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Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung ...

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Aus: <strong>Vergabe</strong>handbuch <strong>für</strong> die Durchführung von Bauaufgaben des B<strong>und</strong>es im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltungen, 1999Hervorhebungen sowie kursiv gedruckte Anmerkungen sind im Originaltext nicht enthalten (Stand 6/2002) Seite 2 von 8- den Anfall schadstoffbelasteter Abfälle- die Art <strong>und</strong> der Umfang der Schadstoffbelastung- die Art der Entsorgung.Dabei ist folgendes zu unterscheiden:2.1 Abf allvermeidung2.1.1 Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Vermeidung</strong> von AbfällenSolche Maßnahmen sind insbesondere:- Wiederverwendung von Stoffen <strong>und</strong> Bauteilen- anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen- abfallarme Produktionsgestaltung- Verwendung abfall- <strong>und</strong> schadstoffarmer Produkte- Verringerung des Aushubs von schadstoffbelastetem Boden durch planerische Maßnahmen.Weitere mögliche Maßnahmen enthält die Checkliste „Bauen (fast) ohne Abfall“ (Anlage 2)2.1.2 Wiederverwendung von Stoffen <strong>und</strong> BauteilenEine Wiederverwendung kommt insbesondere <strong>für</strong> nicht schadstoffbelasteten Bodenaushub sowie <strong>für</strong> Stoffe <strong>und</strong>Bauteile, z. B. Fenster, Türen, Heizkörper etc. in Betracht. 1)2.2 Verwertung von Abfällen2.2.1 Stoffliche Verwertung nicht schadstoffbelasteter Abfälle aus dem Bereich des AuftraggebersStoffliche Verwertung auf der Baustelle kommt insbesondere in Betracht <strong>für</strong> mineralischen Bauabfall, sonstigenBauabfall, Aufbruch aus Straßen- <strong>und</strong> Außenanlagen; eine Verwertung außerhalb der Baustelle, insbesondere <strong>für</strong>Abfall aus elektrotechnischen sowie gebäudetechnischen Anlagen.Soweit erforderlich, sind Maßnahmen <strong>für</strong> das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln durch Hol- <strong>und</strong>Bringsysteme, Befördern, Lagern <strong>und</strong> Behandeln von Abfällen <strong>zur</strong> Verwertung vorzusehen (§ 4 Abs. 5 KrW-/AbfG).2.2.2 Stoffliche Verwertung schadstoffbelasteter Abfälle aus dem Bereich des AuftraggebersEine stoffliche Verwertung <strong>für</strong> die Baustelle nach Wiederaufbereitung kommt insbesondere <strong>für</strong> Bodenaushub inBetracht.Abfälle, die auf der Baustelle nicht verwertet werden können, sind vorrangig der Wiederaufbereitung zuzuführen(siehe Abschn. 0.2.13 der ATV DIN 18299, Alternative), z. B. Wiederaufbereitung von kontaminierten Böden,Stoffen <strong>und</strong> Bauteilen.2.2.3 Energetische Verwertung von Abfällen aus dem Bereich des AuftraggebersSoweit Stoffe <strong>und</strong> Bauteile weder wiederverwendet noch wiederaufbereitet werden können, sind sie vorrangig alsErsatzbrennstoffe einzusetzen (§ 4 Abs. 4 KrW-/AbfG).2.2.4 Verwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) StoffenZur Schonung der natürlichen Ressourcen sind möglichst wiederaufbereitete Stoffe (Recyclingstoffe) zu verwenden(siehe § 1 KrW-/AbfG). Sie müssen <strong>für</strong> den jeweiligen Verwendungszweck geeignet <strong>und</strong> mit den übrigen zuverwendenden Stoffen <strong>und</strong> Bauteilen abgestimmt sein (siehe Abschn. 2.3.1 i.V.m. 2.1.3 der ATV DIN 18299).Im Einzelfall ist anzugeben, welche Anforderungen an die wiederaufbereiteten Stoffe zu stellen sind (siehe1) Voraussetzung <strong>für</strong> die Wiederverwendung von Stoffen <strong>und</strong> Bauteilen ist, dass es keine Verbote nach Gefahrstoffrechtgibt (Bsp.: Asbest bzw. alte Glas- <strong>und</strong> Steinwolle).2)

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