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Eine Bilanz nach 3 Jahren - Jobcenter Kreis Coesfeld

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Zentrum für ArbeitBetreuung derLangzeitarbeitslosen<strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong>


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftHERAUSGEBERKREIS COESFELDDer LandratZentrum für Arbeitin Zusammenarbeit mit derAbteilung Kommunikation und EDV48653 <strong>Coesfeld</strong>© <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, im Juni 2008Der <strong>Kreis</strong> im Internet: www.kreis-coesfeld.deZentrum für ArbeitDas Zentrum für Arbeit im Internet: www.zentrum-fuer-arbeit.de


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftBetreuung derLangzeitarbeitslosenim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong><strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong>kommunaler TrägerschaftZentrum für Arbeit


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftINHALT Thema SeiteVorwort 6I. Ausgangssituation 71. Das Optionsmodell 72. Die Delegationssatzung 11II.Eckpunkte der inhaltlichenAusgestaltung des SGB II 131. Grundsätze des SGB II 132. Rechtliche Neuerungen im SGB II 132.1. Sanktionsrecht 132.2. Ermittlungsdienst 142.3. Sofortangebote 163. Leistungsformen 164. Gender Mainstreaming 17III.Leistungen zur Sicherungdes Lebensunterhaltes 181. Eingangsberatung 182. Bedarfsfestsetzung 18IV. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 201. Integrationskonzept 202. Organisation der Hilfeplanung 213. Fallmanagement 214. Hilfeplanung 225. Maßnahmen für alle Personen 236. Maßnahme für Personen unter 25 <strong>Jahren</strong> 257. Förderinstrumente 258. Plus-Jobs 279. Bewerberforen 2810. Arbeitgeberservice 28V. Zentren für Arbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> 311. Gemeinde Ascheberg 312. Stadt Billerbeck 333. Stadt <strong>Coesfeld</strong> 354. Stadt Dülmen 375. Gemeinde Havixbeck 396. Stadt Lüdinghausen 41


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftThemaSeiteINHALT7. Gemeinde Nordkirchen 438. Gemeinde Nottuln 459. Stadt Olfen 4710. Gemeinde Rosendahl 4811. Gemeinde Senden 4912. <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> 51VI. Gremien 531. Arbeitsmarktkonferenz 532. Arbeitskreis berufliche und soziale Integration 543. Arbeits- und Projektgruppen 55VII. Zahlen - Daten - Fakten 571. Zahl der Bedarfsgemeinschaften 572. Zahl der Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt 573. Zahl der Langzeitarbeitslosen 584. Arbeitslosenquote im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> 595. Bundesmittel für berufliche Eingliederungsmaßnahmen 626. Ausgaben in kommunaler Trägerschaft 63VIII. Evaluierung - Benchmarking 641. Evaluierung von Gruppenmaßnahmen 642. Arbeitsmarkterkundung „JobPerspektive COE“ 653. Benchmarking der 69 Optionskommunen 66IX. Prüfungen - Controlling 671. Innenrevision 672. Fachaufsicht 673. Gemeindliche Prüfung 694. Trägercontrolling 695. Bundesrechnungshof 706. Deutsche Rentenversicherung Bund 707. Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW 71X. Fazit - Perspektiven 72XI. Pressestimmen 73


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftVORWORTVor drei <strong>Jahren</strong> hat der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> sein Zentrum für Arbeit eingerichtetund ist seither für die Gewährung von Leistungen und die Vermittlung inArbeit für Leistungsberechtigte <strong>nach</strong> dem SGB II zuständig. In enger Kooperationmit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, aber auch in guterZusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren auf dem Gebiet derArbeitsmarktpolitik sind viele Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarktvermittelt worden. Die Aufgabenteilung zwischen der örtlichen Agentur fürArbeit, mit der wir vertrauensvoll zusammenarbeiten, und uns hat sich dabeibewährt.Nicht zuletzt aufgrund dieser erfolgreichen Vermittlungstätigkeit konnte der<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> über das gesamte Jahr 2007 hinweg die niedrigste Arbeitslosenquotealler <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte in ganz Nordrhein-Westfalenvorweisen. Dies verdanken wir natürlich auch der anhaltend positiven konjunkturellenGesamtentwicklung, die sich überaus günstig auf die Vermittlungstätigkeitunserer Zentren für Arbeit ausgewirkt hat und auswirkt.Trotz aller Erfolge: Die Arbeitslosigkeit bleibt auch weiterhin ein gesellschaftlichesProblem, selbst wenn viele Experten für unseren <strong>Kreis</strong> angesichts derguten Zahlen fast schon von Vollbeschäftigung sprechen. Sie hat ganz entscheidendeAuswirkungen auf die Lebenssituation des Einzelnen. Der <strong>Kreis</strong><strong>Coesfeld</strong> hat sich seiner Aufgabe gestellt und ist sich seiner Verantwortungfür die Menschen bewusst. Denn insbesondere viele Langzeitarbeitslose benötigeneine weit reichende und sehr individuelle Unterstützung und Begleitung,um eine Beschäftigung aufnehmen zu können. So werde ich mich alsLandrat des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> auch zukünftig dafür stark machen, dass dieerforderlichen Hilfen zur Verfügung stehen, damit die Zahl der Arbeitslosenim <strong>Kreis</strong>gebiet noch weiter gesenkt wird. Durch eine Beschäftigung sollennoch mehr Langzeitarbeitslose künftig die Möglichkeit erhalten, selbst fürihren Lebensunterhalt zu sorgen – und damit auch ihre individuelle Lebensqualitätzu verbessern.Dass unser <strong>Kreis</strong>, der zu den bundesweit nur 69 Optionskommunen zählt,zusammen mit seinen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden dieLangzeitarbeitslosen <strong>nach</strong> dem SGB II betreut, hat zweifellos Modellcharakter.Aufgrund der Erfahrungen bin ich überzeugt, dass die kommunaleTrägerschaft in diesem Bereich zukunftsweisend ist. Die positive Entwicklungdes Arbeitsmarktes im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> und der damit einhergehende, stetigeRückgang der Arbeitslosenzahl darf uns gleichwohl gerade jetzt nicht dazuverleiten, uns auf den bislang erzielten Erfolgen auszuruhen! Wir alle dürfenin unseren gemeinsamen Anstrengungen nicht <strong>nach</strong>lassen, Menschen auchin die Pflicht zu nehmen – und ihnen selbst bei Vermittlungshemmnissenoder <strong>nach</strong> längerer Arbeitslosigkeit die Möglichkeit zu eröffnen, auf demArbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.<strong>Coesfeld</strong>, im Juni 2008Konrad PüningLandrat


