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Stiftung Bürger für Leipzig Sitz und Postanschrift: Dorotheenplatz 2 ...

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Der Bildungsfonds wurde im Jahr 2007 von der Band Tokio Hotel mit 12.000 Euro gegründet, zu demdie <strong>Stiftung</strong> <strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong> 3.000 Euro an eigenen Mitteln zusteuerte. Als unsere <strong>Stiftung</strong> im März2009 <strong>für</strong> die bisher geleistete Arbeit im Bereich Bildung in Berlin mit dem Förderpreis der Aktiven<strong>Bürger</strong>schaft ausgezeichnet wurde, haben wir den Förderpreis mit 15.000 Euro als Zustiftung <strong>für</strong> denBildungsfonds genutzt, der damit auf 30.000 Euro wuchs. Mit den Erträgen fördern wir die musikalischeBildung sozial benachteiligter Kinder. Mit den Erträgen aus dem Umweltfonds fördern wir derzeitdas Projekt „Ein Garten <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong>“ <strong>und</strong> das Gartenprogramm.7. Durch eine Erbschaft <strong>und</strong>/oder Testamentsspende bleiben Sie über Ihr Lebensende hinausin der Stadt <strong>Leipzig</strong> präsent. Wenn Sie die Absicht haben, die <strong>Stiftung</strong> <strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong> in IhremVermächtnis zu begünstigen, sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Formzu finden. Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen bis zu einer Million Euro in den Gr<strong>und</strong>stock einer<strong>Stiftung</strong> über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. WennSie die <strong>Stiftung</strong> „<strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong>“ in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil)oder Vermächtnisnehmerin (<strong>für</strong> einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diesefrei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftssteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung voneigener Erbschaftsteuer bei Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfallz. B. auf die <strong>Stiftung</strong> <strong>Bürger</strong> <strong>für</strong> <strong>Leipzig</strong> möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).8. Durch Ihre ehrenamtliche Mitwirkung helfen Sie, attraktive Projekte in die Tat umzusetzenBei uns können Sie sich entsprechend Ihrer Möglichkeiten, Wünsche <strong>und</strong> Zeitvorstellungen einbringen.Ihr Engagement zahlt sich aus – <strong>für</strong> die Stadt <strong>Leipzig</strong> <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sie selbst. Ehrenamtliche Mitwirkungsetzt keine Zustiftung oder Spende voraus.

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