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gewinn- und verlustrechnung 2011 - Volksbank Kufstein

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NEU-AUSRICHTUNG DER ÖVAG (ÖSTERR. VOLKSBANKEN-AG)<br />

Die Republik Österreich <strong>und</strong> die <strong>Volksbank</strong>en haben sich am 27. Februar 2012 auf eine Vereinbarung<br />

zur nachhaltigen Stabilisierung der Österr. <strong>Volksbank</strong>en-AG geeinigt. Ziel <strong>und</strong> Zweck der<br />

vereinbarten Maßnahmen ist die Sanierung der Österreichischen <strong>Volksbank</strong>en-Aktiengesellschaft<br />

<strong>und</strong> deren Umbau zu einer nachhaltigen Verb<strong>und</strong>bank nach § 30a BWG. In dieser Vereinbarung<br />

wurde auch eine Kapitalherabsetzung der ÖVAG mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung beschlossen,<br />

an der sich die Republik Österreich <strong>und</strong> die regionalen <strong>Volksbank</strong>en beteiligen. Damit kommt es<br />

zu einer Teilverstaatlichung der Österreichischen <strong>Volksbank</strong>en-Aktiengesellschaft.<br />

Mit dem neuen Modell ist für die Österreichische <strong>Volksbank</strong>en-Aktiengesellschaft <strong>und</strong> den<br />

gesamten <strong>Volksbank</strong>en-Kreditinstitute-Verb<strong>und</strong> eine nachhaltige solide Kapital- <strong>und</strong> Liquiditätsausstattung<br />

gesichert.<br />

Auch nach allen mit dieser Neuausrichtung zusammenhängenden Maßnahmen wird die Eigenständigkeit<br />

<strong>und</strong> starke Position der <strong>Volksbank</strong> <strong>Kufstein</strong> in der Region sicher gestellt sein! Die<br />

Umsetzung des geplanten Modells ist abhängig von der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch<br />

die Europäische Kommission, der Zustimmung der Finanzmarktaufsicht gemäß § 30a BWG,<br />

den Generalversammlungsbeschlüssen der einzelnen <strong>Volksbank</strong>en, dem Hauptversammlungsbeschluss<br />

der Österreichischen <strong>Volksbank</strong>en-Aktiengesellschaft, der kartellrechtlichen Bewilligung<br />

gemäß § 12 KartG, den Firmenbucheintragungen, dem Zustandekommen des <strong>Volksbank</strong>en-<br />

Kreditinstitute-Verb<strong>und</strong>s <strong>und</strong> der Umsetzung der Vereinbarung mit der Republik Österreich.<br />

Das Modell basiert auf Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG <strong>und</strong> orientiert sich am erfolgreichen<br />

Modell der niederländischen Rabobank. Damit müssen die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse<br />

von den <strong>Volksbank</strong>en gemeinsam im Verb<strong>und</strong> erfüllt werden. Das neue Verb<strong>und</strong>modell bietet<br />

den Miteigentümern <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en der regionalen <strong>Volksbank</strong>en noch höhere Sicherheit, stärkt die<br />

dezentralen <strong>Volksbank</strong>en <strong>und</strong> führt zu einer engen Zusammenarbeit mit der ÖVAG.<br />

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