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Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen ... - ICOM Österreich

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Werden diese Kriterien nicht erfüllt, sollte Forschung nur stattfinden, wenn zu erwartenist, dass die Ergebnisse wichtige Hinweise zur Klärung der Identität des Individuumsund seines kulturellen Umfelds geben können (dies gilt beispielsweise für Forschung inArchiven).In welcher Weise sollten die Anliegen und Belange der Herkunftsgesellschaften beiForschungen an <strong>menschlichen</strong> Überresten berücksichtigt werden?Forschung ist unter Einhaltung wissenschaftsethischer Prinzipien grundsätzlich frei. Dennochempfiehlt es sich, vor allem bei der Forschung an <strong>menschlichen</strong> Überresten, dieaus Herkunftsgesellschaften stammen, die dieser Forschung kritisch gegenüberstehen,besondere Maßstäbe anzulegen. Insbesondere sollten die Forscher die Anliegen, Belangeund Erwartungen der Herkunftsgesellschaften zur Kenntnis nehmen, diese so weitals möglich berücksichtigen und ggf. im direkten Dialog <strong>mit</strong> Vertretern der Herkunftsgesellschaftendie Interessen abgleichen. Mögliche Konfliktfelder ergeben sich u. a. aufgrundvon Forschungen an <strong>menschlichen</strong> Überresten <strong>mit</strong> invasiven Methoden, aberbisweilen auch aufgrund des Einsatzes bildgebender Verfahren aller Art. Wichtig ist es,gegenüber den Herkunftsgesellschaften das Forschungsinteresse, die Möglichkeiten undGrenzen moderner naturwissenschaftlicher und technischer Verfahren wie auch geisteswissenschaftlicherRecherchemethoden sowie deren Aussagen zu kommunizieren. Insbesondereist darauf zu achten, dass die Forschungsergebnisse grundsätzlich wertfreidargestellt werden und keine Ansatzpunkte für diskriminierende Interpretationen liefern.Jenseits eindeutiger Unrechtskontexte kann es dazu kommen, dass sich <strong>mit</strong> Blick auf dieArchivierung, die museale Präsentation und insbesondere die Forschung an <strong>menschlichen</strong>Überresten kultur- und wissenschaftsgebunden höchst unterschiedliche Weltbilder/Wertesysteme begegnen. Grundsätzlich gilt es festzustellen, dass die eingebrachtenWeltbilder/Wertesysteme nie zu verhandeln oder gegeneinander aufzurechnen sindund so<strong>mit</strong> keine Sichtweise per se Vorrang für sich behaupten oder eingeräumt bekommenkann. Daher sollte an dieser Stelle ein Prozess ansetzen, der alle Anliegen, Belangeund Erwartungen kommuniziert. Idealiter mündet dies in eine wechselseitigabgestimmte Absprache über die Handhabung menschlicher Überreste sowie insbesondereüber den Einsatz der an ihnen vorzunehmenden wissenschaftlichen Praktiken.Ist eine Genehmigung der Herkunftsgesellschaft/Angehörigen für die Forschung an<strong>menschlichen</strong> Überresten nötig und, wenn ja, wann?Eine ausdrückliche Genehmigung durch die zugehörigen Herkunftsgesellschaften kannnicht zur Bedingung einer Forschung an <strong>menschlichen</strong> Überresten gemacht werden.Denn hierzu existiert kein international verbindliches Rechtssystem, das eine derartigeGenehmigung regelt, Auflagen vorsieht und ggf. auch Verstöße sanktioniert. Allerdingskann die Forschung eher akzeptiert werden, wenn die Forschungsanliegen in engerRücksprache <strong>mit</strong> Vertretern der Herkunftsgesellschaften und unter der wechselseitigenRespektierung der involvierten Weltbilder/Wertesysteme und kulturellen Gepflogenhei-56 <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>menschlichen</strong> Überresten in Museen und Sammlungen

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