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Das MPG von A bis Z - Max-Planck-Gymnasium Göttingen

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Vertreter der Elternschaft:Frau Kohrell, Herr SchwiedernochStundenordnungTaschenrechnerTerminplanTestatheftTutorenUnfallEs gilt das Doppelstundenprinzip. Während der Doppelstunden gibt es keinKlingelzeichen, die fünfminütige Pause kann nach Bedarf genommen werden,dabei muss auf den gleichzeitig stattfindenden Unterricht besondere Rücksichtgenommen werden.1./2 Stunde: 7.50 Uhr – 9.20 Uhr3./4 Stunde: 9.40 Uhr – 11.15 Uhr5./6 Stunde: 11.30 Uhr – 13.05 UhrMittagszeit 13.05 Uhr – 13.50 Uhr7./8 Stunde: 13.50 Uhr – 15.20 Uhr9/10. Stunde:15.30 Uhr – 17.00 UhrAb Klasse 7 wird <strong>bis</strong> zum Abitur der TI Voyage200 mit einem Computer-Algebra-System verwendet. Vor Einführung des Rechners werden die Eltern der6. Klassen rechtzeitig informiert. Näheres dazu finden Sie auf der <strong>MPG</strong>-Homepage unter www.mpgg.de/unterricht/faecher/mathematik.Der Plan wird halbjährlich an Kollegium, Oberstufenschüler und Elternvertreterherausgegeben. Die jeweils aktuelle Version hängt im Lehrerzimmer aus undkann auf der Homepage im Bereich Service-Downloads heruntergeladen werden.Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10 <strong>bis</strong> 12 führen ein Entschuldigungsheft,das alle individuellen Entschuldigungen enthalten soll. Auf den erstenSeiten werden der Halbjahresplan und der individuelle Stundenplan eingeklebt.Dann folgen chronologisch geordnet die schriftlichen Entschuldigungen undevtl. ärztliche Bescheinigungen. Sie sind <strong>von</strong> den betroffenen Unterrichtendenabzuzeichnen. Im Jahresplan vermerken die Schülerinnen und Schüler mit Rotdie entsprechenden Fehlstunden an den jeweiligen Tagen. Tutorinnen und Tutorennehmen in regelmäßigen Abständen Einblick in das Testatheft.Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 und 12 haben eine Lehrkraft, andie sie sich wenden können. Diese „Tutoren“• sind Ansprechpartner für ihre Tutanden,• arbeiten eng mit der Sek.-II-Koordinatorin zusammen,• überprüfen die Belegverpflichtungen ihrer Tutanden,• halten Kontakt mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern ihrer Tutanden(Leistungsstand, Versäumnisse, Verspätungen),• führen mit ihren Tutorien eine Studienfahrt durch,• übernehmen den Vorsitz bei evtl. Dienstbesprechungen und Konferenzen,die ihre Tutanden betreffen (bei Disziplinarkonferenzen übernimmt der SLden Vorsitz),• übernehmen Mitverantwortung bei den Feiern zur Abiturentlassung (soweites sich um Schulveranstaltungen handelt).In beiden Gebäuden und der Sporthalle befinden sich Erste-Hilfe-Kästen, die fürdie Erstversorgung im Notfall verwendet werden können. Die Schlüssel für dieSanitätsräume beider Gebäude kann sich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft imSekretariat holen. Außerdem können die SchulsanitäterInnen während der Unterrichtszeitangerufen werden. (→ Schulsanitätsdienst)In der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen, auch außerhalb desSchulgeländes, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, durch denPersonenschäden gedeckt sind. In jedem Fall muss ein Unfallbericht (Formularim Sekretariat) ausgefüllt werden.33

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