufiger Form dargestellt werden. Eswird darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s die als vorläufiges Ergebnis2012 aufgezeigten Beträge dem <strong>der</strong>zeitigen Buchungsstandentsprechen und daher gewisse Vergleiche mit den folgendenHaushaltsjahren erlauben. Es sind jedoch noch nicht alle Buchungen,z. B. <strong>der</strong> Abschreibungsaufwendungen, <strong>der</strong> aktiviertenEigenleistungen o<strong>der</strong> die Zuordnung <strong>der</strong> Schulpauschaledurchgeführt worden. Insofern ist insbeson<strong>der</strong>e auch die Aufsummierung<strong>der</strong> Einzelbeträge noch vorläufig, so <strong>das</strong>s die ausgewiesenenSummen <strong>für</strong> Vergleichszwecke ungeeignet sind.Der Ergebnisplan ist <strong>das</strong> Kernelement des Haushaltsplans. Hierzeigt sich, ob ein positives o<strong>der</strong> negatives Jahresergebnis erzieltwird, und ob <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeindeordnung vorgeschriebeneHaushaltsausgleich erreicht wird. Dazu muss <strong>der</strong> Gesamtbetrag<strong>der</strong> Erträge die Höhe des Gesamtbetrages <strong>der</strong>Aufwendungen erreichen o<strong>der</strong> übersteigen. Die Verpflichtung<strong>zum</strong> Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn ein Fehlbedarf imErgebnisplan bzw. ein Fehlbetrag in <strong>der</strong> Ergebnisrechnungdurch Inanspruchnahme <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage gedeckt werdenkann. In <strong>der</strong> Bilanz ist die Ausgleichsrücklage als geson<strong>der</strong>terPosten des Eigenkapitals anzusetzen.Die im Ergebnisplan <strong>für</strong> 2014 vorgesehenen Abschreibungsbeträgesowie die Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung von Son<strong>der</strong>postensind noch nicht als endgültig anzusehen. Derzeitige Grundlage<strong>für</strong> ihre Ermittlung ist die festgestellte Eröffnungsbilanz und <strong>der</strong>aufgestellte Jahresabschluss 2010. Im Hinblick auf die noch


ausstehenden Jahresabschlüsse sind jedoch spätere Abweichungennoch möglich.Im Finanzplan bzw. in <strong>der</strong> Finanzrechnung werden demgegenüberalle Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt, woraussich ein Liquiditätssaldo ergibt. Es handelt sich um die Zahlungenaus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit, aber auch aus Investitions-und Finanzierungstätigkeit.Bewertungsvereinfachung: Bildung von FestwertenEs wird Gebrauch gemacht von <strong>der</strong> Bewertungsvereinfachungsmöglichkeitdes § 34 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung.Nach dieser Vorschrift können <strong>für</strong> Vermögensgegenständedes Sachanlagevermögens, <strong>für</strong> Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffesowie <strong>für</strong> Waren, die regelmäßig ersetzt werdenund <strong>der</strong>en Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, Festwertegebildet werden. Voraussetzung ist, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Bestand inseiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nurgeringen Schwankungen unterliegt. Es wird davon ausgegangen,<strong>das</strong>s hinsichtlich <strong>der</strong> in den Festwert einbezogenen Vermögensgegenständelediglich Ersatzbeschaffungen vorzunehmensind. Die Gegenstände werden nicht planmäßig abgeschrieben,die Ersatzbeschaffungen stellen jedoch (sozusagenals Abschreibungsersatz) Aufwand im Ergebnisplan und in <strong>der</strong>Ergebnisrechnung dar; <strong>der</strong> Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahrwird also abgebildet.Im Ergebnisplan-Entwurf 2014 sind <strong>für</strong> die zu bildenden Festwertefolgende Aufwendungen vorgesehen:Festwert EDV Hardware (FB 10 <strong>für</strong> die Gesamtverwaltung) 30.000 €Festwert Dienst-/Schutzkleidung (Feuerwehr) 56.700 €Festwert Schläuche (Feuerwehr) 3.000 €Festwert Medien (<strong>Stadt</strong>bücherei) 42.000 €Festwert Mobiliar (Schulen) 23.753 €Festwert Begrünungen 51.940 €Summe <strong>der</strong> Beschaffungen zu Festwerten 207.393 €


Der Vereinfachungsvorteil ist darin zu sehen, <strong>das</strong>s in <strong>der</strong> Anlagenbuchhaltungeine große Anzahl von Vermögensgegenständenjeweils nur als ein „einziger“ Vermögensgegenstand ausgewiesenwird und außerdem keine jährlichen Abschreibungenzu erfassen sind. Die Auszahlungen <strong>für</strong> die Ersatzbeschaffungensind zwar Aufwand, haushaltsmäßig aber als Investitionanzusehen – mit <strong>der</strong> Folge, <strong>das</strong>s, falls notwendig, eine Kreditfinanzierungerfolgen dürfte.Schlüsselzuweisung 2014: Anstieg um rd. 0,8 Mio. € gegenüberdem VorjahrAuf einige <strong>für</strong> den Haushalt und die aktuelle Finanzsituation bedeutsameErträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungensoll nachstehend detaillierter eingegangen werden, zunächstauf die 2014 zu erwartende Schlüsselzuweisung des Landes.Diese wird gegenüber dem Vorjahr nach <strong>der</strong> vorliegenden1. Modellrechnung aus mehreren Gründen um etwa 0,8 Mio. €höher ausfallen. Einerseits hat sich die verteilbare Finanzausgleichsmasseerhöht, an<strong>der</strong>erseits ist die Steuerkraft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><strong>Coesfeld</strong> in <strong>der</strong> maßgeblichen Referenzperiode Juli 2012 bisJuni 2013 zwar angestiegen (4,1 %), im Landesdurchschnitt istjedoch ein höherer Anstieg (4,7 %) zu verzeichnen. Ausschlaggebendist auch, <strong>das</strong>s in <strong>Coesfeld</strong> eine gestiegene Zahl von (imFinanzausgleich höher gewichteten) Ganztagsschülern zu berücksichtigenist. Die Gewichtung <strong>der</strong> Ganztagsschüler ist allerdingsnicht mehr so hoch wie in den Vorjahren.Ein vom Landtag beschlossenes Gemeindefinanzierungsgesetz2014 existiert <strong>der</strong>zeit noch nicht, es befindet sich in <strong>der</strong> parlamentarischenBeratung. Gegenüber dem Gemeindefinanzierungsgesetzdes Vorjahres sind nach den vorliegenden Eckpunktenverschiedene Anpassungen vorgesehen, u. a. eineverringerte Gewichtung <strong>der</strong> SGB II-Bedarfsgemeinschaften imRahmen des Soziallastenansatzes, die allerdings nur stufenweise,in mehreren Schritten, durchgeführt werden soll.


