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Vorbericht zum Haushaltsbuch der Stadt Coesfeld für das ...

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Der Vereinfachungsvorteil ist darin zu sehen, <strong>das</strong>s in <strong>der</strong> Anlagenbuchhaltungeine große Anzahl von Vermögensgegenständenjeweils nur als ein „einziger“ Vermögensgegenstand ausgewiesenwird und außerdem keine jährlichen Abschreibungenzu erfassen sind. Die Auszahlungen <strong>für</strong> die Ersatzbeschaffungensind zwar Aufwand, haushaltsmäßig aber als Investitionanzusehen – mit <strong>der</strong> Folge, <strong>das</strong>s, falls notwendig, eine Kreditfinanzierungerfolgen dürfte.Schlüsselzuweisung 2014: Anstieg um rd. 0,8 Mio. € gegenüberdem VorjahrAuf einige <strong>für</strong> den Haushalt und die aktuelle Finanzsituation bedeutsameErträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungensoll nachstehend detaillierter eingegangen werden, zunächstauf die 2014 zu erwartende Schlüsselzuweisung des Landes.Diese wird gegenüber dem Vorjahr nach <strong>der</strong> vorliegenden1. Modellrechnung aus mehreren Gründen um etwa 0,8 Mio. €höher ausfallen. Einerseits hat sich die verteilbare Finanzausgleichsmasseerhöht, an<strong>der</strong>erseits ist die Steuerkraft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><strong>Coesfeld</strong> in <strong>der</strong> maßgeblichen Referenzperiode Juli 2012 bisJuni 2013 zwar angestiegen (4,1 %), im Landesdurchschnitt istjedoch ein höherer Anstieg (4,7 %) zu verzeichnen. Ausschlaggebendist auch, <strong>das</strong>s in <strong>Coesfeld</strong> eine gestiegene Zahl von (imFinanzausgleich höher gewichteten) Ganztagsschülern zu berücksichtigenist. Die Gewichtung <strong>der</strong> Ganztagsschüler ist allerdingsnicht mehr so hoch wie in den Vorjahren.Ein vom Landtag beschlossenes Gemeindefinanzierungsgesetz2014 existiert <strong>der</strong>zeit noch nicht, es befindet sich in <strong>der</strong> parlamentarischenBeratung. Gegenüber dem Gemeindefinanzierungsgesetzdes Vorjahres sind nach den vorliegenden Eckpunktenverschiedene Anpassungen vorgesehen, u. a. eineverringerte Gewichtung <strong>der</strong> SGB II-Bedarfsgemeinschaften imRahmen des Soziallastenansatzes, die allerdings nur stufenweise,in mehreren Schritten, durchgeführt werden soll.

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