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MISSOC Leitfaden der sozialen Sicherheit für Kroatien

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Beschäftigung, Soziales und IntegrationIhre Rechte <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Kroatien</strong>Kapitel IV: Leistungen bei Mutterschaft undVaterschaftAnspruch auf Leistungen bei Mutterschaft o<strong>der</strong> VaterschaftFrauen haben vor, während und nach <strong>der</strong> Geburt eines Kindes Anspruch aufLeistungen aus <strong>der</strong> Pflichtkrankenversicherung. Eine Vorversicherungszeit ist nichterfor<strong>der</strong>lich.Die Rechte auf Elternurlaub und Geldleistungen werden in einem separaten System <strong>für</strong>Mutterschafts- und Elternleistungen geregelt.Sie können Anspruch auf Mutterschafts- und Elternurlaub/-leistungen haben, falls SieArbeitnehmer (o<strong>der</strong> gleichgestellter Beamter), Selbstständiger o<strong>der</strong> Landwirt sind. Siekönnen auch anspruchsberechtigt sein, falls Sie arbeitslos, Rentner, Student o<strong>der</strong> ausan<strong>der</strong>em Grund Mitglied <strong>der</strong> Pflichtkrankenversicherung sind.Einigen Kategorien wird <strong>der</strong> gleiche Status wie den Eltern eines Kindes zuerkannt,unter an<strong>der</strong>em Adoptiveltern, gesetzlichen Vormün<strong>der</strong>n von Min<strong>der</strong>jährigen undPflegeeltern.Um als Erwerbstätiger Mutter- o<strong>der</strong> Vaterschaftsleistungen (naknada plaće) beziehenzu können, müssen Sie eine Versicherungszeit von mindestens 12 Monaten (bzw. vonmindestens 18 Monaten in den letzten zwei Jahren bei Berufsunterbrechungen)zurückgelegt haben. Falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist o<strong>der</strong> Sie nichterwerbstätig sind, können Sie Anspruch auf eine niedrigere Geldleistung (novčananaknada) o<strong>der</strong> eine finanzielle Unterstützung (novčana pomoć) haben.Abgedeckte LeistungenFrauen haben vor, während und nach <strong>der</strong> Geburt eines Kindes Anspruch aufGesundheitsleistungen ohne Zuzahlungen o<strong>der</strong> Kostenbeteiligung. Die medizinischenUntersuchungen bei öffentlichen und vertraglich verpflichteten Leistungsanbietern imGesundheitswesen sind kostenlos.Arbeitnehmerinnen und selbstständige Schwangere haben 28 Tage vor demGeburtstermin Anspruch auf Mutterschaftsurlaub (rodiljni dopust). Bei aus <strong>der</strong>Schwangerschaft herrührenden Komplikationen kann <strong>der</strong> vorgeburtlicheMutterschaftsurlaub 45 Tage vor <strong>der</strong> Entbindung angetreten werden.Nach <strong>der</strong> Geburt eines Kindes haben Mütter Anspruch auf nachgeburtlichenMutterschaftsurlaub, bis das Kind sechs Monate alt wird. Dieser Zeitraum wirdzwischen dem obligatorischen und dem zusätzlichen nachgeburtlichenMutterschaftsurlaub aufgeteilt.Der obligatorische Mutterschaftsurlaub beträgt 70 Tage nach <strong>der</strong> Geburt und muss von<strong>der</strong> Mutter genommen werden. Unter außergewöhnlichen Umständen (etwa, wenn dieMutter stirbt o<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>er schwerwiegen<strong>der</strong> Grund vorliegt) kann <strong>der</strong> Vater desKindes anspruchsberechtigt sein.Juli 2013 12

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