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Stiftung Bürger für Leipzig Sitz und Postanschrift: Dorotheenplatz 2 ...

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EhegattentestamentEhegatten können ein gemeinschaftliches Testament verfassen, beide müssen es handschriftlich unterzeichnen.Es kann zu Lebzeiten einseitig widerrufen werden <strong>und</strong> bindet den überlebenden Ehepartner.SchenkungWenn Sie vor Ihrem Tod Teile Ihres Vermögens verschenken, müssen Sie gleichwohl die gesetzlichenPflichtteile beachten: Er beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils <strong>und</strong> kann gr<strong>und</strong>sätzlichnur in Geld beansprucht werden.ErbeinsetzungZwingend notwendig ist es, den Erben genau zu bezeichnen <strong>und</strong> bei mehreren Erben den Anteil dereinzelnen genau festzulegen. Auch <strong>Stiftung</strong>en können Allein- oder Miterbe werden. Will man beimehreren Erben Erbauseinandersetzung vermeiden, sollte man eine Teilungsanordnung niederlegen. Siebestimmt, wer welchen Vermögensgegenstand erhalten soll.VermächtnisWird eine <strong>Stiftung</strong> mit einem Vermächtnis bedacht, wird sie nicht Erbin, sondern erhält aus der Erbmassegenau den bestimmten Vermögensvorteil. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis des Erblasserszu erfüllen.AuflageEine Auflage ist von den Erben zu erfüllen, z.B. Grabpflege oder die Versorgung eines Haustieres.TestamentsvollstreckungBei größeren Nachlässen sind Erben oft mit der Verwaltung oder Aufteilung überfordert <strong>und</strong> könneneinen Testamentsvollstrecker einsetzen. Er hat die Aufgabe den Nachlass abzuwickeln.Förderung von <strong>Stiftung</strong>enSoll eine <strong>Stiftung</strong> als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden, gibt es da<strong>für</strong> verschiedeneVarianten:Einfache Zustiftung zu einer bestehenden <strong>Stiftung</strong>Der zugestiftete Betrag erhöht das <strong>Stiftung</strong>svermögen ohne spezielle Zweckbindung. Schon diese Formdes finanziellen Engagements hilft der <strong>Bürger</strong>stiftung ihre Zwecke besser zu realisieren.Zweck- oder namensgeb<strong>und</strong>ene ZustiftungenDie Zustiftung erfolgt in einer Mindesthöhe von 20.000 Euro <strong>und</strong> kann mit einem bestimmten Zweckgekoppelt werden. Da nur die Kapitalerträge in die Projektarbeit investiert werden, ist hier ein relativhoher Mindestbetrag der Zustiftung gesetzt.Gründung einer Treuhandstiftung / PartnerstiftungDa die Errichtung einer eigenen, rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> sehr aufwändig ist <strong>und</strong> eine staatliche Anerkennung,Kontrolle, Besetzung eines Vorstands, Verwaltung etc. erfordert, besteht als Alternative dieMöglichkeit eine nicht rechtsfähige <strong>Stiftung</strong> unter dem Dach der <strong>Bürger</strong>stiftung zu errichten.

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