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076 Umweltbericht 04-04-11 - Stadt Zwickau

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Bebauungsplan Nr. <strong>076</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>Mulden, die in Trockenwetterperioden keinen nennenswerten Abfluss aufweisen, mit Wassergespeist.Der Hochpunkt der beiden Einzugsgebiete liegt am Windberg. Im Einzugsgebiet derLibellenteiche wird auf einer Länge von ca. 1,43 km von der Quelle bis zum unterstenLibellenteich eine geodätische Höhe von ca. 78 m überwunden, im Einzugsgebiet desSeitentales auf einer Länge von ca. 1,26 km eine Höhendifferenz von ebenfalls ca. 78 m. 14Der Ablauf der Teiche mündet in den Weißenborner Bach. Dieser fließt nach Osten inRichtung <strong>Zwickau</strong>er <strong>Stadt</strong>zentrum und mündet dort in den Moritzbach.Derzeit ist dieser Ablauf der Teiche verrohrt (DN 350) und endet am Flurstück 100/1,Gemarkung Weißenborn innerhalb des Planungsgebietes in Höhe der CrimmitschauerStraße, wo er in den Weißenborner Bach mündet. Mittels einer TV-Befahrung wurde derVerlauf festgestellt. Die Verrohrung verläuft direkt unter der geplanten Bebauung.Da nach § 78 SächsWG Verrohrungen unzulässig sind und innerhalb eines angemessenenZeitraumes wieder renaturiert werden müssen, ist eine Umverlegung, Öffnung undRenaturierung zwingend erforderlich.Im westlich gelegenen Wohngebiet wurde das aus Süden kommende Hangwasser in einemGraben gefasst. Die ehemalige Wasserführung unter der landwirtschaftlichen Nutzfläche istim Luftbild noch deutlich zu erkennen, ehemals vorhandene Rohrleitungen zur Ableitung desWassers sind nicht mehr funktionstüchtig. Der Graben endet zur Zeit an der westlichenGrenze des Baugebietes und das Wasser fließt ungefasst, der Topographie folgend,oberflächig über das zukünftige Baugebiet in Richtung Nordosten, Weißenborner Bach, ab.Durch die anthropogene Veränderung der Abflussbahnen erfährt das geplante Baugebieteine Beeinträchtigung. Das betrifft sowohl die bereits bestehende Bebauung, als auch dieFläche der zukünftigen Bebauung, wo Teilbereiche in der Nähe des Grabenendesvernässen. Aus diesem Grund wurde der geplante Regenwasserkanal (Beschreibung inKapitel 1.10) in seiner Dimensionierung so ausgelegt, dass dieser hinsichtlich desHochwasserschutzes das oberhalb anfallende Niederschlagswasser bis zu einemHochwasserereignis mit einem Wiederkehrintervall von einhundert Jahren (HQ 100 ) schadlosabführen kann. Dies entspricht den Schutzzielbestimmungen des Freistaates Sachsen fürzusammenhängende Bebauungen und Ortslagen. Damit erfolgt für die zuvor genannteProblematik eine Neuordnung der Entwässerung, welche diese genannten Problemebeseitigt.2.5.2 GrundwasserIm Baugrundgutachten wurde festgestellt, dass bereits in geringer Tiefe wasserführendeKiesschichten vorkommen. 15Das Grundwasser ist hier im Festgestein im Bereich tektonischer wasserwegsamerStörungszonen anzutreffen und gegenüber flächenhaft eindringender Schadstoffe nichtgeschützt 16 und deshalb besonders schutzbedürftig. Vorbelastungen durch erhöhteSchadstoffeinträge etc. gibt es nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht.Der Chlorid-Gehalt im Bereich der Hauptgrundwasserführung beträgt 20-150 mg/l. VonSüdosten nach Nordwesten verläuft eine vermutete Störung mit salzhaltigem Wasser imBereich des BPlan-Gebietes 17 .14 Hydrologische/Hydraulische Untersuchungen an den Libellenteichen in <strong>Zwickau</strong> im Rahmen derErstellung eines Bebauungsplanes, durch GUB, <strong>Zwickau</strong> 6/0715 Fortführung Baugrundgutachten, durch Ing.-Büro Seidel, Hartenstein 6/9816 Karte der Grundwassergefährdung M 1 : 50.000 Weida / <strong>Zwickau</strong> W 1306-3/417 Hydrochemische Karte Chloride, Hydrogeologische Karte der DDR, 196917

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