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Absender:n}f,ä',ffi",T} :;?ff3?,??l13fLl; l::][ ff'l:ä:,l';*Kto: 1 88832; BLZ: 17 092404, Volksbank FürstenwaldeTel.: 033611736083; Fax: 03361/736084Geschäftsnummer: Weitere Kennzeichen:DR ll 58/13 LTGVZ Lambrecht, Eisenbahnstr. 8. 15517 FürstenwaldeHerrnRainer SimonVeilchenweg 415537 Grünheide OT SpreetalFörmriche ZustellunstrtrtrBezirks des AmtsgerichtsBezirks des Landgerichtslnlands<strong>Eorr'</strong>,Bei der Zustellung zu beachtende VermerkefErsatzzustellung ausgeschlossenfKeine Ersatzzustellung an:trtrNicht durch Niederlegung zustellenMit Angabe der Uhrzeit zustellenWichtiger Hinweis:Vorblatt zur ZustellungssendungMit dieser Sendung werden lhnen in gese2lich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenenSchriftstücke förmlich zugestellt. Die förmliche Zustellung eines Schriftstücks dient dem Nachweis, dass demAdressaten in gesetzlich vorgeschriebener Form Gelegenheit gegeben worden ist, von dem SchriftstückKenntnis zu nehmen, und wann das geschehän ist.Den TAG DER ZUSTELLUNG vermerkt der Zusteller auf dem Umschlag (siehe Vorderseite). Bitte verwahrenSie den Umschlag zusammen mit den darin enthaltenen Schriftstücken (auch diesem Vorblatt) auf. Dies dientals Beleg, wenn Sie angeben müssen, welche Schriftstücke lhnen wann zugestellt worden sind.Wird der Zustellungsadressat oder eine zum Empfang des Schriftstücks berechtigte Person in derangegebenen Wohnung oder in den angegebenen Geschäftsräumen nicht angetroffen, kann das Schriftstückin einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt werden. Mit derEinlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.GVService Formular 22150204 0812012 (Vorblatt zur Postzustellung ab 01 .07.02) O Baqu6 & Lauter GmbH


GerichtsvollzieherinKatrin LambrechtGVZ Lambrecht. Eisenbahnstr. 8. 15517 FürstenwaldeHerrnRainer SimonVeilchenweg 415537 Grünheide OT Spreetall?,'J,'r5il1','i,:Y:Eir*k@feTelefon: 0 33 61/73 60 83Fax: 0 33 61/73 60 84Mobil: 0 179140 500 88Sprechzeiten:Büro Eisenbahnstr.3415517 FürstenwaldeMontag 14.00 -15.00 UhrDienstag 9.00 -10.00 UhrDienstkonto:Kto: 188832; BLZ= 17092404Volksbank Fürstenwaldefür Übenrveisunqen ausdem Ausland:BIC: GENODEF|FWlIBAN: DE15 1709 2404 0000 1888 32Mein ZeichenDR il 58/13Bitte immer angeben!Fürstenwalde/Spree, den 21.05.201 3Zwan gsvol lstrecku n gssacheLandeshauptkasse Landesjustizkasse, Magdeburger Straße 51, 14765 Brandenburg, Aktz.31 1 1620031 148, Tel. 0331/866-6958, Fax 0331/866-6986gegen Herrn Rainer Simon, Veilchenweg 4, 15537 Grünheide OT SpreetalSehr geehrter Herr Simon,t1 gben genannter Sache hat d. Gläubig. wegen des Vollstreckungsers.d. Gläubigerin vom 14.01 .13 Pa:31 1 1620031 148 die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt.Hiezu wird der Termin bestimmt auf:Dienstag, den 04.06.13, 09:00 Uhr, Eisenbahnstraße 3-4,(2. OG, Eingang Hofseite) FüwaZu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.Forderung:174,60 €Bifte beachten Sie die Folgen einer Missachtung der Zahlungsaufforderung und Ladung! Es drohen dieEintragung im Schuldnerverzeichnis und ggf. die Verhaftung.gitte brinqen Sie u.den gültigen Personalausweis; Ehevertrag o.ä., Unterlagen über Bankkonten, Depots,Lebensversicherungen, Sterbe- und Bausparkassen, Sparverträge, K{z-Papiere / Zulassungsbescheide sowie evfl.Arbeitslosen- oder Rentenbescheide, Lohnabrechnungen, Pacht- und Mietverträge,Angaben über unterhaltsberechtigte Personen, Bescheide über Sozialleistungen sowie Papiere über Forderungen, die lhnengegenüber Dritten zustehen.ln dem Termin müssen Sie ein Vezeichnis lhres Vermögens vorlegen, bei Forderungen sind Grund undBeweismittel zu bezeichnen. Ferner sind anzugeben:1. die entgeltlichen Veräußerungen an eine nahestehende Person, die Sie in den letzten zwei Jahren vor demTermin und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft vorgenommen haben;2. die unentgeltlichen Leistungen, die Sie in den letzten 4 Jahren vor dem Termin und bis zur Abgabe derVermögensauskunft vorgenommen haben, sofern diese sich nicht auf gebräuchliche Gelegenheitsgeschenkegeringen Wertes richteten.Sie müssen an Eides statt versichern, dass Sie alle von lhnen verlangten Angaben nach bestem Wissen undGewissen richtig und vollständig gemacht haben. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wirdmit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Ein Vordruck für das Vermögensvezeichnis mit Anlagen und Ausfüllanleitung ist zur Vorbereitung auf den Terminbeigefügt. Die Vermögensauskunft ist stets persönlich abzugeben. Daher ist die bloße Übersendung desausgefüllten Vordrucks nicht ausreichend.Sollten Sie beabsichtigen, der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zu widersprechen, so müssenSie beim hiesigen Vollstreckungsgericht den Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen. EinSeite 1 des Dokuments zu "DR ll 58/'13 "


