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Lohn- und Lohnnebenkosten Portugal

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Página GTAI - Internationale Märktee12 de 15SozialversicherungsbeiträgeDie anteiligen Sozialversicherungsbeiträge sind seit einer Reihe von Jahren unverändert. Zur Anwendung kommt einEinheitssatz, die sogenannte "taxa única" in Höhe von 34,75%. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich auf 23,75%. Indiesem Satz sind unter anderem Renten-, Kranken- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung, aber auch Elternzeiteingeschlossen. Der Arbeitnehmer entrichtet einen Anteil von 11,0%. Die Arbeitsunfallversicherung trägt allein derArbeitgeber. Sie wird bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Der Satz schwankt je nach Berufsgruppe,wobei das Berufsrisiko den Ausschlag gibt, zwischen etwa 3 <strong>und</strong> 7%.Nach dem neuen Arbeitsrecht dürfte sich der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen von 23,75% beiZeitarbeitsverträgen erhöhen. Mit dieser Verteuerung für den Arbeitgeber wird eine Verringerung derZeitarbeitsverträge <strong>und</strong> gleichzeitig eine Erhöhung der dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse angestrebt.Als <strong>Lohn</strong>nebenkosten fallen neben dem Monatslohn jeweils ein zusätzlicher Monatslohn als Urlaubs- <strong>und</strong> alsWeihnachtsgeld an. Insgesamt sind 14 Monatslöhne gesetzlich vorgeschrieben. Die Tarifverträge sehen ferner einensteuerfreien Essenszuschuss vor. Aufgr<strong>und</strong> dieser Sonderzahlungen, der Sozialabgaben sowie derkrankheitsbedingten Ausfälle können sich die <strong>Lohn</strong>nebenkosten auf bis zu zirka 70% des vereinbartenMonatsdurchschnittslohns summieren. Außerdem sind in <strong>Portugal</strong> nach der letzten Feiertagsänderung nun alljährlichnur noch etwa zehn Feiertage üblich.ArbeitsrechtDie Basis des Arbeitsrechts ist der "Código do Trabalho", wie er am 17.2.09 in seiner Neufassung in Kraft trat. Eshandelt sich hierbei um "den" gr<strong>und</strong>legenden Gesetzestext. Er fußt auf dem tiefgreifenden Reformwerk vom 1.12.03mit entsprechenden Änderungen <strong>und</strong> Anpassungen, gewonnen aus breit angelegten sozialen Konsultationen derJahre 2007 bis 2008.Im Rahmen des oben erwähnten "Sozialpakts" von Januar 2012 wurde innerhalb des dritten Bereichs (Arbeitsrechts,der Arbeitslosenunterstützung sowie den Arbeitsbeziehungen) der Versuch unternommen, die individuellenArbeitnehmerrechte mit den Bedürfnissen des einzelnen Unternehmens in Einklang zu bringen. So wurden zunächstdie Rechte der Arbeitnehmer wie sie u.a. in der portugiesischen Verfassung verankert sind unterstrichen. Gleichzeitigwurde aber auf die notwendige Flexibilität auf Firmenebene im Rahmen eine globalisierten Wirtschaft hingewiesen.Diese Elemente flossen in die Überarbeitung des Arbeitsgesetzbuches ("Código do Trabalho") durch das Gesetz23/2012 vom 25.6.12 ein (Lei Nr. 23/2012, veröffentlicht im Staatsanzeiger "Diário da República", Nr. 121 vom25.6.12). In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung betriebsinterner <strong>und</strong> arbeitnehmerbezogener"St<strong>und</strong>enkonten" ("bancos de horas") angeregt, die ein Anheben der Tagesarbeitszeit um zwei St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> derWochenarbeitszeit auf 50 St<strong>und</strong>en erlauben; bis zu 150 Mehrst<strong>und</strong>en können so pro Jahr auf dem Konto angesammeltwerden. Ähnliche Verfahren sind für bestimmte Arbeitsgruppen ("bancos de horas grupal") vorgesehen.Die Zahl der Feiertage wurde im Gesetz um vier verringert; die Regelung tritt ab 2013 in Kraft. Die Brückentagekönnen betriebsintern aufgehoben werden. Die Mindestzahl von Urlaubstagen bleibt bei 22 Arbeitstagen bestehen.(Allerdings können die drei Zusatzurlaubstage, die bisher bei Nichtfehlen zu gewähren waren, nun u.a. auch beiKrankheit wegfallen.) Im Falle der Entlassung aufgr<strong>und</strong> der Auflösung des Arbeitsplatzes bzw. aufgr<strong>und</strong> mangelnderAnpassungsfähigkeit, entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer einen anderen adäquatenArbeitsplatz zuzuweisen.Für die Erwerbslosen fallen die Unterstützungsmaßnahmen deutlich schlechter aus. So wird dieArbeitslosenunterstützung von bisher maximal drei auf eineinhalb Jahre reduziert. Nach sechs Monaten erhält diesezudem eine Kürzung um 10%. Im Falle des Ausscheidens schmälern ferner die Regelungen die Abfindungszahlungen.Gesetzliche Regelungen auf einen BlickVergütungMindestlohnWochenarbeitszeitZulässige Überst<strong>und</strong>enFreie Vereinbarung möglich: Ja485,00 Euro39/40 St<strong>und</strong>en2 St<strong>und</strong>en pro Taghttps://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=831466.html?view=renderPrint04-07-2013

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