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Infobroschüre - Gemeinde Eptingen

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Auszüge aus der AbsenzenordnungAbsenzenordnungGrundsatzAls Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit vom Unterricht. Als unentschuldigte Absenzgilt jedes Versäumen des Unterrichts ohne erbrachte Entschuldigung.GründeAls Entschuldigungsgründe gelten insbesondere: Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers Höhere Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse, die den Schulbesuchverunmöglichen Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen Andere triftige GründeMeldung der AbsenzDie zuständige Lehrperson ist vor Unterrichtsbeginn oder unmittelbar nach Eintreten einesEntschuldigungsgrundes zu benachrichtigen. Die Klassenlehrpersonen informieren die Erziehungsberechtigtenam Elternabend über gewünschte Informationswege. Die Schule erhebt jeweils am Anfang des Schuljahres die„Notfallnummern“, unter denen die Erziehungsberechtigten erreicht werden können.UrlaubeBei Nichtmeldung kontaktiert die Lehrperson bei Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten.Kurzzeitabsenz wie Arztbesuch, Zahnarzttermin, Therapie … müssen der Lehrperson vorgängigschriftlich mitgeteilt werden. (Diese Termine sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit zulegen)Unpässlichkeit beim Turnen erfordert eine vorgängige Mitteilung der Erziehungsberechtigten.Bei Absenzen, wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als sieben Schultagen ist derLehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis einzureichen.JokertagePro Schuljahr steht jedem Kind ein Jokertag zur Verfügung. Dieser kann auch in Halbtagen bezogen werden undverfällt bei Nichtbezug. Beim Einlösen des Jokertages muss kein Grund des Fernbleibens vom Unterricht angegeben werden. Diese Absenz muss mindestens zwei Schultage vor der Inanspruchnahme mit dem dafür vorgesehenenFormular «Jokertag-Karte» der Klassenlehrperson gemeldet werden. Die Jokertage dürfen nicht bei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen bezogen werden.Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.Die Klassenlehrperson führt die Kontrolle über die Joker Tage und informiert die involviertenFachlehrpersonen.BeurlaubungUrlaubsgesuche sind mit entsprechendem Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungenvon Vereinen, Organisationen usw. fristgerecht vor Urlaubsbeginn der Klassenlehrperson einzureichen.Die Eingabefristen müssen eingehalten werden.Gründe für die Bewilligung eines UrlaubesSchülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vomSchulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen.Gesuche werden bewilligt wenn: der Urlaub den Charakter des Einmaligen hat der Urlaub nicht in die Ferienzeit verlegt werden kann der Urlaub einen Bildungswert hat der Urlaub den Besuch naher Verwandter im Ausland, Familienangelegenheiten undFamilienzusammenführungen betrifft – in vertretbarem zeitlichem Rahmen. der Urlaub der Förderung ausserordentlicher Talente dient bei aktiver Teilnahme an wichtigen Sportveranstaltungen und kulturellen AnlässenZuständigkeitenDie Klassenlehrperson: Joker Tag Eingabefrist 2 Tage vor BezugDie Schulleitung: Urlaub ab 1 Tage bis zu 2 Wochen Eingabefrist 3 Wochen vor UrlaubsantrittDurch die Schulleitung bewilligte Urlaube (ohne Joker Tage) umfassen maximal 10 Tage vom Kindergarten biszur 6. Klasse. Der Schulrat auf Antrag der Schulleitung: bei mehr als 2 Wochen Eingabefrist 6 Wochenvor Urlaubsantritt.29

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