Solidarbeitrag <strong>für</strong> die Deutsche EinheitSeit 2006 wurde <strong>der</strong> von den Gemeinden aufzubringende Solidarbeitrag<strong>für</strong> die Deutsche Einheit ausschließlich über die bundesgesetzlichgeregelte erhöhte Gewerbesteuerumlage erbracht.Durch <strong>das</strong> Einheitslastenabrechnungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 2010 wurde die Beteiligung <strong>der</strong> Kommunenneu geregelt. Danach sollen die Gemeinden ihre Finanzierungsbeteiligungnunmehr wie<strong>der</strong> einerseits durch die (erhöhte)Gewerbesteuerumlage und an<strong>der</strong>erseits durch die Auswirkungendes einheitsbedingten Gesamtbelastungsbetragesauf den Steuerverbund im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichsleisten, d. h. durch eine Verringerung <strong>der</strong> Finanzausgleichszahlungen.Im Gegensatz zu den vergangenen Jahrensoll auch wie<strong>der</strong> eine Abrechnung <strong>der</strong> gemeindlichen Zahlungenerfolgen.Der Verfassungsgerichtshof <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalenhat zwischenzeitlich geurteilt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Gesetz verfassungswidrigist. Die damit erfor<strong>der</strong>liche gesetzliche Neuregelung sollnoch in 2013, verbunden mit den bereits erwähnten Erstattungen<strong>der</strong> laut Modellrechnung zu viel gezahlter Beträge <strong>für</strong> dieJahre 2009 bis 2011, geschaffen werden. Für 2007 und 2008will <strong>das</strong> Land auf errechnete Ansprüche verzichten.Bezüglich <strong>der</strong> erhöhten Gewerbesteuerumlage ist im Entwurfdes Ergebnisplans 2014 in Abhängigkeit von den erwartetenGewerbesteuereinnahmen ein von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> zu zahlen<strong>der</strong>Betrag von rd. 1,2 Mio. € vorgesehen. Ferner erfolgt in2014 die Abrechnung <strong>der</strong> Einheitslasten. Es ist eine Erstattungvon 357.000 € veranschlagt, da wir in dieser Größenordnung2012 zu hoch belastet worden sind.Das folgende Diagramm bietet einen Überblick über die in den23 Jahren von 1991 bis 2013 von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> erbrachtenbzw. in 2014 voraussichtlich zu erbringenden Aufwendungen<strong>für</strong> die Deutsche Einheit. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> wird mit insgesamtrd. 25,976 Mio. € belastet.


Kosten <strong>der</strong> Deutschen Einheit30.000Belastung <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> bis einschl. 2014: rd. 25,976 Mio. EUR25.00020.000T-EUR15.00010.0005.0000199119921995199719981999200020012002200320042005200620072008200920102011201220132014Kreisumlage und Zahlung an den Kreis bzgl. <strong>der</strong> Kosten<strong>der</strong> Unterkunft nach dem SGB IIMit Schreiben vom 30.08.2013 hat <strong>der</strong> Kreis <strong>Coesfeld</strong> die nach§ 55 Kreisordnung NRW erfor<strong>der</strong>liche Benehmensherstellungzur Aufstellung seiner Haushaltssatzung 2014 eingeleitet. ImZeitpunkt <strong>der</strong> Entwurfsaufstellung des städtischen Haushaltslagen damit Eckpunkte <strong>zum</strong> Kreishaushalt 2014, jedoch noch


kein Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung des Kreises vor. In denEckpunkten wird in Aussicht gestellt, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Hebesatz <strong>der</strong>allgemeinen Kreisumlage 2014 auf dem Vorjahresniveau von35,53 % gehalten, evtl. sogar geringfügig gesenkt werden könne.Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> gegenüber dem Vorjahr <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>auf fast 40 Mio. € gestiegenen Umlagegrundlagen <strong>für</strong> dieKreisumlage gemäß <strong>der</strong> vorliegenden 1. Modellrechnung undunter Anwendung des bisher geltenden Hebesatzes ergibt sichdie im vorliegenden Haushaltsentwurf veranschlagte Kreisumlagevon 14.212.000 €, 735.600 € bzw. rd. 5,5 % mehr als 2013(„Mitnahmeeffekt“ wegen des Anstiegs <strong>der</strong> Umlagegrundlagen).Evtl. Än<strong>der</strong>ungen sind im weiteren Verlauf des Beratungsverfahrenszu berücksichtigen.In die allgemeine Kreisumlage wird <strong>der</strong> Kreis wie in den Vorjahrenauch 2014 50 % <strong>der</strong> von den kreisangehörigen Gemeindenzu erstattenden Kosten <strong>der</strong> Unterkunft nach dem SGB IIeinkalkulieren und die restlichen 50 % außerhalb <strong>der</strong> Kreisumlagespitz mit den Städten und Gemeinden abrechnen. Um dieGesamtbelastung des städtischen Aufwands nach dem SBG IIan einer Stelle im Haushalt, und zwar bei dem sachlich zuständigenProdukt 50.01, deutlich zu machen, erfolgt eine haushaltsinterneErstattung des Produkts 50.01 in Höhe des in <strong>der</strong>Kreisumlage enthaltenen SGB-II-Anteils (knapp 1,1 Mio. €) anden Zentralhaushalt, in dem die zu zahlende Kreisumlage veranschlagtist.Das Überschussbudget des Fachbereichs Finanzen undControlling (Zentralhaushalt)Grundlage <strong>für</strong> die im Rahmen des Budgetierungsverfahrensvorzunehmende Mittelzuweisung an die einzelnen Budgets istneben <strong>der</strong>en Bedarf <strong>der</strong> im Zentralhaushalt (Budget Finanzenund Controlling) zur Verfügung stehende Überschuss <strong>der</strong> allgemeinenFinanzierungsmittel. Dieser reicht allerdings auch im


