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MISSOC Leitfaden der sozialen Sicherheit für Kroatien

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Beschäftigung, Soziales und IntegrationIhre Rechte <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Kroatien</strong>Kapitel VIII: Leistungen bei Arbeitsunfällen undBerufskrankheitenAnspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfällen und BerufskrankheitenEs gibt kein beson<strong>der</strong>es Sozialversicherungssystem <strong>für</strong> Arbeitsunfälle undBerufskrankheiten. Diese Risiken werden bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit von <strong>der</strong>Pflichtkrankenversicherung, bei Invalidität o<strong>der</strong> körperlicher Beeinträchtigung desVersicherten von <strong>der</strong> Pflichtrentenversicherung abgedeckt. Im Todesfall könnenLeistungen bei<strong>der</strong> Systeme gewährt werden.Ein Arbeitsunfall (ozljeda na radu) wird definiert als Unfall, <strong>der</strong> aus und im Laufe <strong>der</strong>Arbeit entsteht, einschließlich des Weges zwischen Wohn- und Arbeitsort. Es bestehteine Liste <strong>der</strong> Berufskrankheiten (profesionalna bolest), und nur Krankheiten aufdieser Liste gelten als Berufskrankheiten.Sie sind nicht nur als Arbeitnehmer, Selbstständiger o<strong>der</strong> Landwirt abgedeckt, son<strong>der</strong>nauch, wenn Sie unter bestimmten Umständen einer entsprechenden Gruppe vonVersicherten angehören. Solche Gruppen sind z. B. Schüler und Studenten in <strong>der</strong>praktischen Ausbildung, auf Studienreisen und bei über bevollmächtigte Agenturenvermittelter Arbeit o<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> freiwilligen Feuerwehr (im Feuerwehreinsatz)usw.Für den Bezug <strong>der</strong> Leistungen ist keine Vorversicherungszeit erfor<strong>der</strong>lich. Dies giltauch <strong>für</strong> Gesundheitsleistungen (z. B. orthopädische und zahnärztliche Hilfsmittel),Krankengeld, Invaliditätsrenten, berufliche Rehabilitation und Familienrenten.Sie können auch Anspruch auf eine Beihilfe bei körperlicher Schädigung (tjelesnooštećenje) haben, falls Sie durch einen Arbeitsunfall o<strong>der</strong> eine Berufskrankheit zumindestens 30 % körperlich beeinträchtigt sind.Abgedeckte LeistungenBei Arbeitsunfall o<strong>der</strong> Berufskrankheit übernimmt die Pflichtkrankenversicherung alleKrankheitskosten. Sie haben keine Zuzahlung zu leisten. Auch die Reisekosten könnenerstattet werden. Neben den Leistungen aus <strong>der</strong> Pflichtkrankenversicherung werdenbeson<strong>der</strong>e Präventionsleistungen durch Arbeitsmediziner erbracht (hier<strong>für</strong> ist IhrArbeitgeber zuständig).Falls die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall o<strong>der</strong> eineBerufskrankheit entsteht, zahlt die Kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) abdem ersten Tag des Arbeitsausfalls Krankengeld. Dieses beträgt 100 % <strong>der</strong>Berechnungsgrundlage. Ferner bezieht <strong>der</strong> Versicherte diese Leistung weiter, auchwenn <strong>der</strong> Arbeitsvertrag beendet ist. Nach einem ununterbrochenen Zeitraum von 18Monaten <strong>für</strong> dieselbe Diagnose wird das Krankengeld um die Hälfte gekürzt. DieseKürzung gilt jedoch nicht bei bestimmten sehr schweren Krankheiten.Auch die Leistungen aus <strong>der</strong> Pflichtrentenversicherung sind vorteilhafter, wenn dieInvalidität durch einen Arbeitsunfall o<strong>der</strong> eine Berufskrankheit verursacht wurde. Fallsdie tatsächliche Versicherungszeit unter 40 Jahren liegt, basiert die InvaliditätsrenteJuli 2013 21

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