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftI. Ausgangssituation1. Das Optionsmodell (= kommunale Trägerschaft)Die Umsetzung des am 24.12.2003 im Bundestag beschlossenen SozialgesetzbuchesZweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - begannim Januar 2004 mit der Einrichtung von verschiedenen Arbeitsgruppenauf <strong>Kreis</strong>- und Bezirksebene sowie mit dem kommunalen Spitzenverband.Die Ziele der Arbeitsmarktreform waren:Ziele der Arbeitsmarktreform1. verbesserte Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit,2. Abbau von Doppelstrukturen und Bürokratie,3. Bündelung der aktiven und passiven Leistungen und4. finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden.Es war zu entscheiden, ob die Umsetzung des SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> durcheine zentrale Aufgabenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit oder einedezentrale Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen erfolgen sollte.Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> stand zunächst die Frage der kommunalen Option<strong>nach</strong> § 6a SGB II im Vordergrund. Hier galt es, einvernehmlich mit den Städtenund Gemeinden zu klären, ob die alleinige Trägerschaft der Leistungen<strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> gewollt war. Hierbei musste nicht nurberücksichtigt werden, dass die kommunale Lösung als Modell bei der Bekämpfungder Langzeitarbeitslosigkeit politisch favorisiert wurde, sondernauch, dass besondere Voraussetzungen an die Ausübung der Option geknüpftwaren (z.B. die Schaffung einer besonderen Einrichtung). Im Vorfeld dieserEntscheidung war es zwingend erforderlich, mit allen Beteiligten notwendigeKoordinierungs- und Abstimmungsgespräche zu führen. Im Ergebnis konnteerreicht werden, dass der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> und die kreisangehörigen Städte undGemeinden der Ausübung der Option den Vorzug gegeben haben.ExperimentierklauselFoto: Übergabe des Antrages in Düsseldorf durch Herrn Göckener


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftAm 14.07.2004 beschloss der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> schließlich einstimmig,eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführungvon Arbeitslosen- und Sozialhilfe <strong>nach</strong> dem SGB II übernehmenzu wollen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> hat daraufhin gemäß § 6a Abs. 2 SGB II dieZulassung als Träger im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II beantragt.Vorrang für alleinigeZuständigkeitSitzungsvorlageSV-6-0902/1Abteilung / Aktenzeichen Datum Status250.1-Sozialhilfe/ 09.07.2004 öffentlichBeratungsfolgeSitzungsterminAusschuss für Soziales und Senioren 14.07.2004<strong>Kreis</strong>ausschuss 14.07.2004<strong>Kreis</strong>tag 14.07.2004BetreffUmsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung fürArbeitsuchende -;hier: aktueller StandBeschlussvorschlag:a) Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> ist bereit, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei derZusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe <strong>nach</strong> dem Sozialgesetzbuch II(SGB II) zu übernehmen.Die Verwaltung wird beauftragt, die Zulassung als Träger im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1Nr. 1 SGB II i. V. m. § 6a SGB II über die oberste Landesbehörde beim Bundesministeriumfür Wirtschaft und Arbeit zu beantragen.Dies gilt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Städte und Gemeinden des <strong>Kreis</strong>es<strong>Coesfeld</strong> und dem Vorbehalt, dass die vom Bund für die Durchführung des SGB II (Verwaltungsaufwandfür die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II sowie Finanzierung derEingliederungsleistungen) zu zahlenden Pauschalen (Verwaltungs-/Sachkostenpauschale und Eingliederungspauschale) – wie angekündigt – auskömmlichsind.b) Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Optionsbewerbung die Verhandlungenmit der Agentur für Arbeit <strong>Coesfeld</strong> über den Abschluss einer öffentlichrechtlichenKooperationsvereinbarung weiterzuführen.c) Zur Sicherstellung der Leistungsgewährung für alle Berechtigten auf der Grundlagedes SGB II wird die Verwaltung beauftragt, mit der Agentur für Arbeit <strong>Coesfeld</strong>für den Zeitraum ab dem 01.01.2005 eine Übergangsregelung in Form einesNotprogramms unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des SGB II zuvereinbaren.UnterschriftZugelassenerkommunaler TrägerMit Datum vom 28.09.2004 ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> formell durch Veröffentlichungder Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24.09.2004 als einervon zehn Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen zugelassen worden.


