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MISSOC Leitfaden der sozialen Sicherheit für Kroatien

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Beschäftigung, Soziales und IntegrationIhre Rechte <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Kroatien</strong>Geschäftsfähigkeit entzogen wurde, können Sie auch Anspruch aufGesundheitsleistungen haben, sofern Sie nicht an<strong>der</strong>weitig abgesichert sind.Bezug von Leistungen zur MindestsicherungEin Bezieher von Sozialhilfe kann eine Einzelperson, ein Familienmitglied o<strong>der</strong> eineganze Familie sein. Der Antrag ist beim Sozial<strong>für</strong>sorgezentrum (centar za socijalnuskrb) zu stellen, das <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständig ist. Es nimmt eineBedürftigkeitsprüfung vor und kann (im Rahmen seiner Ermessensbefugnis)beschließen, das Eigentum von Kin<strong>der</strong>n freizustellen.Das Sozial<strong>für</strong>sorgezentrum muss gelegentlich bzw. mindestens einmal jährlich prüfen,ob die Voraussetzungen <strong>für</strong> den Sozialhilfebezug weiter erfüllt sind. Der Bezieher istferner verpflichtet, alle relevanten Än<strong>der</strong>ungen zu melden.In <strong>der</strong> Regel werden die Leistungen von den Sozial<strong>für</strong>sorgezentren ausgezahlt; einigeLeistungen können jedoch auch von den Kommunen gezahlt werden (etwa Wohngeld).Stellt das Sozial<strong>für</strong>sorgezentrum fest, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt nichtzweckmäßig verwendet wird, kann es stattdessen eine Sachleistung bereitstellen.Juli 2013 29

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