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Vorbericht zum Haushaltsbuch der Stadt Coesfeld für das ...

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einzeln darzustellen sind, ist in <strong>der</strong> Haushaltssatzung mit30.000 € festgesetzt worden.In den Haushaltsentwurf 2014 sind die Haushaltsansätze desJahres 2013, erhöht um die aus 2012 übertragenen Ermächtigungen<strong>für</strong> Aufwendungen und Auszahlungen („fortgeschriebeneAnsätze“), eingeflossen und jeweils in <strong>der</strong> Spalte Ansatz2013 dargestellt. Das ebenfalls zu zeigende Ergebnis des Jahres2012 kann allerdings, da <strong>der</strong> Jahresabschluss 2012 nochnicht vorliegt, nur in vorläufiger Form dargestellt werden. Eswird darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s die als vorläufiges Ergebnis2012 aufgezeigten Beträge dem <strong>der</strong>zeitigen Buchungsstandentsprechen und daher gewisse Vergleiche mit den folgendenHaushaltsjahren erlauben. Es sind jedoch noch nicht alle Buchungen,z. B. <strong>der</strong> Abschreibungsaufwendungen, <strong>der</strong> aktiviertenEigenleistungen o<strong>der</strong> die Zuordnung <strong>der</strong> Schulpauschaledurchgeführt worden. Insofern ist insbeson<strong>der</strong>e auch die Aufsummierung<strong>der</strong> Einzelbeträge noch vorläufig, so <strong>das</strong>s die ausgewiesenenSummen <strong>für</strong> Vergleichszwecke ungeeignet sind.Der Ergebnisplan ist <strong>das</strong> Kernelement des Haushaltsplans. Hierzeigt sich, ob ein positives o<strong>der</strong> negatives Jahresergebnis erzieltwird, und ob <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeindeordnung vorgeschriebeneHaushaltsausgleich erreicht wird. Dazu muss <strong>der</strong> Gesamtbetrag<strong>der</strong> Erträge die Höhe des Gesamtbetrages <strong>der</strong>Aufwendungen erreichen o<strong>der</strong> übersteigen. Die Verpflichtung<strong>zum</strong> Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn ein Fehlbedarf imErgebnisplan bzw. ein Fehlbetrag in <strong>der</strong> Ergebnisrechnungdurch Inanspruchnahme <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage gedeckt werdenkann. In <strong>der</strong> Bilanz ist die Ausgleichsrücklage als geson<strong>der</strong>terPosten des Eigenkapitals anzusetzen.Die im Ergebnisplan <strong>für</strong> 2014 vorgesehenen Abschreibungsbeträgesowie die Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung von Son<strong>der</strong>postensind noch nicht als endgültig anzusehen. Derzeitige Grundlage<strong>für</strong> ihre Ermittlung ist die festgestellte Eröffnungsbilanz und <strong>der</strong>aufgestellte Jahresabschluss 2010. Im Hinblick auf die noch

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