Widerspruch beim Gerichtsvollzieher, ggf. erst im Termin, ist nicht zulässig.l/m-rteFalls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oderwenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögeh-+gskMfabzugeben, wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbgfehl gegen Sie erlassen.Die Abgabe der Vermögensauskunft, eine grundlose Weigerung oder ein Nichterscheinen zum Termin führen zueiner Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, aus dem jeder auf begründeten Antrag Auskunft erhält.Berufsvertretungen (2.B. lndustrie- und Handelskammern) dürfen ihren Mitgliedern Auskünfte über Eintragungenerteilen. Die Eintragung in dem Schuldnervezeichnis wird gelöscht, wenn die Befriedigung d. Gläubig.nachgewiesen wird, das Fehlen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt wird, die Ausfertigung einervollstreckbaren Ausfertigung vorgelegt wird, die die Aufhebung oder einstweilige Einstellung derEintragungsanordnung zum Gegenstand hat, oder nach Ablauf von zwei Jahren seit dem Tag derEintrag ungsanordn u ng.Kommen Sie lhrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach, darf der GerichtsvollzieherAuskünfte gemäß § 802 I ZPO bei der Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern oder demKraftfahrbundesamt einholen, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 EURO betragen.Haben Sie innerhalb der letzten drei Jahre die eidesstattliche Versicherung oder innerhalb der letzten zwei Jahredie Vermögensauskunft schon abgegeben, so teilen Sie dies bitte sofort unter Angabe des Gerichtsvollziehersund der Geschäftsnummer mit. Zum Termin müssen Sie tro2dem erscheinen. Die Abgabe der eidesstattlichenVersicherung über den Verbleib einer Sache befreit nicht von der erneuten Abgabe der Vermögensauskunft.Der Gerichtsvollzieher kann Vollstreckungsaufschub gewähren und eine Zahlungsfrist einräumen oder eineTilgung durch Ratenzqh[ung ggstat!9q, sllqrn Sie glarlbhaft machen kQlnen, die naqlr Höhe und Zeitpunktfestzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Die Glaubhaftmachung können Sie insbesondere durch denNachweis einer entsprechenden Teilzahlung oder durch Vorlage anderer geeigneter Urkunden erbringen. lst d.Gläubig. mit einem Tilgungsplan nicht einverstanden oder geraten Sie mit der festgesetzten Zahlung ganz oderteilweise länger als zwei Wochen in Rückstand, so endet der Vollstreckungsaufschub.Mit freundlichen Grüßenv _' --.''-'--"'/Gerichtsvollzieherinbeim Amtsgericht Fürstenwalde/SpreeSeite 2 des Dokuments zu "DR ll 58/13 "


vqr,,------;;.* )Hqug lTeliuqd\l\\tfif\fi\fl\\\ilfififii\\fi\o3Ja o)§ oa-(D\cJR oo orne,a0(DNrnVtq) 4(DN(t,o§Qß){Qo)oi§ it Tl-i(Dil n.!\. ;i V.rrlir ii *.", l- il !5j..r.ir; !! -)i,1r il +q1..' ll tlr'.-l !! iir!t-: :! 1'tr..4 il tulCIi i! *+l:11fflr' !! *- ,ls il l;:lqlläl+ ii ::l§iiEii §tl(8v,o0)§

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