Jahre 2014 nicht aus, die kumulierten Zuschussbedarfe <strong>der</strong>Budgets zu decken, so <strong>das</strong>s letztlich ein ausgeglichener Haushaltnicht dargestellt werden kann.Budget "Finanzen und Controlling"Ansatz2013EURAnsatz2014EURAbweichungEURErträgeGrundsteuern 7.420.000 7.548.000 +128.000Gewerbesteuer 17.750.000 16.000.000 -1.750.000Gemeindeanteil an <strong>der</strong> Einkommensteuer 13.013.400 13.751.000 +737.600Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1.901.000 1.922.000 +21.000Sonstige Steuern 459.000 459.000 +0Kompensationsleistungen 1.420.400 1.431.400 +11.000Schlüsselzuweisung 4.197.300 5.003.700 +806.400Rückzahlung Finanzierungsbeteiligung Deutsche Einheit 0 357.000 +357.000Gewinnanteile, Konzessionsabgaben 2.462.300 2.492.300 +30.000Eigenkapitalverzinsung Abwasserwerk 900.000 900.000 +0Interne Leistungsverrechnung SGB II Aufwendungen 1.080.000 1.080.000 +0Sonstige Erträge 980.300 1.058.800 +78.500Summe <strong>der</strong> Erträge 51.583.700 52.003.200 +419.500AufwendungenKreisumlage 13.476.400 14.212.000 +735.600Zinsen 1.051.000 1.001.000 -50.000Gewerbesteuerumlage 2.723.000 2.454.000 -269.000Personalaufwendungen 874.800 933.500 +58.700Krankenhausinvestitionsumlage 400.000 400.000 +0Bilanzielle Abschreibungen 80.105 80.105 +0Sonstige Aufwendungen 409.395 505.095 +95.700Summe <strong>der</strong> Aufwendungen 19.014.700 19.585.700 +571.000Erträge ./. Aufwendungen =Überschuss zur Finanzierung<strong>der</strong> Zuschussbudgets32.569.000 32.417.500 -151.500In <strong>der</strong> Summe steigen die Erträge 2014 gegenüber den Wertendes Vorjahres um nur knapp 420.000 €. Einen massiven Rückgang<strong>der</strong> Gewerbesteuer gegenüber dem Ansatz des Vorjahresum 1,75 Mio. € (es zeichnet sich ab, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Ansatz 2013 von17,75 Mio. € um etwa 2 Mio. € unterschritten werden dürfte, so


<strong>das</strong>s auch <strong>für</strong> 2014 mit einem Aufkommen von 16 Mio. € gerechnetwird) stehen höhere Erwartungen hinsichtlich <strong>der</strong>Schlüsselzuweisung (rd. 0,8 Mio. €), des Gemeindeanteils an<strong>der</strong> Einkommensteuer (rd. 0,7 Mio. €) und <strong>der</strong> Rückzahlung vonEinheitslasten <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2012 (knapp 0,4 Mio. €) sowie weiterekleinere Verbesserungen gegenüber.Die Aufwendungen im Überschussbudget steigen 2014 in ihremGesamtbetrag gegenüber dem Jahr 2013 ebenfalls an, undzwar um gut 570.000 €. Die Ursache ist vor allem in einer höherveranschlagten Umlagezahlung bei <strong>der</strong> Kreisumlage (rd.0,7 Mio. € mehr) und einer aufgrund des gesunkenen Gewerbesteueraufkommensniedriger veranschlagten Gewerbesteuerumlage(rd. 0,3 Mio. € weniger) zu sehen. Sonstige Aufwendungensteigen um rd. 0,1 Mio. €.Zur Finanzierung <strong>der</strong> Bedarfe <strong>der</strong> Zuschussbudgets steht demnachlt. Haushaltsentwurf 2014 im Überschussbudget ein Betragvon rd. 32,42 Mio. €, somit also rd. 152.000 € weniger alsim Vorjahr, zur Verfügung.Demgegenüber belaufen sich die aufaddierten Bedarfe <strong>der</strong> Zuschussbudgetsauf rd. 34,72 Mio. €. Der Überschuss im Zentralhaushaltreicht somit nicht aus, den Entwurf des Gesamtergebnisplans2014 ausgeglichen zu gestalten. Es verbleibt vielmehreine Deckungslücke von rd. 2,3 Mio. €.Wichtige Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungendes Zentralhaushalts im Vergleich <strong>der</strong> Jahre 2007 bis 2014sowie ihre Entwicklung als kamerale Einnahmen und Ausgaben<strong>der</strong> Vorjahre sind auch in den folgenden Grafiken nochmalsveranschaulicht.


Entwicklung <strong>der</strong> Grundsteuern7,007,157,286,006,49 6,51Mio. EUR5,004,004,564,724,84 4,92 4,965,193,002,001,000,19 0,23 0,23 0,23 0,23 0,24 0,260,26 0,27 0,270,002005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014Grundsteuer AGrundsteuer BEntwicklung <strong>der</strong> Gewerbesteuer25,0020,00Mio. EUR15,0010,0013,0312,9913,0011,8014,6017,4319,0617,7516,009,895,000,002005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014


Anteil an <strong>der</strong> Einkommen- und Umsatzsteuer14.00012.00010.0008.000T-EUR6.0004.0009.16910.01711.11711.90511.41810.51811.37712.52013.01313.7512.00001.340 1.4021.568 1.610 1.658 1.683 1.792 1.842 1.901 1.9222005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014Anteil an <strong>der</strong> UmsatzsteuerAnteil an <strong>der</strong> EinkommensteuerEntwicklung <strong>der</strong> Schlüsselzuweisung- nicht kalkulierbare Schwankungen -14,012,010,0Mio. EUR8,06,08,311,78,610,1+0,6 Mio. €einmalige"Abmil<strong>der</strong>ungshilfe"4,02,04,64,54,20,64,25,00,01,82005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014


Entwicklung <strong>der</strong> Schlüsselzuweisungen und <strong>der</strong> Zahlungen an den Kreisseit 198018 Mio. EUR16 Mio. EURFinanzierungsbeteiligungBSHG / SGB IIallgemeineKreisumlageSchlüsselzuweisungenErhöhung <strong>der</strong> Kreisumlage durchanteilige FinanzierungsbeteiligungSGB II (Kosten <strong>der</strong> Unterkunft)14 Mio. EURSenkung <strong>der</strong>Kreisumlage durchdie Einrichtung eineseigenenJugendamtes bei <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>12 Mio. EUR10 Mio. EUR8 Mio. EUR6 Mio. EUR4 Mio. EUR2 Mio. EUR0 Mio. EUR19801981198219831984198519861987198819891990199119921993199419951996199719981999200020012002200320042005200620072008200920102011201220132014


Entwicklung <strong>der</strong> Zahlungen an den Kreis16,014,012,02,4Erhöhung <strong>der</strong> Kreisumlage durchanteilige FinanzierungsbeteiligungSGB II (Kosten <strong>der</strong> Unterkunft)2,31,01,31,31,31,11,01,31,310,0Mio. EUR8,06,011,912,112,813,012,112,613,514,210,310,24,02,00,02005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014allgemeine KreisumlageFinanzierungsbeteiligung BSHG /SGB IIEntwicklung <strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage(Erstattungsbeträge aus Vorjahren wurden min<strong>der</strong>nd berücksichtigt)3,53,03,23,02,52,72,7Mio. EUR2,01,52,21,72,32,32,51,41,00,50,02005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014


