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2013 Mitteilungsblatt Nr. 15 - Gemeinde Weilheim / Baden

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WEILHEIM Mittwoch, 24. Juli <strong>2013</strong> Seite 7Gebührensätze ab dem 01.09.20141-Kind- 2- Kind- 3-Kind- 4-Kindfamiliefamilie familie familie€/Mt €/Mt €/Mt €/Mt1. Halbtageskindergarten 72,00 55,00 36,00 12,00(§ 2 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1)2. Kindergarten mit verl.Öffnungszeiten: 97,00 74,00 49,00 16,00(§ 2 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2)3. Kinderkrippen 270,00 201,00 135,00 54,00(§ 2 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3)Betreuung von Kindern im Altern von 2 Jahren und 9 Monaten bis 3 Jahren inKindergartengruppen (HAT, VÖ)Nimmt ein Kind bereits im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten bis 3 Jahre in einer Kindergartengruppe(HAT, VÖ) eine Betreuung in Anspruch, wird für dieses Kind das doppelte derGebühr nach <strong>Nr</strong>. 1 und 2 erhoben.(3) Bei den Kinderkrippen ist es auch möglich, das Betreuungsangebot nur an einzelnenWochentagen zu buchen. Die Gebühren werden in diesem Fall nach Tagesgebührensätzenberechnet.Die Tagesgebührensätze betragen im Einzelnen:Gebührensätze ab dem 01.09.<strong>2013</strong>1-Kind- 2- Kind- 3-Kind- 4-Kindfamiliefamilie familie familie€/Wochentag €/Wochentag €/Wochentag €/Wochentag3. Kinderkrippen 58,00 43,00 28,00 14,00(§ 2 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3)Art. 3Die Änderungssatzung tritt am 01.September <strong>2013</strong> in Kraft.Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemOEine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<strong>Baden</strong>-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieserSatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb einesJahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemachtworden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies giltnicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<strong>Weilheim</strong>, den 17.07.<strong>2013</strong>gez. Roland Arzner, Bürgermeister

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