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftAuszug aus der Anlage:


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftNach der Zulassung hat der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zunächst gemäß den Vorgabendes Gesetzgebers eine neue Einrichtung geschaffen: das „Zentrum für Arbeit“;es strukturiert sich heute wie folgt:FachbereichsleiterDetlef Schütt (9020)AbteilungsleiterThomas Bleiker (5000)Fachdienst 1Fachdienstverantwortliche:Bärbel Fiebig (5020)Fachdienst 3Fachdienst 4Fachdienstverantwortlicher:Hermann-Josef Tenberge (5040)Grundsatzsachbearbeitung / FachaufsichtWidersprüche / Klagen / PetitionenKostenerstattung / Reha / Haushalt / citeqSozialversicherung im Rahmen des SGB IIMaßnahmeplanungberufliche/soziale EingliederungControlling / Finanzmanagementim Rahmen des SGB IIUnterhalt / Zwangsvollstreckungim Rahmen des SGB IIBärbel Fiebig(5020)Barbara Mantke-Rabe(5021)Anika Terhörst(5022)Silke Rölfing(5023)Carsten Thien(5018)Jörg Kunkel(5019)Stephan-M. Hoffmann(5801)Helmut Sluyter(5802)Sandra Roszik(5803)Peter Herzog(5800)Ludger Holdschlag(5804)Barbara AuderSabine HennesGuido NollErika Müller-WiemannEckhard SchwochUta SkribbeThomas KlasAndrea SchürmannKatharina LemperRoswitha WeberHilfeplanung vor OrtHermann-J. Tenberge(5040)Karin Többe(5041)Melanie Bollengrafen(5003)Sandra Höper(5046)Michaela Bussen(5046)Melanie Bollengrafen(5003)Peter Herzog(5800)HaushaltAbrechnung / StatistikArbeitgeberserviceErika Müller-WiemannRoswitha WeberThomas KlasEckhard Schwoch(5888)Angelika <strong>Kreis</strong>ErmittlungsdienstKommunales ModellDiese Einrichtung nimmt seit dem 01.01.2005 in enger Zusammenarbeit mitden kreisangehörigen Städten und Gemeinden alle Aufgaben im Rahmen derGrundsicherung für Arbeitsuchende wahr. Diese enge Kooperation kommtauch dadurch zum Ausdruck, dass die Bezeichnung „Zentrum für Arbeit“ sowohlbeim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> als auch bei allen Delegationsgemeinden für ihreörtlichen Einrichtungen verwandt wird. Gleichzeitig wird hierdurch auch<strong>nach</strong> außen die Trennung dieser Aufgabe von anderen kommunalen Aufgabendeutlich.Zentrum für Arbeit10


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftDie <strong>nach</strong>folgende Grafik stellt aus Sicht des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> das kommunaleModell zur Umsetzung des SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> dar:<strong>Kreis</strong>SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Hilfesuchende1. Arbeitsmarkt / Leistungsunabhängiges LebenSGB II - ErmittlungsdienstLeitung und Controlling des Modellprojektes(Organisation / Personal / Finanzen / Recht)(<strong>Kreis</strong> / Gemeinden)Sicherung d. LebensunterhaltesEingangsberatung (Gemeinde)Bedarfsfestsetzung (Gemeinde)(Gemeinden)Maßnahmen zurVermittlung- Vermittlungsmaßnahmen- Einsatz allerFörderinstrumente- Vermittlungen mit/ohne LohnkostenzuschussArbeitsgelegenheiten- PlusJobs(zusätzlich, imöffentlichenInterresse)(<strong>Kreis</strong>)Eingliederungsleistungenberufliche Integration / HilfeplanungMaßnahmen zurberuflichenEingliederungMaßnahmen mitSchwerpunkt:- Beschäftigung- Qualifizierung- Feststellung- Betreuung(Gemeinden)Maßnahmen zursozialen IntegrationBeratungsangebote- Betreuung v. Kindernu. 18 J behindertenKindern pflegebed.Angehörige- Schuldnerberatung- psychosoz. Beratung- SuchtberatungArbeitgeberservice1. Arbeitsmarkt / Leistungsunabhängiges Leben1. Arbeitsmarkt / Leistungsunabhängiges LebenZielsetzung dieses Konzeptes ist die bestmögliche persönliche Förderung derHilfesuchenden unter Nutzung eines ganzheitlichen Fallmanagements (Beratungs-,Betreuungs- und Geldleistungen aus einer Hand).Kernelement ist hierbei die bürgernahe Hilfeleistung vor Ort durch Beibehaltungder bewährten dezentralen kommunalen Strukturen. Dies ermöglichtes, in allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden, unabhängig vonder Einwohnerzahl, ein qualifiziertes Fallmanagement zur Verfügung zu stellen.Hierbei sollen durch die Bündelung der vorhandenen Kompetenzen allerBeteiligten bestmögliche Synergieeffekte im Interesse der Bürgerfreundlichkeit,des Bürokratieabbaus sowie der Kosteneffizienz erreicht werden. DieZiele der Arbeitsmarktreform gelten hier somit unverändert fort und werdenbei der Umsetzung stets im Blick behalten.2. Die DelegationssatzungBereits im Antrag auf Zulassung als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchendeist mit allen beteiligten Städten und Gemeinden abgesprochen worden,dass ihnen im Rahmen einer Delegationssatzung Aufgaben <strong>nach</strong> demSGB II zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen werden sollten.Auf diesem Wege konnten die Vorteile kommunaler Aufgabenerledigungnutzbar gemacht werden. Diese bestehen in der besonderen Ortskenntnis,den örtlichen Verbindungen zur Wirtschaft sowie der Möglichkeit flexiblerund auf die konkrete örtliche Situation abgestimmter Reaktionen auf denfestgestellten Bedarf. Die Mitwirkung der gewählten politischen Gremienund ihre Bereitschaft, die Verantwortung für ihre Bürgerinnen und Bürgerzu übernehmen, sind weitere Kennzeichen der kommunalen Aufgabenerfüllung.Nach Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren und im <strong>Kreis</strong>ausschusshat der <strong>Kreis</strong>tag in seiner Sitzung am 15.12.2004 die entspre-11