Stetige Reduzierung <strong>der</strong> Zinslastendurch den dauerhaften Abbau <strong>der</strong> langfristigen Verschuldung2.400.0002.200.0002.000.000Zinsen <strong>für</strong> bestehendeInvestitionskrediteEntschuldung (Saldo ausTilgungsbeträgen undDarlehensneuaufnahmen,Entschuldung (Saldo ausseit Tilgungsbeträgen 2009 sind keine undNeuaufnahmen Darlehensneuaufnahmen, mehr erfolgt)1.800.0001.600.0001.400.000EUR1.200.0001.000.000800.000600.000400.000200.0000-200.0002005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014


Anteil <strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage an <strong>der</strong>Gewerbesteuer100%90%11%16%23% 22% 21% 22% 22% 22%18% 17% 15% 16% 17% 16% 16% 15% 15%20% 20%80%24% 26%28%70%60%50%40%89%84%85%82% 83% 84% 83% 84% 84% 85% 85%77% 78% 79%80% 80%78% 78% 78%76%74%72%30%20%10%0%1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013GewerbesteuerGewerbesteuerumlage


Die Zuschussbudgets <strong>der</strong> FachbereicheIm Haushaltsjahr 2014 sind <strong>für</strong> die Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> FachundBudgetbereiche im Ergebnisplan Zuschussbudgets in einerGesamthöhe von rd. 34,72 Mio. € erfor<strong>der</strong>lich. Im Haushaltsjahr2013 betrug die entsprechende Summe <strong>der</strong> Zuschussbudgetsdemgegenüber ca. 33,35 Mio. €, mithin rd. 1,37 Mio. € weniger.In diesem Betrag ist mit allein 1,25 Mio. € die Sanierung des<strong>Stadt</strong>schlosses enthalten. Der Anstieg <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Zuschussbudgetsim Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr beläuft sich einschl.dieser Maßnahme auf etwa 4 %.Soweit erfor<strong>der</strong>lich werden sonstige Beson<strong>der</strong>heiten und dieGründe <strong>für</strong> Än<strong>der</strong>ungen im Finanzbedarf in Erläuterungen, dieden jeweiligen Produkten beigefügt sind, näher ausgeführt.Dem Gesamt-Zuschussbedarf <strong>der</strong> Fach- und Budgetbereichevon ca. 34,72 Mio. € steht allerdings, wie zuvor dargestellt, imErgebnisplan ein Überschuss des Zentralhaushalts von nur ca.32,42 Mio. € gegenüber, so <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Entwurf des Gesamtergebnisplans2014 mit einem Fehlbedarf von rd. 2,3 Mio. € abschließt.Die folgende Grafik veranschaulicht die Verteilung des Gesamt-Zuschussbedarfs auf die Budgets <strong>der</strong> einzelnen Fachbereiche.Das wie<strong>der</strong>um mit Abstand größte Budget mit einem Zuschussbedarfvon rd. 15,21 Mio. € ist <strong>das</strong> des Fachbereichs Jugend,Familie, Bildung, Freizeit. Vor allem in Schulen, Kin<strong>der</strong>gärtenund Aufgaben <strong>der</strong> Jugendhilfe fließen nach dem vorliegendenHaushaltsentwurf etwa 44 % des Gesamt-Zuschussbedarfs imErgebnisplan 2014.


Verteilung des Gesamt-Zuschussbedarfsauf die Budgets (rd. 34,72 Mio. EUR)Bauen und Umwelt7,52 Mio. EURKostenrechnendeEinrichtungen0,20 Mio. EURZentralerSteuerungsdienst3,46 Mio. EURBürgerservice undOrdnung2,16 Mio. EURPlanung, Bauordnungund Verkehr0,84 Mio. EURKultur undWeiterbildung1,55 Mio. EURSoziales und Wohnen3,78 Mio. EURJugend, Familie,Bildung, Freizeit15,21 Mio. EURPersonal- und Versorgungsaufwendungen steigen anDer Entwurf des Ergebnisplans 2014 sieht wie<strong>der</strong>um NKFbedingteAufwendungen im Personalkostenbereich vor. Es handeltsich um Zuführungen an Pensions- und Beihilferückstellungen<strong>für</strong> aktive Beamte in Höhe von zusammen 859.000 €. DiesemBetrag stehen 2014 Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung von Rückstellungen<strong>für</strong> Versorgungsempfänger in Höhe von 437.000 €gegenüber, so <strong>das</strong>s sich per Saldo NKF-bedingte und nichtzahlungswirksame Aufwendungen von 422.000 € ergeben, diein <strong>der</strong> nachstehenden Grafik geson<strong>der</strong>t ausgewiesen sind. 2013betrug die NKF-bedingte Belastung insoweit 400.000 €, mithin22.000 € weniger.Die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Übrigen (ohnedie genannten NKF-bedingten Aufwendungen) steigen von13.831.200 € (Ansatz 2013) um 558.800 € bzw. rd. 4 % auf14.390.000 € (Ansatz 2014). In die Personalaufwendungen ein-


zurechnen waren u. a. die <strong>für</strong> 2014 vorgesehenen Besoldungs-(ab 01.01.2014 + 2,95 %) und Tariferhöhungen (+ 3 %), außerdem<strong>das</strong> Leistungsentgelt <strong>für</strong> Tarifbeschäftigte gem. § 18 TVöDwie auch <strong>für</strong> die Beamten, aber auch Aufwendungen <strong>für</strong> Personalaufstockungenin bestimmten Bereichen.Die folgende Grafik zeigt die in den letzten Jahren stetig weiterangestiegenen Personal- und Versorgungsaufwendungen.Entwicklung <strong>der</strong> PersonalkostenNKF-bedingter Personalauf wand15141,00,60,40,50,40,4131211109Mio. EUR87612,512,813,113,313,814,45432102009 2010 2011 2012 2013 2014HaushaltsjahrVerwiesen wird im Übrigen auf den dem Haushaltsplan als Anlagebeigefügten Stellenplan, dem zur zusätzlichen Informationeine detaillierte Übersicht <strong>der</strong> Personalaufwendungen und Stellenanteileje Produkt beiliegt. Eine Darstellung <strong>der</strong> Stellenanteilefindet sich daneben auch bei den einzelnen Produkten innerhalb<strong>der</strong> Produktinformation.


