13.07.2015 Aufrufe

Wendepunkt Winterausgabe 2014 - Coloplast

Wendepunkt Winterausgabe 2014 - Coloplast

Wendepunkt Winterausgabe 2014 - Coloplast

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Wendepunkt</strong> | Winter <strong>2014</strong> | GesundheitspolitikAlternative Medizinals Kassenleistung?Viele Patienten vertrauen bei der Behandlung ihrer Erkrankungenauf Methoden der alternativen Medizin wie Homöopathie oderOsteopathie. Aber wer übernimmt die Kosten dafür? Da gibtes zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassengroße Unterschiede, wie Dennis Giesfeldt, MitarbeiterKrankenkassenmanagement bei <strong>Coloplast</strong>, erläutert.Naturheilverfahren, Homöopathie, Osteopathieoder auch Akupunktur – einigeschwören auf diese und andere alternativmedizinischeMethoden, andere zweifelnan ihrer Wirksamkeit. Die alternativeMedizin versteht sich als Alternative zurSchulmedizin, wie sie an den Universitätengelehrt wird.Wirksam und wirtschaftlichDementsprechend ist es auch keine ganzeinfache Frage, welche dieser Behandlungengesetzliche Krankenversicherungen(GKV) erstatten sollen – und welche sieüberhaupt erstatten dürfen. Im FünftenSozialgesetzbuch (SGB V) ist festgelegt,dass der Versicherte Anspruch auf eineausreichende, bedarfsgerechte, demallgemein anerkannten Stand der medizinischenWissenschaft entsprechendemedizinische Krankenbehandlung hat.Die Leistungen müssen zweckmäßig undwirtschaftlich sein. Dies entspricht auchdem Gedanken der Solidargemeinschaft:Jeder zahlt seinen finanziellen Möglichkeitenentsprechend einen bestimmtenVersicherungsbeitrag ein, um dafür dannbei Bedarf eine sinnvolle medizinischeVersorgung zu erhalten. Für welche Behandlungenund Untersuchungen dieGKVen Kosten übernehmen müssen unddürfen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss(G-BA) als höchstes Gremiumder gemeinsamen Selbstverwaltung imGesundheitswesen Deutschlands fest.Methoden der alternativen Medizingehören in der Regel nicht zu diesemLeistungskatalog dazu, allerdings hat derG-BA beispielsweise Akupunktur beichronischen Knie- oder Rückenschmerzenzur Kassenleistung erklärt. Magnetfeld-oder Eigenbluttherapie dagegen sindausdrücklich ausgeschlossen.Satzungsleistungen fördernWettbewerbDer Leistungskatalog gibt im Wesentlichenvor, welche Leistungen Versichertevon ihrer Krankenkasse gegen Zahlungdes gesetzlich festgelegten, einheitlichenBeitragssatzes erwarten dürfen. DieKassen haben allerdings die Möglichkeit,sich durch das Angebot von Satzungsleistungenvoneinander abzusetzen undwechselwillige Versicherte so von sich zuüberzeugen. Als Satzungsleistungen werdendabei solche Leistungen bezeichnet,die eine Krankenkasse zusätzlich zu dengesetzlich festgeschriebenen Leistungengewähren kann. Die Krankenkassen könnenfrei entscheiden, welche Leistungensie auf diese Weise zusätzlich erbringenwollen, sofern der G-BA die betreffendenLeistungen nicht ausdrücklich ausgeschlossenhat. Seit 1. Januar 2012 sinddurch das GKV-Versorgungsstrukturgesetzdie Angebotsmöglichkeiten in diesemBereich erweitert worden. Hinzugekommensind Leistungen, die die medizinischeVorsorge und Rehabilitation, künstlicheBefruchtung, zahnärztliche Behandlungohne die Versorgung mit Zahnersatz,häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfesowie Leistungen von nicht zugelassenenLeistungserbringern betreffen, ebenso wiedie Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigenArzneimitteln, mit Heilmittelnund Hilfsmitteln.Auch alternative Arzneimittel werden alsSatzungsleistungen angeboten, wobei vonKasse zu Kasse sehr große Unterschiedebestehen. Für Anhänger der Homöopathieist es unbedingt zu empfehlen, bei einemKassenwechsel die Satzungsleistungen derWettbewerber genau unter die Lupe zunehmen. Es gibt Kassen, die sowohl dieBehandlungskosten als auch die Kostenfür die homöopathischen Medikamentekomplett übernehmen, solche, die dieErstanam nese und die Folgebehandlungen,nicht aber die Medikamente übernehmen,und solche, die über die Übernahme derAnamnesekosten im Einzelfall nach Rücksprachemit dem Arzt entscheiden. Ähnlichsieht es im Bereich der Osteopathie aus.Alternative Heilmethodengegen AufpreisNeben den Satzungsleistungen bieteneinige Kassen auch Wahltarife für Arzneimittelder besonderen Therapieeinrichtungenan, bei denen der Versicherte seinenVersicherungsschutz in bestimmten Bereichenverbessern kann – eine Leistung,die es allerdings nur gegen Aufpreis gibt.Solche Wahltarife können für diejenigeninteressant sein, die eine Behandlung mitalternativen Heilmethoden bevorzugen.Die Interessenten sollten allerdings denhöheren Beitrag und die zusätzlichen Leistungen,die sie dadurch erhalten können,gut gegeneinander abwägen. Dabei ist auchzu berücksichtigen, dass die Kassen oftdie Kosten nur bis zu einem festgelegtenjährlichen Höchstbetrag erstatten und dassdurch den Wahltarif auch nicht unbedingtalle anfallenden Kosten abgedeckt sind.Bilder: <strong>Coloplast</strong>, Fotolia.com/RioPatuca Images/Sonja Birkelbach14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!