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaftchende Delegationssatzung über die Durchführung der Grundsicherung fürArbeitsuchende verabschiedet. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte am29.12.2004.Satzung über die Durchführung der Grundsicherungfür Arbeitsuchende vom 29. Dezember 2004Aufgrund des § 5 der <strong>Kreis</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in derFassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646 / SGV.NRW. 2021), zuletzt geändert durch das Gesetz über ein Neues KommunalesFinanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.November 2004 (GV. NRW. S. 644), und des § 6 Abs. 2 des SozialgesetzbuchesZweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II, Art. 1des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.Dezember 2003, BGBl. I, S. 2954), zuletzt geändert durch Art. 2 des ViertenGesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und andererGesetze vom 19. November 2004 (BGBl. I, S. 2902), in Verbindung mit § 1 derVerordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherungfür Arbeitsuchende vom 24. September 2004 (Kommunalträger-Zulassungsverordnung, BGBl. I, S. 2349) und § 5 Abs. 2 des Gesetzes zurAusführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2004 (AG-SGB II NRW, GV. NRW. S. 821) hatder <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> in seiner Sitzung am 15.12.2004 die folgendeSatzung beschlossen:Art. 1Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchendeim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>§ 1 Übertragung von AufgabenDer <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, im Folgenden <strong>Kreis</strong> genannt, überträgt den Städten undGemeinden im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, im Folgenden Gemeinden genannt, zur Entscheidungim eigenen Namen die Durchführung der ihm als Träger der Grundsicherungfür Arbeitsuchende obliegenden Aufgaben <strong>nach</strong> dem SGB II, soweitin den <strong>nach</strong>folgenden Bestimmungen keine andere Regelung getroffen ist.§ 2 Ausnahmen von der ÜbertragungVon der Übertragung sind ausgenommen:1. die allgemeine Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur beruflichenIntegration im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II sowie zur sozialen Integrationim Sinne von § 16 Abs. 2 SGB II2. die einzelfallbezogene Hilfeplanung im Bereich der beruflichen Integration;hierzu gehören die Zuweisung in Maßnahmen zur Vermittlung und in Maßnahmenzur beruflichen Eingliederung (Maßnahmen mit Schwerpunkt:Beschäftigung, Qualifizierung, Feststellung und Betreuung). Hierzu gehörenauch berufliche Eingliederungsmaßnahmen mit sozialintegrativenElementen.Die Gemeinden behalten jedoch daneben ihre Zuständigkeiten für die beruflicheVermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt einschließlich beschäftigungsfördernderElemente (z. B. Lohnkostenzuschuss) sowie für die Schaffungund Organisation im öffentlichen Interesse liegender, zusätzlicher Arbeiten(Zusatzjobs) im Sinne von § 16 Abs. 3 SGB II.Auszug aus der Delegationssatzung12