Analyse <strong>der</strong> haushaltswirtschaftlichen Daten im interkommunalenVergleich: Das NKF-Kennzahlenset NRWDer vorliegende Haushaltsentwurf <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> <strong>für</strong> 2014enthält eine Vielzahl von Zahlen und Daten mit konkretem Aussagewert.Zum Gesamtverständnis <strong>der</strong> haushaltswirtschaftlichenSituation und zur Information über den Standort im interkommunalenVergleich können darüber hinaus die NKF-Kennzahlendes NKF-Kennzahlensets NRW hilfreich sein, die nachstehend,soweit sie sich aus Haushaltsdaten ermitteln lassen,dargestellt sind. Die Analyse von NKF-Kennzahlen, die mit Bilanz-Datenim Zusammenhang stehen, ist dagegen in den Jahresabschlüssenzu finden.Das NKF-Kennzahlenset ist in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden<strong>der</strong> Gemeinden sowie <strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstaltals überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern <strong>der</strong>örtlichen Rechnungsprüfung <strong>für</strong> die Beurteilung <strong>der</strong> wirtschaftlichenLage <strong>der</strong> Kommunen erarbeitet worden.Nachstehend ist die Bedeutung <strong>der</strong> einzelnen Kennzahlen jeweilskurz erläutert worden. Sodann werden die Kennzahlen<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>, die aus den Haushaltsansätzen <strong>der</strong> Jahre2013 (beschlossener Haushalt) und 2014 (Haushaltsentwurf)errechnet worden sind, und die Kennzahlen des Jahres 2013aller kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen(Durchschnitt) einmal gegenübergestellt. Daten <strong>für</strong> 2014 liegeninsoweit natürlich noch nicht vor. Das Ergebnis soll nicht weiterkommentiert werden; es spricht <strong>für</strong> sich.AufwandsdeckungsgradDiese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichenAufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können.Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständigeDeckung erreicht werden.Berechnung:Ordentliche Erträge x 100Ordentliche Aufwendungen


2013kreisang. Komm.2013<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>2014<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>92,6%97,8%95,7%0% 100%FehlbetragsquoteDiese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetragin Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da möglicheSon<strong>der</strong>rücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen,bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage unddie allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Quote wird <strong>das</strong>negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpostengesetzt.Berechnung:negatives Jahresergebnis x (-100)Ausgleichsrücklage + Allg. RücklageWert lt. NKF-Kennzahlenset NRWØ kreisang. Kommunen 2013 6,0 %Wert lt. Ergebnisplan 2013 / <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> 0,6 %Wert lt. Ergebnisplan 2014 / <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> 1,7 %AbschreibungsintensitätDie Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeindedurch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.Berechnung:Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100Ordentliche Aufwendungen


2013kreisang. Komm.2013<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>2014<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>9,2%8,8%9,6%DrittfinanzierungsquoteDie Kennzahl zeigt <strong>das</strong> Verhältnis zwischen den bilanziellenAbschreibungen und den Erträgen aus <strong>der</strong> Auflösung von Son<strong>der</strong>postenim Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage,inwieweit die Erträge aus <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>postenauflösung dieBelastung durch Abschreibungen abmil<strong>der</strong>n. Damit wird dieBeeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierungdeutlich.Berechnung:Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung von Son<strong>der</strong>posten x 100Bilanzielle Abschreibungen auf AnlagevermögenWert lt. NKF-Kennzahlenset NRWØ kreisang. Kommunen 2013 53,2 %Wert lt. Ergebnisplan 2013 / <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> 60,1 %Wert lt. Ergebnisplan 2014 / <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> 62,1 %InvestitionsquoteDie Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang demSubstanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängenneue Investitionen gegenüberstehen.Berechnung:Bruttoinvestitionen x 100Abgänge des Anlagevermögens + AbschreibungenVergleichswerte aus kreisangehörigen Kommunen liegen <strong>für</strong>diese Kennzahl nicht vor. Da <strong>für</strong> die exakte Ermittlung <strong>der</strong> In-


vestitionsquote auf Bilanzdaten zurückgegriffen werden muss,ist lediglich ein prognostizierter Planwert ermittelbar.100,0%75,0%100,5%jeweils ohne ZuzahlungPensionsfonds undohne Darlehensgewährungan die SEG50,0%25,0%53,7%0,0%2013 / <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> 2014 / <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>ZinslastquoteDiese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungenzusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungenaus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit besteht.Berechnung:Finanzaufwendungen x 100Ordentliche Aufwendungen10,0%2,2%1,4% 1,3%0,0%2013kreisang.Kommunen2013<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>2014<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>


Netto-SteuerquoteDie Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde„selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig vonstaatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung<strong>der</strong> Steuerkraft <strong>der</strong> Gemeinde ist es erfor<strong>der</strong>lich, die Gewerbesteuerumlageund den Aufwand <strong>für</strong> die Finanzierungsbeteiligungam Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen.Berechnung:(Steuererträge – Gewerbesteuerumlage –Finanzierungsbeteiligung Dt. Einheit) x 100Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage –Finanzierungsbeteiligung Dt. Einheit2013kreisang. Komm.56,9%2013<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>59,5%2014<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>56,9%0% 100%ZuwendungsquoteDie Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit dieGemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritterabhängig ist.Berechnung:Erträge aus Zuwendungen x 100Ordentliche Erträge


2013kreisang. Komm.2013<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>2014<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>16,7%18,0%20,1%0% 100%PersonalintensitätDie Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungenan den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. ImHinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahldazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil <strong>der</strong> Aufwendungenüblicherweise <strong>für</strong> Personal aufgewendet wird.Berechnung:Personalaufwendungen x 100Ordentliche AufwendungenSach- und DienstleistungsintensitätDie Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen,in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde <strong>für</strong> die Inanspruchnahmevon Leistungen Dritter entschieden hat.Berechnung:Aufw. <strong>für</strong> Sach- u. Dienstleistungen x 100Ordentliche AufwendungenTransferaufwandsquoteMit dieser Kennzahl lässt sich beurteilen, in welchem Umfangkommunale Zahlungen an öffentliche und private Haushalte, anUnternehmen, Vereine, etc. erfolgen. Die Kennzahl unterstützteinen interkommunalen Vergleich eher als die Angabe <strong>der</strong> absolutenHöhe <strong>der</strong> Transferleistungen.Berechnung:Transferaufwendungen x 100Ordentliche Aufwendungen


2013kreisang. Komm.18,8%17,9%44,7%18,6%2013<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>18,9%17,3%44,0%19,8%2014<strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong>18,7%18,0%44,3%19,0%PersonalintensitätTransferaufwandsquoteSach- u. Dienstleistungsintensitätübrige Aufwendungen0% 100%Allgemeine Hinweise <strong>zum</strong> Gesamtergebnisplan und denTeilergebnisplänenDie Personalaufwendungen sind den jeweiligen Produkten direktzugeordnet worden. Im Bereich <strong>der</strong> sächlichen Aufwendungenerfolgen interne Leistungsverrechnungen mit dem imBudget des Fachbereichs Zentraler Steuerungsdienst eingerichtetenProdukt 10.90 (Sächlicher Aufwand <strong>für</strong> die Gesamtverwaltung).Die Ansätze des laufenden Haushaltsjahres 2014 wurden in <strong>der</strong>Regel mangels besserer Erkenntnisse auch in die folgendenFinanzplanungsjahre bis 2017 übernommen. Soweit allerdingsÄn<strong>der</strong>ungen bereits bekannt o<strong>der</strong> <strong>zum</strong>indest absehbar waren,sind aktualisierte Werte entsprechend abgebildet worden. Berücksichtigtwurden darüber hinaus die vom Innenministeriumbekannt gegebenen Orientierungsdaten, die soweit notwendig,an die örtlichen Verhältnisse angepasst wurden. Eine Garantie,<strong>das</strong>s künftige Finanzentwicklungen auch so, wie jetzt geplant,tatsächlich eintreten, kann nicht übernommen werden. Die Finanzplanungwird von Jahr zu Jahr aktuellen Erkenntnissenangeglichen.


