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Lohn- und Lohnnebenkosten Portugal

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Página GTAI - Internationale Märktee13 de 15Gesetzliche Feiertage 10Urlaubsanspruch22 Tage<strong>Lohn</strong>fortzahlung im Krankheitsfall Keine *)ProbezeitVon Position abhängig*) Ab dem dritten Tag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der Sozialversicherung. Der Arbeitgebermuss die ersten drei Krankentage nicht bezahlen. Ab dem vierten Krankheitstag zahlt die Krankenversicherunggestaffelt nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit die folgenden Prozentsätze des <strong>Lohn</strong>s als Krankengeld: bis 30 Tage:55%; zwischen 31 <strong>und</strong> 90 Tage: 60%; zwischen 91 <strong>und</strong> 365 Tage: 70%; über 365 Tage: 75%. Die Arbeitnehmer sindbei strenger Auslegung der gesetzlichen Vorschriften die ersten drei Krankheitstage ohne Einkommen <strong>und</strong> erhalten abdem vierten Krankheitstag etwa zwei Drittel ihres <strong>Lohn</strong>s. Aus diesem Gr<strong>und</strong> springen viele Arbeitgeber hier ein: Siezahlen während der ersten drei Krankheitstage, was die überwiegende Zahl der Krankheitsfälle ausmacht, den vollen<strong>Lohn</strong> weiter <strong>und</strong> ab dem vierten Krankheitstag die Differenz zum vollen <strong>Lohn</strong>ausgleich.VertragsabschlussDer schriftliche Vertragsabschluss ist üblich. Bei einem normalen, unbefristeten Arbeitsverhältnis hat der ArbeitnehmerAnspruch auf eine schriftliche Fixierung der Mindestbedingungen. Befristete Arbeitsverträge müssen in jedem Fallschriftlich fixiert sein. Aber auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen ist die schriftliche Vereinbarung üblich, weil derArbeitnehmer einen Anspruch auf Darlegung der an ihn gestellten Anforderungen sowie die zu erwartendenLeistungen hat. Zudem: Wird kein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnisvor.Rechte <strong>und</strong> Pflichten der VertragsparteienIn den Arbeitsverträgen werden die Haupt- <strong>und</strong> Nebenleistungen festgehalten. Die Hauptleistung des Arbeitnehmersist, seine Arbeit zu verrichten <strong>und</strong> die des Arbeitgebers, den vereinbarten <strong>Lohn</strong> zu bezahlen <strong>und</strong> das Gesetzeinzuhalten (zum Beispiel Urlaubsgewährung).Es gilt aber auch, besondere Neben- <strong>und</strong> Fürsorgepflichten zu beachten. So hat beispielsweise der Arbeitgeber eineFürsorgepflicht, zum Beispiel in Bezug auf den Arbeitsplatz, mit der Beachtung der entsprechenden Regelungen derGes<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sicherheitsfürsorge (zum Beispiel Maschinenaufstellung ohne Gefahr für Leib <strong>und</strong> Leben). VonSeiten des Arbeitnehmers wird zum Beispiel Fürsorge gegenüber den zu bearbeitenden Materialien <strong>und</strong> deneingesetzten Maschinen sowie eine Kollegialität erwartet.Zudem muss der Arbeitgeber Gewerkschaften in seinem Betrieb zulassen, wobei die Gründung von Betriebsräten vonder Unternehmensgröße (Mitarbeiterzahl) abhängig ist. Bestimmte Formen der Mitbestimmung <strong>und</strong>Arbeitnehmervertretung über Betriebsräte sind erlaubt. Außerdem muss dem Gesetz zufolge der Arbeitgeber dieArbeitnehmer für Weiterbildungsmaßnahmen 35 St<strong>und</strong>en pro Jahr freistellen.VertragsbeendigungStreng genommen gibt es die in Deutschland bekannte ordentliche Kündigung mit Fristsetzung in <strong>Portugal</strong> nicht. Esgibt im Gr<strong>und</strong>e nur zwei Arten der Kündigung, die in der Regel zum sofortigen Ausscheiden des Mitarbeiters führen:- personenbedingte Kündigung (Kündigung durch die sogenannte "Justa Causa")<strong>und</strong>- betriebsbedingte Kündigung (Kündigung aus betrieblichen, strukturellen <strong>und</strong> technologischen Gründen)Alle Kündigungen sind an strenge Formvorschriften geb<strong>und</strong>en. Generell wird versucht, einer Kündigung aus dem Wegzu gehen, weil sie schwierig durchzuführen ist <strong>und</strong> in der Regel eine Kündigungsschutzklage nach sich zieht. Ausdiesem Gr<strong>und</strong> ist eine gegenseitige Übereinkunft ("acordo mútuo") zu bevorzugen. Die Abfindungsansprüche richtensich nach der Betriebszugehörigkeit. Inzwischen üblich ist ein Monatsgehalt pro geleisteten Arbeitsjahr. Bei Vorliegeneines "acordo mútuo" verliert der Arbeitnehmer i.d.R. seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, es sei denn, es handeltsich um den Wegfall des Arbeitsplatzes.https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=831466.html?view=renderPrint04-07-2013

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