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftII.Eckpunkte der inhaltlichen Ausgestaltung des SGB II1. Grundsätze des SGB IIDas SGB II verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: es soll zum einen die EigenverantwortungHilfebedürftiger sowie der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaftlebenden Personen stärken und zum anderen dazu beitragen, dasssie den Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenenMitteln und Kräften bestreiten können.Das Hauptaugenmerk zur Erreichung dieser Ziele ist auf die Aufnahme oderBeibehaltung einer Erwerbstätigkeit und somit den Einsatz der Arbeitskraftgerichtet. Die Leistungsempfänger sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zurBeendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. DasAusschöpfen aller Möglichkeiten umfasst u.a. einerseits die Pflicht, aktivdurch Arbeitsaufnahme mitzuwirken, und andererseits eine angebotene zumutbareArbeitsgelegenheit zu übernehmen.Durch den in SGB II enthaltenen Grundsatz des „Förderns und Forderns“ sinddiese Ziele gesetzlich verankert.Fördern und fordern2. Rechtliche Neuerungen im SGB IISeit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 01.01.2005hat der Gesetzgeber versucht, das SGB II anhand der Erfahrungen aus derUmsetzung vor Ort und der gesellschaftlichen Entwicklung stetig anzupassen.<strong>Eine</strong> wesentliche Änderung zum Ursprungsentwurf des Gesetzes ist die Erweiterungder Bedarfsgemeinschaft um die jungen Erwachsenen bis 25 Jahre.Durch diese Änderung sind die Eltern und die in ihrem Haushalt lebendenvolljährigen Kinder bis 25 Jahre als Einheit im Rahmen der Leistungsberechnungzu betrachten.Um den bundesweiten Trend, dass volljährige Kinder aus dem Haushalt derEltern ausgezogen sind, um sich auf SGB II–Kosten die erste eigene Wohnungzu nehmen, entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber die Hürden für eineÜbernahme der Unterkunftskosten für diese Personengruppe heraufgesetzt.Des Weiteren wurde die allgemeine Vermögensfreigrenze von 200,00 Europro vollendetem Lebensjahr auf 150,00 Euro pro vollendetem Lebensjahrabgesenkt. Im Gegenzug wurde jedoch die Vermögensfreigrenze für dasAltersvorsorgevermögen auf 250,00 Euro pro vollendetem Lebensjahr erhöht.Neuregelungen SGB IIIm Verlauf der vergangenen Jahre sind noch eine Reihe von gesetzlichenNeuregelungen im SGB II in Kraft getreten. Zu den wichtigsten gesetzlichenÄnderungen gehören zweifelsohne die geänderten Bestimmungen zumSanktionsrecht sowie die Verpflichtung, Ermittlungsdienste und sog. Sofortangebotefür SGB II-Leistungsberechtigte vorzuhalten.2.1. SanktionsrechtDer Grundsatz des „Förderns und Forderns“ beinhaltet u.a., dass die erwerbsfähigenHilfebedürftigen konkrete Schritte zur Behebung ihrer Hilfebedürftigkeitunternehmen müssen. Zu diesem Zweck werden ihnen bestimmteLeistungskürzung13


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftVerpflichtungen und Mitwirkungspflichten auferlegt, deren Verletzungen<strong>nach</strong> § 31 SGB II unterschiedliche Sanktionen <strong>nach</strong> sich ziehen.Das Unterlassen von konkreten Schritten zur Wiedereingliederung in das Erwerbslebenbzw. die verschuldete und absichtliche Herbeiführung von Hilfebedürftigkeitoder Erwerbslosigkeit wiegt im Rahmen der Sanktionierungschwerer, als die Verletzung von Meldepflichten. Die wiederholte Pflichtverletzungvon Mitwirkungs- und Meldepflichten führt zu einer weiterenMinderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II. Des Weiteren wird bei erwerbsfähigenHilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das25. Lebensjahr vollendet haben, das Arbeitslosengeld II unter bestimmtenVoraussetzungen auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung beschränkt.Es sei denn, Hilfebedürftige können wichtige Gründe für das Verhalten <strong>nach</strong>weisen.Mit Wirkung vom 01.08.2006 sind die Sanktionstatbestände um das zumutbareAngebot <strong>nach</strong> § 15a SGB II und sonstige in der Eingliederungsvereinbarungvereinbarte Maßnahmen erweitert worden. Bei unter 25-Jährigenwurde die Möglichkeit eröffnet, den Sanktionszeitraum von drei Monatenauf sechs Wochen zu verkürzen. Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurden dieSanktionsmöglichkeiten verschärft. So entfallen die Leistungen <strong>nach</strong> demSGB II in einer dritten Sanktionsstufe vollständig. Bei unter 25-Jährigen sindim Falle einer wiederholten Pflichtverletzung künftig auch die Kosten derUnterkunft und Heizung betroffen. Erklären sich unter 25-Jährige <strong>nach</strong>träglichbereit, ihren Pflichten <strong>nach</strong>zukommen, können Leistungen für Unterkunftund Heizung wieder erbracht werden.S a nktionsquote2006-20073,503,002,833,132,502,372,36Quote2,001,501,000,880,900,921,700,500,00Jan 06Apr 06Aug 06Dez 06Jan 07Apr 07Aug 07Dez 07M ona t2.2. ErmittlungsdienstÜberprüfungen vor OrtAb dem 01.08.2006 sollen die Träger der Grundsicherung einen Außendienstzur Bekämpfung des Leistungsmissbrauches einrichten. Dieser gesetzlichenVerpflichtung ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> in Abstimmung mit den kreisangehörigenStädten und Gemeinden zum 15.02.2007 mit der Schaffung einesSGB II–Ermittlungsdienstes <strong>nach</strong>gekommen.Die Aufgaben des SGB II–Ermittlungsdienstes können wie folgt beschriebenwerden:14


