Beschäftigung, Soziales und IntegrationIhre Rechte <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Kroatien</strong>Kapitel XI: MindestsicherungAnspruch auf Leistungen zur MindestsicherungWenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in <strong>Kroatien</strong> haben und aus objektiven Gründenüber keine ausreichenden Existenzmittel verfügen (d. h. Ihr Vermögen undEinkommen unterschreiten eine bestimmte Schwelle) und nicht in <strong>der</strong> Lage sind, durchArbeit o<strong>der</strong> Einkommen aus Vermögen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Quellen ausreichende Mittel zubeschaffen, können Sie o<strong>der</strong> Ihre Familie Anspruch auf Sozialhilfe (socijalna pomoć)haben. Falls Sie Auslän<strong>der</strong> mit befristeter Aufenthaltserlaubnis sind, kann <strong>der</strong> Umfang<strong>der</strong> Sozialhilfe eingeschränkt sein.Bestimmte Personengruppen, etwa elternlose Kin<strong>der</strong> (und an<strong>der</strong>e bedürftige Kin<strong>der</strong>),Schwangere und Eltern mit einem Säugling (bis zu einem Jahr), behin<strong>der</strong>teErwachsene, Opfer familiärer Gewalt o<strong>der</strong> von Menschenhandel, Personen, dieaufgrund gestörter Familienverhältnisse (etwa durch Alkohol- o<strong>der</strong> Drogensucht)bedürftig sind, sowie Obdachlose und an<strong>der</strong>e Bedürftige, können beson<strong>der</strong>eUnterstützung erhalten.Die Überprüfung Ihrer Mittel zur Feststellung, ob Sie leistungsberechtigt sind (d. h. dieBedürftigkeitsprüfung), umfasst Ihr Einkommen (mit gewissen Ausnahmen),Immobilien, sonstiges Vermögen, Eigentumsrechte und an<strong>der</strong>e in- o<strong>der</strong> ausländischeVermögenswerte im Eigentum von Ihnen, Ihrer Familie o<strong>der</strong> Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n.Auch die Wohnkosten dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen nichtübersteigen, damit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.Falls Sie arbeitsfähig sind, müssen Sie sich bei <strong>der</strong> Kroatischen Arbeitsagentur (HZZ)melden und grundsätzlich jedes Stellenangebot annehmen.Abgedeckte LeistungenDer Staat legt die relative Armutsgrenze fest (d. h. die offizielle Armutsgrenze, dievom Zentralen Statistikamt veröffentlicht wird). Die Höhe <strong>der</strong> Sozialhilfe ist je nachFamilienzusammensetzung und Familieneinkommen unterschiedlich. Bei größerenFamilien ohne eigenes Einkommen kann sie höher ausfallen.Die Hilfe zum Lebensunterhalt (pomoć za uzdržavanje) kann bei beson<strong>der</strong>sschutzbedürftigen Gruppen, etwa Alleinstehenden, Erwerbsunfähigen, Schwangerenund Kin<strong>der</strong>n in Familien mit allein erziehenden Elternteilen angehoben werden.Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf Wohngeld (pomoć za podmirenjetroškova stanovanja), eine einmalige Unterstützung (jednokratna pomoć),Ausbildungsför<strong>der</strong>ung (potpora za obrazovanje), persönliche Behin<strong>der</strong>tenbeihilfe(osobna invalidnina), Beihilfe zur Betreuung und Pflege (doplatak za pomoć i njegu),Einglie<strong>der</strong>ungsbeihilfe (inkluzivni dodatak) und verschiedene soziale Dienste.Die Sozialhilfe kann bei fortbestehen<strong>der</strong> Bedürftigkeit sukzessiv verlängert o<strong>der</strong>unbefristet gewährt werden.Falls Sie als Behin<strong>der</strong>ter Bezieher <strong>der</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt sind, alsDrogenabhängiger eine beson<strong>der</strong>e Behandlung erhalten o<strong>der</strong> Ihnen die Rechts- undJuli 2013 28
Beschäftigung, Soziales und IntegrationIhre Rechte <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherheit</strong> in <strong>Kroatien</strong>Geschäftsfähigkeit entzogen wurde, können Sie auch Anspruch aufGesundheitsleistungen haben, sofern Sie nicht an<strong>der</strong>weitig abgesichert sind.Bezug von Leistungen zur MindestsicherungEin Bezieher von Sozialhilfe kann eine Einzelperson, ein Familienmitglied o<strong>der</strong> eineganze Familie sein. Der Antrag ist beim Sozial<strong>für</strong>sorgezentrum (centar za socijalnuskrb) zu stellen, das <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständig ist. Es nimmt eineBedürftigkeitsprüfung vor und kann (im Rahmen seiner Ermessensbefugnis)beschließen, das Eigentum von Kin<strong>der</strong>n freizustellen.Das Sozial<strong>für</strong>sorgezentrum muss gelegentlich bzw. mindestens einmal jährlich prüfen,ob die Voraussetzungen <strong>für</strong> den Sozialhilfebezug weiter erfüllt sind. Der Bezieher istferner verpflichtet, alle relevanten Än<strong>der</strong>ungen zu melden.In <strong>der</strong> Regel werden die Leistungen von den Sozial<strong>für</strong>sorgezentren ausgezahlt; einigeLeistungen können jedoch auch von den Kommunen gezahlt werden (etwa Wohngeld).Stellt das Sozial<strong>für</strong>sorgezentrum fest, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt nichtzweckmäßig verwendet wird, kann es stattdessen eine Sachleistung bereitstellen.Juli 2013 29
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