Gesamtfinanzplan und TeilfinanzpläneIn den Teilfinanzplänen <strong>der</strong> einzelnen Produkte und in ihrer Zusammenfassungim Gesamtfinanzplan sind alle geplanten EinundAuszahlungen enthalten. Neben den Ein- und Auszahlungenaus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit gehören dazu vor allemauch die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Letzterestellen, ebenso wie die Aufnahme und Tilgung von Krediten,we<strong>der</strong> Erträge noch Aufwendungen dar und wirken sichsomit nicht auf <strong>das</strong> Haushaltsdefizit aus.Eine Auflistung <strong>der</strong> geplanten Investitionsauszahlungen findetsich bei den einzelnen Produkten, natürlich nur, sofern Investitionenvorgesehen sind, jeweils im Anschluss an den Teilfinanzplan.Die Auflistung enthält ggf. auch Verpflichtungsermächtigungenund ist unterglie<strong>der</strong>t in Investitionen oberhalbund unterhalb <strong>der</strong> Wertgrenze gem. § 8 <strong>der</strong> Haushaltssatzung.Sofern einer Investitionsauszahlung eine Investitionseinzahlung(z. B. Erschließungsbeiträge o<strong>der</strong> eine Landeszuweisung) zuzuordnenist, wird diese Einzahlung in <strong>der</strong> Auflistung bei <strong>der</strong> jeweiligenMaßnahme ausgewiesen.Keine Aufnahme von Krediten <strong>für</strong> Investitionen im Jahr2014Wie bereits die Haushaltssatzung des Vorjahres sieht auch <strong>der</strong>Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2014 aufgrund vorhandener liqui<strong>der</strong>Mittel keine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten<strong>für</strong> Investitionen vor. Für die Kredittilgung ist dagegen im Entwurfdes Gesamtfinanzplans ein Betrag von ca. 0,9 Mio. € (ordentlicheTilgung) veranschlagt. Das bedeutet, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Haushaltsentwurf2014 momentan einen Abbau <strong>der</strong> Verschuldung<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> in dieser Größenordnung vorsieht.Das grundsätzliche Bestreben, durch Zurückfahren <strong>der</strong> VerschuldungHaushaltsbelastungen zu reduzieren, zur Haushalts-


konsolidierung beizutragen und Handlungsspielräume zu gewinnen,wird somit fest im Auge behalten.Die wichtigsten Investitionen und Zuweisungen hierzuIn <strong>der</strong> nachstehenden Übersicht sind alle Investitionsauszahlungenüber einem Betrag von 30.000 €, die <strong>der</strong> Finanzplan <strong>für</strong><strong>das</strong> Haushaltsjahr 2014 vorsieht, zusammengefasst. Soweitprojektbezogene Zuwendungen und sonstige Finanzierungsbeiträgezu den investiven Maßnahmen erwartet werden, sind sie<strong>der</strong> Maßnahme jeweils zugeordnet, so <strong>das</strong>s die Netto-Belastung <strong>für</strong> den Haushalt, also <strong>der</strong> städtische Eigenanteil, erkennbarwird.


ProduktMaßnahmeInvestitionEURZuschuss/BeiträgeEUREigenanteilEUR10.09 Beschaffung von Servern und Software <strong>für</strong> die Gesamtverwaltung 80.000 0 80.00010.90 Einrichtung <strong>für</strong> die Gesamtverwaltung (z. B. Mobiliar) 50.000 0 50.00011.03 Erwerb von Grundstücken einschl. Rentenzahlungen 100.600 0 100.60030.09 Geräte und Ausrüstungsgegenstände <strong>für</strong> die Feuerwehr 45.300 45.300 030.09 Lösch- und an<strong>der</strong>e Einsatzfahrzeuge 462.000 56.700 405.30043.07 <strong>Stadt</strong>museum - "Das Tor" 246.900 222.000 24.90051.21-25 Mobiliar und EDV an Schulen 126.850 126.850 051.30 Zuschuss Kunstrasenplatz in Lette (weitere 40.000 EUR in 2015) 40.000 40.000 070.01 Erneuerungsmaßnahmen: Straßenbeleuchtung 91.000 0 91.00070.01 Straßenbeleuchtung: Osterwicker Straße (Beiträge: 60.000 EUR in 2015) 150.000 0 150.00070.01 Erneuerung von Brücken 50.000 0 50.00070.01 Haltestelle Schulzentrum (Rückzahlung Zuweisung) 44.880 0 44.88070.01 Alexan<strong>der</strong>straße (Beiträge: 177.200 EUR in 2015) 202.250 0 202.25070.01 Haltepunkt Lette: B+R-Anlage 127.170 65.100 62.07070.01 Osterwicker Str.: östl. Rad-/Gehweg (Beiträge: 48.400 EUR in 2015) 146.300 0 146.30070.01 Parkraumkonzept: Aufstellung Parkscheinautomaten 37.000 0 37.00070.01 Erweiterung Parkplatz Kupferstraße 140.700 0 140.70070.01 Ausbau von Wirtschaftswegen 200.000 0 200.00070.01 Erneuerung Wirtschaftsweg in Sirksfeld 70.000 0 70.00070.03 Berkel-Projekt Innenstadt (Gesamtvolumen 3,1 Mio. EUR) 300.000 0 300.00070.04 Spielgeräte <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong>spielplätze 50.000 0 50.00070.10 Aufzug im Bauteil 2 des Rathauses 75.000 0 75.00070.10/51.02 Jugendhaus: Remise und Außenanlagen 117.000 0 117.00070.10 zusätzl. Duschanlage im Sportzentrum Süd 35.000 0 35.00070.20 Baumaßnahmen Baubetriebshof (Hochsalzsilos, Befestigung Lagerflächen) 220.000 0 220.00070.20 Fahrzeuge und Geräte <strong>für</strong> den Baubetriebshof 210.000 0 210.00090.30 Umsetzung WRRL Innenstadt (Gesamtvolumen 1,125 Mio. EUR) 105.000 0 105.00090.30 Umsetzung WRRL Fürstenwiese (Gesamtvolumen 3,325 Mio. EUR) 135.000 0 135.00020.21 Ausleihungen <strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft 2.400.000 0 2.400.00020.21 Erwerb von Finanzanlagen (Versorgungsfonds) 3.000.000 0 3.000.000Bei den in <strong>der</strong> obigen Übersicht dargestellten Zuschüssen/Beiträgenzur Finanzierung von Investitionen handelt essich zu einem großen Teil auch um pauschale Zuweisungenaus <strong>der</strong> Feuerschutzsteuer bzw. aus dem Landessteuerverbund,die den entsprechenden Maßnahmen zugeordnet wurden.Insgesamt belaufen sich nach <strong>der</strong> 1. Modellrechnung diesepauschalen Zuweisungen 2014 bei <strong>der</strong> Schul- und Bildungspauschaleauf rd. 1.191.000 € (teilweise auch <strong>für</strong> Sanierungsmaßnahmenim Schulbereich eingesetzt), bei <strong>der</strong> AllgemeinenInvestitionspauschale auf ca. 1.575.000 €, bei <strong>der</strong> Sportpau-