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft• Prüfung bei Verdacht auf Schwarzarbeit• Nachgehen von anonymen Hinweisen auf Leistungsmissbrauch• Abgleich von Antragsunterlagen mit den tatsächlichen Verhältnissen vorOrtUm eine vergleichbare Qualität in den einzelnen Städten und Gemeindendes <strong>Kreis</strong>es und eine bedarfsgerechte Auslastung des Ermittlungsdienstes zugewährleisten, wurde vereinbart, dass der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> das Personal für denErmittlungsdienst beschäftigt. Zurzeit versehen sechs Mitarbeiter in Teilzeitkreisweit ihren Einsatz im Rahmen des SGB II–Ermittlungsdienstes mit einemUmfang von insgesamt 1,5 Stellen.Zur Vermeidung von langen Anfahrzeiten und um den direkten Kontakt mitden Zentren für Arbeit in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zugewährleisten, werden die Mitarbeiter des SGB II–Ermittlungsdienstes gemeindenaheingesetzt. Das bedeutet, dass die jeweiligen Arbeitsaufträge vonden örtlichen Zentren für Arbeit erteilt werden. Dort erfolgt auch die Abgabeder Arbeitsergebnisse und die weitere Umsetzung anhand der Ermittlungsergebnisse.Durch das Zentrum für Arbeit der <strong>Kreis</strong>verwaltung erfolgt die Abrechnungvon Sach- und Personalkosten, die Auswertung der Berichte sowiedie Steuerung.Auswertung zum Stand 31.07.2007:Anzahl der erteilten Ermittlungsaufträge: 103• davon noch in Bearbeitung:24 Fälle• davon zurückgezogen:4 Fälle• davon bereits erledigt:75 FälleErmittlungsergebnisse:• Verdachtsmomente haben sich nicht bestätigt:• Verdachtsmomente haben sich bestätigt:66 Fälle13 FälleBisher erfolgte ein/e• Anhörung der Betroffenen:• ein Rückforderungs- bzw. Änderungsbescheid:• Verfolgung als Ordnungswidrigkeit:• Einschaltung Staatsanwaltschaft:• Einschaltung des Hauptzollamtes:7 Fälle8 Fälle0 Fälle1 Fälle2 FälleErsparnisse:Höhe der Bundesersparnis bisher:Höhe der kommunalen Ersparnisse bisher:€12.601,63 Euro4.729,05 Euro15


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft2.3. SofortangeboteAusgangslage / MaßnahmezieleNach § 15a SGB II sollen erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letztenzwei Jahre weder Leistungen <strong>nach</strong> dem SGB II noch <strong>nach</strong> dem SGB IIIerhalten haben, bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Leistungen zurEingliederung in Arbeit angeboten werden. Die Leistungen zur Eingliederungkönnen auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit noch nicht abschließendfestgestellt ist.Ziel dieser Regelung ist es, durch das Anbieten von Arbeitsangeboten bzw.aktivierenden Leistungen im Rahmen der ersten Vorsprache zu vermeiden,dass Hilfebedürftigkeit eintritt oder für die berufliche Eingliederung wertvolleZeit bis zur Entscheidung über den Antrag auf Leistungen der Grundsicherungfür Arbeitsuchende ungenutzt verstreicht. Nicht zuletzt soll durchdas Sofortangebot Leistungsmissbrauch vermieden sowie die Bereitschaftdes Hilfesuchenden zur Arbeitsaufnahme überprüft werden.UmsetzungIm <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> stehen an momentan 3 Orten geeignete Einrichtungen zurNutzung bereit, in denen die Durchführung der praxisnahen Beschäftigungund Qualifizierung möglich sind. Je <strong>nach</strong> Standort handelt es sich um folgendeEinsatzmöglichkeiten: Holz-, Metall- und Baubereiche, Möbelkammerund Grünflächenpflege.Darüber hinaus können entsprechend individueller Wünsche und Eignungenin begrenztem Umfang auch weitere Einsatzmöglichkeiten, z.B. im Verwaltungs-/Bürobereich vermittelt werden.3. LeistungsformenAktive und passiveLeistungenDas SGB II kennt zwei Leistungsformen. Das sind zum einen Leistungen zurEingliederung in Arbeit und zum anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.Die erste Leistungsform umfasst die sog. aktiven Leistungen (z.B. Arbeitsvermittlung).Sie soll eine Eingliederung in das Berufsleben bewirken. Beider zweiten Leistungsform spricht man von den sog. passiven Leistungen(z.B. Arbeitslosengeld II), da sie nicht dem Zweck der Eingliederung dienen,sondern zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht sind.Vorrangige Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Hilfebedürftigenbei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zuunterstützen. Sofern diese Aufgabe erfüllt werden kann, wird dem oberstenZiel der Grundsicherung entsprochen, indem ein Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeitgeschaffen werden kann und eventuelle Leistungen zur Sicherungdes Lebensunterhaltes entfallen.Unterstützende Maßnahmen der Grundsicherung sind insbesondere dann erforderlich,wenn die Eigeninitiative des Einzelnen für eine Arbeitsaufnahmenicht ausreicht.In jedem Fall ist auch zu prüfen, ob flankierende Angebote, wie z.B. dieSucht- oder Schuldnerberatung zu vereinbaren sind.16


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft4. Gender MainstreamingIm Rahmen der Umsetzung des SGB II wird das Ziel einer sozialen Gerechtigkeitauf dem Arbeitsmarkt verfolgt. Dazu gehört auch die Einbeziehungund Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Besonderheiten der Zielgruppenauf der Grundlage des Gender Mainstreaming. Die Bedingungen,Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern sollen bei derKonzeption, Umsetzung sowie bei der Evaluierung aller Fördermaßnahmenberücksichtigt werden, um die jeweils be<strong>nach</strong>teiligte Zielgruppe besonderszu fördern.Chancengleichheit vonFrau und MannGender Mainstreaming ist damit eine Querschnittsaufgabe für Akteurinnenund Akteure auf allen Ebenen des arbeitsmarktpolitischen Handelns.Es wird daher das Ziel verfolgt auf Chancengleichheit zu achten. Dies gilt fürdie Kriterien Erwerbsbeteiligung, berufliche Selbständigkeit und beruflicherAufstieg. Darüber hinaus stabilisiert die Erschließung neuer Tätigkeitsfelderfür Frauen und Männer und die Erhöhung des Anteils sozialversicherungspflichtigerArbeitsverhältnisse dauerhaft die beruflichen Perspektiven unddie wirtschaftliche Eigenständigkeit von Erwerbstätigen und ihren Familien.Für die Akteurinnen und Akteure im arbeitsmarktpolitischen Kontext bedeutetdie Umsetzung von Gender Mainstreaming, Zielgruppen zu definierenund sich im Rahmen ihrer Maßnahmeplanung und –entwicklung daran zuorientieren.Darüber hinaus bietet sich im Rahmen ihrer eigenen Organisationsstrukturdie Chance, Gender Mainstreaming als Bestandteil ihrer Unternehmenskulturzu integrieren.Ergänzend zu der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Bewertung werden dieProjekte und Maßnahmen daher auch einer Prüfung <strong>nach</strong> Gender Kriterienunterzogen.17


