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Abgabe der Vermögensauskunft - bifd.info

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GerichtsvollzieherinKatdn LambrechtBliroanschrilt:Eisenbahnstraße 3-4155'17 Fürstenwalde'l 551 7Fü rstenwaldeEisenbahnstraße 8 (Postanschrift)Bürozeiten:Montag: 14 bis 15 uhrDienstag: I bis 10 Uhrtqr'"GVin Lambrecht.Eisenbahnsk.S,l 5517 FilrstenwaldeMein ZeichenDR ll t)' //l?ta un {i,y,,aVtd t4 Uuaz( t/r55t? ie;uiui(,yj,*h/t'Teleton: 03 36 l/ 73 60 83Telerax: 03 36'l/ 73 60 84Mobili 0l 79 / 4 05 00 88BankverbindunoKlo: 18 AA 32: BLZ:170 924 04Volksbank Fürsienwalde2 6 x. zoy'JSehr verehrte Dame, sehrverehrter Herin oben genannter Sache werden Sie zur <strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermögensauskunft</strong>im Büro, Eisenbahnstraße 34, 15517 Fürstenwalde.2. OG geladen."'2r"4r..,I/r1 /."t 1 5,Bitte beachten Sie die Folgen einer Missachlung <strong>der</strong> Ladung ! Esdrchen .13,/ C.die Eintragu.g im Schuldnerverzeichnis und ggf. die Verhaftung- =--Bitte brinqen Sie u.a. zum Tenai!-!!i! den gültigen Personalausweis; Ehevertrago.ä., Unterlagen über Bankkonten, Depots, Lebensversicherungen, Sterbe- undBausparkassen, Sparverträge, Kfz-Papiere / Zulassungsbescheide sowie evtl.Arbeitslosen- o<strong>der</strong> Rentenbescheide. Lohnabrechnungen. Pach! undlvlietverträge,Angaben über unterhaltsberechtigte Personen, Bescheide Über Sozialleistungensowie Papiere über For<strong>der</strong>ungen, die lhnen gegenüber Dritten zustehen.ln dem Termin müssen Sie ein Vezeichnis lhres Vermögens vorlegen, beiFor<strong>der</strong>ungen sind Grund und Beweismittel zu bezeichnen. Ferner sindanzugeben:die entgeltlichen Veräußerungen an eine nahestehende Person, die Sie in denletzten zwei Jahren vor dem Termin und bis zur <strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermögensauskunft</strong>vorgenommen haben;die unentgeltlichen Leistungen, die Sie in den letzten 4 Jahren vor dem Terminund bis zur <strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermögensauskunft</strong> vorgenommen haben, sofern diesesich nicht auf gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen wertes richteten.Sie müssen an Eides statt versichern, dass Sie alle von !hnen verlangtenAngaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemachthaben. Die <strong>Abgabe</strong> einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird mitFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft.Sottten Sie beabsichtigen, <strong>der</strong> Verpflichtung zur <strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermögensauskunft</strong>zu wi<strong>der</strong>sprechen, so müssen Sie beim hiesigen Vollstreckungsgericht denRechtsbehelf <strong>der</strong> Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Ein Wi<strong>der</strong>spruch beimGerichtsvollzieher, ggf. erst im Termin, ist nicht zulässig.Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen o<strong>der</strong> wenn Sie sich grundlos weigern,


die <strong>Vermögensauskunft</strong> abzugeben, wird aufAntrag d. Gläubig. EgElgllgIlgegen Sie erlassen.tqr'"Die <strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermögensauskunft</strong>, eine grundlose Weigerung o<strong>der</strong> einNichterscheinen zum Termin führen zu einer Eintragung in dasSchuldnerver2eichnis, aus dem je<strong>der</strong> auf begründeten Antrag Auskunft erhält.Berufsvertretungen (2.8. lndustrie- und Handelskammern) ditrfen ihrenMitglie<strong>der</strong>n Auskünfte über Eintragungen erteilen. Die Eintragung in demSchuldneNezeichnis wird gelöscht, wenn die Befriedigung d. Gläubig.nachgewiesen wird, das Fehlen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wegfall des Eintragungsgrundesbekannt wird, die Ausfertigung einer vollstreckbaren Ausfertigung vorgelegt wird,die die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung <strong>der</strong> Eintragungsanordnung zumGegenstand hat, o<strong>der</strong> nach Ablauf von drei Jahren seit dem lag <strong>der</strong>Eintragungsanordnung.Kommen Sie lhrer Prlicht zur <strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermögensauskunft</strong> nicht nach,darf <strong>der</strong> Gerichtsvollzieher Auskünfte gemäß § 802 I ZPO bei <strong>der</strong>Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt filr Steuern o<strong>der</strong> demKraftfahrbundesamt einholen, wenn die zu vollstreckenden Ansprüchemindestens 500 EIJRO betragen.Haben Sie innerhalb <strong>der</strong> letzten drei Jahre die eidesstattliche Versicherung o<strong>der</strong>innerhalb <strong>der</strong> letzten zwei Jahre die <strong>Vermögensauskunft</strong> schon abgegeben, soteilen Sie dies bitte sofort unter Angabe des cerichtsvollziehers und <strong>der</strong>Geschäftsnummer mit. Zum Termin müssen Sie trotzdem erschelnen. Die<strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib einer Sache befreitnicht von <strong>der</strong> erneuten <strong>Abgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Vermögensauskunft</strong>.DerGerichtsvollzieher kann Vollstreckungsaufschub gewähren und eineZahlungsfrist einräumen o<strong>der</strong> eine Tilgung durch Ratenzahlung gestatten, sofernSie glaubhaft machen können, die nach Höhe uncj ZeitpunK feseuseEendenZahlungen erbringen zu können. Die Glaubhaftmachung können Sieinsbeson<strong>der</strong>e durch den Nachweis einer entsprechenden Teilzahlung o<strong>der</strong> durchVorlage an<strong>der</strong>er geeigneter Urkunden erbringen. lst d. GIäubig. mit einemTilgungsplan nicht e,nverstanden o<strong>der</strong> geraten Sie mit <strong>der</strong> festgesetäen Zahlungganz o<strong>der</strong> teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand, so endet <strong>der</strong>Vollstreckungsaufschub.I'lil lreundlichen Grüßenbesralb,sr und zusesrerr Z(2 ,Zlbeim Amlsge chl Füßlenwalde

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