schale auf ca. 99.000 € und bei <strong>der</strong> Feuerwehrpauschale auf102.000 €. Es wird darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s seit dem Haushaltsjahr2012 die Abfinanzierung des kommunalen Anteilsnach dem Investitionsför<strong>der</strong>ungsgesetz (sog. KonjunkturpaketII) durch einen pauschalen Abzug bei diesen finanzkraftunabhängigenZuweisungen zu erbringen ist.Verpflichtungsermächtigungen: Auszahlungen erst in späterenJahrenMaßnahmeVE zu Lasten Haushaltsjahr2015 2016 2017 u. späterParkflächen Beguinenstraße (Produkt 70.01)26.500 EURBerkel-Projekt Innenstadt (Produkt 70.03)500.000 EURErsatz Umkleidegebäude Reiningstraße (Prod. 70.10) 220.000 EUR 60.000 EUR 180.000 EUR746.500 EUR 60.000 EUR 180.000 EURinsg. 986.500 EURVerpflichtungsermächtigungen erlauben es, im Bereich <strong>der</strong> Investitionsauszahlungenz. B. Aufträge zu erteilen o<strong>der</strong> Verträgeabzuschließen, also Zahlungsverpflichtungen einzugehen, dieallerdings nicht bereits im laufenden Haushaltsjahr kassenwirksamwerden dürfen, d. h. Auszahlungen darstellen. Auszahlungsmäßigwerden dann erst künftige Haushaltsjahre belastet.Im Haushaltsentwurf 2014 ist vom Instrument <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungin den oben angegebenen Fällen Gebrauchgemacht worden, und zwar im Budget „Bauen und Umwelt“, umin dem dargestellten Umfang entsprechende Verpflichtungen zuLasten künftiger Jahre eingehen zu können. Die satzungsmäßigeFestsetzung dieses Betrages erfolgt in § 3 <strong>der</strong> Haushaltssatzung.Vermögen und Schulden <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>Bezüglich des Vermögens und <strong>der</strong> Schulden <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> wird zunächstauf die <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 aufgestellte Eröffnungsbilanz,die festgestellten bzw. bereits aufgestellten Jah-


esabschlüsse 2007 bis 2010 (und in <strong>der</strong> Folge dann auf dienoch aufzustellenden Jahresabschlüsse) verwiesen.Die Entwicklung <strong>der</strong> langfristigen Verschuldung ist in <strong>der</strong> nachstehendenGrafik dargestellt. In dem ausgewiesenen Zeitraumvon Ende 2007 bis Ende 2014 konnte bzw. kann <strong>der</strong> Schuldenstandum fast 8,7 Mio. € verringert werden. Die <strong>der</strong>zeit nochverfügbare Kreditermächtigung des Jahres 2012 von rd.0,4 Mio. € wird nicht in Anspruch genommen. Die Haushaltssatzung2013 sah keine Kreditermächtigung vor; entsprechendesgilt <strong>für</strong> den Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2014, so <strong>das</strong>s indiesen Jahren keine Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierungvon Investitionen erfolgt, son<strong>der</strong>n lediglich bestehendeKredite getilgt werden. Der Schuldenstand sinkt daher unter Berücksichtigung<strong>der</strong> planmäßig vorzunehmenden Tilgung vonKrediten sowie einer <strong>für</strong> 2013 eingeplanten kompletten Ablösungeines Kommunaldarlehens. Es kann somit davon ausgegangenwerden, <strong>das</strong>s sich <strong>der</strong> Schuldenstand Ende 2014 aufrd. 20,5 Mio. € belaufen wird.Nach dem Entwurf des Gesamtfinanzplans ist auch <strong>für</strong> die Jahre2015 bis 2017 vorgesehen, anlässlich von Zinsanpassungsterminen<strong>das</strong> Restkapital von Darlehen im Rahmen <strong>der</strong> liquiditätsmäßigbestehenden Möglichkeiten vorzeitig zurückzuzahlen.


Entwicklung des Schuldenstandes (Kredite <strong>für</strong> Investitionen)31.000.000 EUR29.000.000 EUR27.000.000 EUR25.000.000 EUR23.000.000 EUR21.000.000 EUR19.000.000 EUR2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014Schuldenstand <strong>zum</strong> 31.12. 29.186.895 26.857.250 25.959.198 25.075.609 24.193.898 23.065.409 21.429.512 20.500.512An dieser Stelle ist nach dem Run<strong>der</strong>lass zur Kreditwirtschaft<strong>der</strong> Gemeinden auch auf bestehende Finanzierungsverpflichtungenaus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (Leibrenten undSchuldendiensthilfen <strong>für</strong> Darlehen an Sportvereine) einzugehen.Insoweit bestehen am 01.01.2014 Verpflichtungen in einerGesamthöhe von rd. 19.342 €, die im Laufe des Jahres 2014um rd. 2.684 € auf rd. 16.658 € <strong>zum</strong> 31.12.2014 abgebaut werden.Kassenlage und LiquiditätssteuerungDie <strong>Stadt</strong>kasse war auch im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres2013 stets in <strong>der</strong> Lage, allen Zahlungsverpflichtungenpünktlich nachzukommen. Dazu war sie – im Gegensatz zu vorausgegangenenJahren – nicht auf Kredite zur Liquiditätssicherungangewiesen.Um auch 2014 eine angemessene und flexible Liquiditätssteuerungvornehmen zu können und um die dauernde Zahlungsbereitschaft<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>kasse bei evtl. unterjährigen Schwankungendes Kassenbestandes sicherzustellen, wird im § 5 des Entwurfs