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftIII.Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes1. EingangsberatungErstgesprächFür jeden potentiellen Hilfebedürftigen findet eine Eingangsberatung vorOrt, d.h. direkt am persönlichen Wohnort durch das örtliche Zentrum fürArbeit statt. Im Rahmen einer größtmöglichen Bürgernähe haben alle elfkreisangehörigen Städte und Gemeinden Beratungsmöglichkeiten vor Orteingerichtet.Zu den Aufgaben dieser Eingangsberatung gehören folgende Tätigkeiten:• Vorprüfung des Anliegens• Hinweis auf Selbsthilfemöglichkeiten• Beratung bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten• Prüfung der Zugangsvoraussetzungen• Antragsberatung, -annahme sowie -prüfung• Klärung der Erwerbsfähigkeit• Vorgangs-/Eingangsdokumentation und -statistik2. BedarfsfestsetzungArbeitslosengeld IIDie Bedarfsfestsetzung – ebenfalls in jeder kreisangehörigen Stadt undGemeinde angesiedelt – beinhaltet die leistungsrechtliche Ermittlung undFestsetzung, ob und in welchem Umfang für Leistungen zur Sicherung desLebensunterhaltes im Einzelnen Bedarf besteht. Über das Ergebnis der Bedarfsfestsetzungwerden die potentiellen Hilfebedürftigen mittels eines Bescheidesinformiert.18


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftAuszug aus einem MusterbescheidSTADT COESFELD 48653 COESFELD 30.06.07DER BÜRGERMEISTERFACHBEREICH SOZIALES U. WOHNENZENTRUM FÜR ARBEITBERNH.-VON-GALEN-STR. 10Aktenzeichen: 5532 0 00 00 00000 (bitteimmer angeben)Michel MusterAuskunft erteilt:Testweg 11Kujas/Rejek/Weber48653 <strong>Coesfeld</strong> Telefon-Nr. : 9392203-9392206Fax-Nr.: 02541/939-4201E-Mail :_Zimmer-Nr.: 203-206Sprechzeiten :MIT TERMINVEREINBARUNGMONTAGS, MITTWOCHS -FREITAGS VON 8.00 BIS 12.30 UHROHNE TERMINVEREINBARUNG:DONNERSTAGS 14.00 - 18.00 UHRB E S C H E I D über Leistungen <strong>nach</strong> demSozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)Leistungen zur Sicherung des LebensunterhaltesBewilligungszeitraum: 01.07.2007 bis 31.12.2007Es werden folgende Leistungen bewilligt:Leistungen <strong>nach</strong> dem SGB II ALG II Sozialgeld BeitragszuschussMuster, Michel 412,00 0,00 0,00Muster, Martina 412,00 0,00 0,00Muster, Monika 0,00 308,00 0,00SummeGesamt 824,00 308,00 0,00 1.132,00Summe der Leistungen 1.132,00Für Juli 2007 ergeben sich lt. <strong>nach</strong>stehender Berechnung, die Bestandteil diesesBescheides ist, folgende Beträge:Leistungen lt. Berechnungsabschnitt BetragArbeitslosengeld II /Sozialgeld 1 1.132,00Summe der Leistungen 1.132,00Den Betrag von 1.132,00 habe ich auf das Konto XXXXXXXXX bei der BankYYYYYYYYYY überwiesen.19


