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MISSOC Leitfaden der sozialen Sicherheit für Kroatien

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Beschäftigung, Soziales und IntegrationIhre Rechte <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Kroatien</strong>Eine Frührente wird als reduzierte Altersrente berechnet. Die Reduzierung reicht von0,15 bis 0,34 % monatlich zwischen 36 und 40 Jahren Versicherungszeit. Bei kürzerenVersicherungszeiten ist sie höher.Die Altersrente <strong>der</strong> obligatorischen 2. Säule wird anhand <strong>der</strong> Mittel, die Sie auf Ihremindividuellen Konto angespart haben, und den geschlechtsneutralenversicherungsmathematischen Tabellen berechnet.Bezug von AltersrentenAnträge auf Alters- o<strong>der</strong> Frührente sind bei <strong>der</strong> regionalen Nie<strong>der</strong>lassung <strong>der</strong>Kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) zu stellen, die <strong>für</strong> Ihren Arbeitsortzuständig ist. Falls Sie nicht in <strong>Kroatien</strong> wohnhaft sind, ist <strong>der</strong> Antrag bei <strong>der</strong>zuständigen regionalen Nie<strong>der</strong>lassung des Gebiets zu stellen, in dem Sie zuletztversichert waren.Sie können den Antrag frühestens zwei Monate vor Erfüllung <strong>der</strong>Rentenvoraussetzungen stellen. Allerdings können Sie die HZMO sechs Monate vorherbenachrichtigen, damit diese alle Informationen überprüfen kann. Sie können fernervorab eine (nicht verbindliche) Rentenschätzung anfor<strong>der</strong>n.Eine Alters- o<strong>der</strong> Frührente ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung allerVoraussetzungen zu beantragen. Falls Sie diese Frist nicht einhalten, wird die Rente abdem ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats und nur <strong>für</strong> sechs Monaterückwirkend gezahlt. Falls Sie den Antrag z. B. zehn Monate nach Erfüllung <strong>der</strong>Voraussetzungen (einschließlich <strong>der</strong> Voraussetzung, dass Sie Ihre Erwerbstätigkeitbeenden) stellen, wird Ihre Rente nur <strong>für</strong> die letzten sechs Monate rückwirkendgezahlt.Bei <strong>der</strong> obligatorischen Zusatzrente <strong>der</strong> 2. Säule können Sie einRentenversicherungsunternehmen wählen, das die Rente zahlt. Nach demvorgeschriebenen Verfahren ordnet das Zentralregister <strong>der</strong> Versicherten (REGOS) dieÜbertragung <strong>der</strong> Mittel auf Ihrem persönlichen Konto auf das Konto des gewähltenRentenversicherungsunternehmens an. Aus dem übertragenen Vermögen zahlt Ihnendas Rentenversicherungsunternehmen gemäß dem mit diesem Unternehmenabgeschlossenen Vertrag (nach Abzug <strong>der</strong> vorgeschriebenen Gebühr) eine monatlicheRente <strong>der</strong> 2. Säule aus.Juli 2013 17

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