<strong>der</strong> Haushaltssatzung 2014 <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong> Kredite zurLiquiditätssicherung – wie im Vorjahr – vorsorglich auf 10 Mio. €festgelegt. Dabei wird aber nicht davon ausgegangen, <strong>das</strong>s einsolcher Betrag auch tatsächlich in Anspruch genommen werdenmuss.Rahmenbedingungen und Planung <strong>für</strong> 2014Der Entwurf des Gesamtfinanzplans 2014 enthält Einzahlungenaus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 66,45 Mio. € undAuszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd.66,77 Mio. €, woraus sich <strong>der</strong> soeben bereits erwähnte negativeLiquiditätssaldo von ca. 0,3 Mio. € (Zeile 17) ergibt.Darüber hinaus werden im Gesamtfinanzplan <strong>für</strong> 2014 aus Investitionenresultierende Einzahlungen (ca. 5,34 Mio. €; hauptsächlichInvestitionspauschalen und sonstige Zuwendungen)und Auszahlungen (rd. 9,55 Mio. €) ausgewiesen, woraus sichein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit von ca. 4,21 Mio. €errechnet (Zeile 31). In den investiven Auszahlungen ist ein Betragvon 3 Mio. € enthalten, <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Erwerb von Finanzanlagenbestimmt ist. Hiermit soll Liquidität <strong>für</strong> die teilweise Erfüllungkünftiger Pensionsverpflichtungen angesammelt werden,was aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen guten Liquiditätssituation möglichist. 2013 wurde insoweit ein Betrag von 5 Mio. € angelegt. Inden vorangegangenen Jahren musste dies unterbleiben, weildie erfor<strong>der</strong>lichen liquiden Mittel nicht vorhanden waren und nurdurch eine Kreditaufnahme zu beschaffen gewesen wären.Hinzu kommt im Gesamtfinanzplan noch die 2014 vorgeseheneTilgung von Krediten <strong>für</strong> Investitionen in Höhe von gut0,9 Mio. €, so <strong>das</strong>s sich insgesamt ein Finanzbedarf von knapp5,5 Mio. € zeigt (Zeile 38). Dieser Bedarf wird durch die am01.01.2014 voraussichtlich im Kassenbestand verfügbare Liquiditätvon ca. 8 Mio. € mehr als gedeckt. Aus heutiger Sichtverbleiben noch liquide Mittel von gut 2,5 Mio. € (Zeile 41). Dabeiist, wie bereits erwähnt, die Aufnahme von Krediten <strong>für</strong> In-


vestitionen nicht vorgesehen (Zeile 33). Ebenso soll möglichstvon <strong>der</strong> Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung abgesehenwerden (Zeile 34). Dass gleichwohl im Entwurf <strong>der</strong>Haushaltssatzung vorsorglich eine Ermächtigung festgesetztwird, steht zu dieser Absicht nicht im Wi<strong>der</strong>spruch.Kredite zur Umschuldung werden we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Haushaltssatzungnoch im Gesamtfinanzplan dargestellt, da sie sich neutralverhalten – es wird lediglich ein Kredit durch einen an<strong>der</strong>en abgelöst,wenn mit dem bisherigen Gläubiger keine Einigung überneue Konditionen zustande kommt. Davon abgesehen stehtaber 2014 kein Darlehen zur möglichen Umschuldung an.Rahmenbedingungen und Planung <strong>für</strong> 2015 bis 2017Für die dem Haushaltsjahr 2014 folgenden Jahre 2015 bis 2017ergeben sich aus heutiger Sicht positive Salden aus lfd. Verwaltungstätigkeit(Zeile 17 des Gesamtfinanzplans) jeweils in einerGrößenordnung zwischen rd. 2,1 bis ca. 2,8 Mio. €.In den genannten Jahren kann somit aus <strong>der</strong> laufenden Verwaltungstätigkeitaus heutiger Sicht ein in <strong>der</strong> Höhe schwanken<strong>der</strong>Finanzierungsbeitrag zur Finanzierung von Investitionen bzw.zur ordentlichen Kredittilgung bzw. zur kompletten Ablösungvon Krediten erwirtschaftet werden. Die bisher in die Finanzplanungsjahreeingestellten verbleibenden Auszahlungen <strong>für</strong> Investitionen,soweit nicht bereits Einzahlungen aus Investitionstätigkeit,z. B. Investitionspauschalen, an<strong>der</strong>e Zuweisungeno<strong>der</strong> Erlöse aus Vermögensveräußerung, zur Verfügung stehen,können damit voraussichtlich finanziert werden, ebensodie ordentliche bzw. vorzeitige Tilgung von Krediten.Im Entwurf des Gesamtergebnisplans wird mit gut 0,6 Mio. € imHaushaltsjahr 2015 ein gegenüber dem Vorjahr wie<strong>der</strong> deutlichverringertes Defizit erwartet, auch in den Folgejahren wird zwarvon weiteren Defiziten, die aber weiter rückläufig sein werden,ausgegangen, wobei 2017 schon fast ein ausgeglichener Haus-


halt in greifbare Nähe zu rücken scheint. Ohne die weiterhineingeplanten Mehrerträge durch Anhebung <strong>der</strong> Realsteuerhebesätzein den vergangenen Jahren würde sich allerdings einwesentlich schlechteres Bild ergeben.Die Ausgleichsrücklage mit ihrem Bestand von voraussichtlichgut 8 Mio. € zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 dürfte angesichts<strong>der</strong> aufgezeigten Entwicklung die Fiktion ausgeglichenerHaushalte in allen dargestellten Jahren bis 2017 gewährleisten.Ausblick: Hoffnung auf eine <strong>für</strong> uns positive Entscheidungdes Verfassungsgerichtshofes NRWDie <strong>Stadt</strong> <strong>Coesfeld</strong> hat bereits in 2011 und dann noch einmalzusätzlich in 2013 ihren Einwohnern und Steuerzahlern erheblicheBelastungen <strong>zum</strong>uten müssen, die auch noch weiter andauern.Eine künftige, teilweise Min<strong>der</strong>ung dieser Belastungenwäre vielleicht im Bereich des Möglichen, wenn <strong>das</strong> Landesverfassungsgerichtden Verfassungsbeschwerden zahlreicherkreisangehöriger Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalenstattgibt.Gegen die drastische Kürzung <strong>der</strong> Schlüsselzuweisung durch<strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalen, die uns seit 2011 getroffen hatund die wir <strong>für</strong> verfassungswidrig halten, wehren wir uns beimVerfassungsgerichtshof <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalen mitaus unserer Sicht guten Argumenten. Insofern bleibt die Hoffnung,<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Land alsbald in die Pflicht genommen wird,künftig wie<strong>der</strong> <strong>für</strong> eine im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmungangemessene Finanzausstattung seiner Kommunen undeine gerechte Ausgestaltung des Finanzausgleichs zu sorgen.<strong>Coesfeld</strong>, im Oktober 2013Manfred SchlickmannKämmerer

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