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MISSOC Leitfaden der sozialen Sicherheit für Kroatien

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Beschäftigung, Soziales und IntegrationIhre Rechte <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Kroatien</strong>Kapitel II: Sachleistungen bei KrankheitAnspruch auf Sachleistungen bei KrankheitFür Arbeitnehmer, Selbstständige o<strong>der</strong> Arbeitslose, Landwirte, Rentner, bezahlteVollzeit-Auszubildende, Personen in <strong>der</strong> beruflichen Rehabilitation, Min<strong>der</strong>jährige o<strong>der</strong>Studenten, behin<strong>der</strong>te Kriegsveteranen o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>te ohne Existenzmittel bestehtVersicherungspflicht in <strong>der</strong> Krankenversicherung. Falls Sie nicht in einer an<strong>der</strong>enKategorie versichert sind, aber ihren ständigen Wohnsitz in <strong>Kroatien</strong> haben, sind Sieebenfalls versichert.Ferner haben abhängige Angehörige einschließlich Ehegatten o<strong>der</strong> Lebensgefährten,Kin<strong>der</strong> bis 18 Jahre o<strong>der</strong> bis 26 Jahre, falls sie Vollzeitstudenten sind, o<strong>der</strong> länger, fallssie behin<strong>der</strong>t sind, und bestimmte an<strong>der</strong>e Personen mit Betreuungsbedarf, etwaabhängige Verwandte, behin<strong>der</strong>te Geschwister, Großeltern und Enkel, ebenfallsAnspruch auf Leistungen bei Krankheit.In <strong>der</strong> Regel sind Krankheitsleistungen nicht an Vorversicherungszeiten gebunden. Beieinigen orthopädischen und zahnärztlichen Hilfsmitteln kann jedoch eine bestimmteVorversicherungszeit erfor<strong>der</strong>lich sein. Dieses Erfor<strong>der</strong>nis gilt allerdings nicht <strong>für</strong>Min<strong>der</strong>jährige und Behin<strong>der</strong>te.Abgedeckte LeistungenFalls Sie Mitglied <strong>der</strong> Pflichtkrankenversicherung sind, haben Sie Zugang zu Ärzten <strong>der</strong>Allgemein- und Fachmedizin. Sie können sich auch im Krankenhaus behandeln lassen,sofern Ihr Gesundheitszustand dies erfor<strong>der</strong>t. Die präventive und kurativezahnärztliche Behandlung ist abgedeckt, und Zahnprothesen werden in Abhängigkeitvon Ihrem Alter teilweise übernommen. Sie haben Zugang zu Arzneimitteln, wobei dieArzneimittel auf <strong>der</strong> Basisliste und die in Krankenhäusern verabreichten Arzneimittelvoll übernommen werden. Bei Arzneimitteln auf <strong>der</strong> Zusatzliste haben Sie eineZuzahlung (Kostenbeteiligung) zu leisten. Auch orthopädische und an<strong>der</strong>e Hilfsmittelwerden von <strong>der</strong> Pflichtkrankenversicherung nur teilweise übernommen. Sie habenferner Anspruch auf medizinische Behandlung im Ausland, die von <strong>der</strong> KroatischenKrankenversicherungsanstalt (HZZO) (in begrenztem Maße) übernommen wird.Die Pflichtkrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten inunterschiedlichem Maße. Der Restbetrag ist direkt von Ihnen o<strong>der</strong> (gegebenenfalls)von Ihrer freiwilligen (ergänzenden) Krankenversicherung zu übernehmen. Falls Siejedoch unter 18 Jahre alt, ordentlicher Student, Behin<strong>der</strong>ter mit ständigem Hilfsbedarfo<strong>der</strong> Organspen<strong>der</strong> sind o<strong>der</strong> an einer bestimmten aufgelisteten Krankheit leiden, sindSie von <strong>der</strong> Zuzahlung befreit. Es gibt ferner eine Obergrenze <strong>der</strong> Kostenbeteiligungpro ausgestellter Arztrechnung.Gesundheitsleistungen, die nicht <strong>für</strong> medizinische Zwecke erfor<strong>der</strong>lich sind (falls Siez. B. ausdrücklich bestimmte medizinisch nicht indizierte Verfahren wünschen, unteran<strong>der</strong>em kosmetische Chirurgie, unabhängig davon, ob dies auf religiösenÜberzeugungen beruht), experimentelle Therapien, Behandlungen, die über bestimmteStandards hinausgehen, die Behandlung medizinischer Komplikationen aufgrund vonGesundheitsleistungen außerhalb <strong>der</strong> Pflichtkrankenversicherung, werden nicht vonJuli 2013 8

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