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftIV.Leistungen zur Eingliederung in ArbeitEingliederungsvereinbarungHauptanliegen des Gesetzgebers ist die Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftigerin Arbeit. Zur Erreichung dieses Zieles sollen die Leistungsträgerdie Hilfebedürftigen fördern und unterstützen. Kernstück ist insoweit jeweilseine individuelle Eingliederungsvereinbarung, in der die erforderlichen Leistungenzwischen dem Träger der Grundsicherung und dem Hilfebedürftigenfür dessen Eingliederung in Arbeit festgelegt werden.Findet der Hilfebedürftige keine Arbeit, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffenwerden. Diese Arbeitsgelegenheiten können entweder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmenoder Arbeitsgelegenheiten für im öffentlichen Interesseliegende zusätzliche Arbeiten sein. Diese Arbeiten werden im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Plus-Jobs genannt.1. IntegrationskonzeptKonzeptErfolgreich wird die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nurdann, wenn es gelingt, möglichst viele Menschen wieder <strong>nach</strong>haltig in denersten Arbeitsmarkt zu integrieren.Daher ist insbesondere bei den meisten SGB II–Leistungsberechtigten, die inder Regel schon deutlich länger als ein Jahr arbeitslos sind, eine individuelleHilfestellung und insbesondere Motivierung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeiterforderlich. Diese Menschen haben häufig Schwierigkeiten bei derWiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Sie müssen sich oft erstwieder an eine regelmäßige Arbeit gewöhnen. Manche haben Suchtproblemeund/oder Schulden, wieder andere müssen für den Arbeitsmarkt erstnoch qualifiziert werden und Alleinerziehende benötigen ergänzend in derRegel eine Kinderbetreuung. Für all diese Leistungen ist ein Netzwerk vonstufenartigen Hilfeangeboten erforderlich.Das Konzept des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> zur Umsetzung des SGB II sieht dabei insbesondereein breitgefächertes zielgruppenorientiertes Angebot an Maßnahmenund Angeboten für einen breiten Personenkreis vor, das auf einen Ausgleichvon Defiziten gerichtet ist. Dieses Angebot richtet sich an ungelerntebis hin zu hoch qualifizierte Menschen mit oder ohne Vermittlungshemmnissen.Hervorzuheben ist, dass die jeweiligen Maßnahmenblöcke zusammen mitder koordinierenden Hilfeplanung ein modulares ineinander verzahntesNetzwerk bilden. Gerade diese Koordination verschiedenster Maßnahmenverbunden mit einer hohen Träger- und Standortvielfalt ermöglicht ein individuellabgestimmtes und gezieltes „Fördern“ und „Fordern“ mit dem Zieleiner dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt.20


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftSoweit es im Flächenkreis <strong>Coesfeld</strong> möglich ist, erfolgen diese Gruppenangebotezur beruflichen Integration der Leistungsberechtigten je <strong>nach</strong> individuellerMobilität und Arbeitsmarktnähe möglichst ortsnah. Das flankierendeAngebot des Bewerberforums besteht grundsätzlich in allen elf kreisangehörigenStädten und Gemeinden.2. Organisation der HilfeplanungDas Konzept zur Umsetzung des SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> beinhaltet für denBereich der beruflichen Integration vier Funktionsbereiche:• Eingangsberatung/Betreuung durch den örtlichen Fallmanager• Hilfeplanung• Maßnahmenplanung und -umsetzung• Leitung und SteuerungIm Rahmen einer größtmöglichen Kundennähe werden die zwei publikumsbezogenenFunktionsbereiche „Eingangsberatung“ und „Hilfeplanung“grundsätzlich in Wohnortnähe angeboten. Dies gilt auch für die Maßnahmenzur kommunalen gemeinnützigen Beschäftigung vor Ort. Die Anbindung derFunktionsbereiche „Maßnahmenplanung und -umsetzung“ und „Leitung undSteuerung“ erfolgt zur Nutzung von Synergieeffekten zentral im „Zentrumfür Arbeit“ bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung in <strong>Coesfeld</strong>.3. FallmanagementZur schnellstmöglichen Überwindung der Hilfebedürftigkeit bedarf es einermaßgeschneiderten Ausrichtung aller aktiven und passiven Eingliederungsleistungenauf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Kernelement dieser Bestrebungenist das zentrale Fallmanagement, welches in allen elf kreisangehörigenStädten und Gemeinden bei den lokalen Zentren für Arbeit vorgehalten wird.Fallmanagement im SGB II ist hierbei der auf den individuellen Leistungsberechtigtenausgerichtete Prozess, mit dem Ziel einer möglichst <strong>nach</strong>haltigenIntegration in den ersten Arbeitsmarkt. Im Zuge dieses kooperativen Prozesseswerden vorhandene individuelle Ressourcen und Problemlagen vomFallmanager erfasst. Im Anschluss hieran erfolgt mit dem Leistungsberechtigteneine auf seinen speziellen Einzelfall zugeschnittene Integrationswegplanung.Hierbei werden die weiteren Ziele, Maßnahmen und Angebote imWege einer Eingliederungsvereinbarung gemeinsam vereinbart.Klassischer Aufbau des Fallmanagements:• Einstiegsberatung• Integrations-/Eingliederungsplanung• Eingliederungsvereinbarung• Leistungssteuerung/Koordinierung• Ergebnissicherung/ControllingIm Zuge der Gesamtverantwortung für den Fall obliegt dem Fallmanagementauch die bedarfsorientierte Einbindung weiterer Fachdienste (Hilfeplanungdes Zentrums für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>, lokaler oder zentraler Arbeitgeberservice,Plus-Job-Koordinatoren, usw.).21


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft4. HilfeplanungDas vorrangige Ziel aller Bemühungen ist die Vermittlung der SGB II–Leistungsberechtigtenin den ersten Arbeitsmarkt. Gelingt dieses nicht gleich,wird im Beratungsprozess der individuelle und ergänzende Eingliederungsbedarfder Hilfesuchenden festgestellt.Zur Aktivierung und zur Eingliederung in Arbeit vereinbart die Hilfeplanungmit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neben konkreten Angebotenfür begleitende Beratungsgespräche in erster Linie die Teilnahme an einererforderlichen und passenden Maßnahme zur beruflichen Integration. Es istaber auch möglich, mit den SGB II–Leistungsberechtigten eine Vereinbarungüber die Teilnahme an einer Einzelqualifikation oder einer sonstigen Aktivitätzu treffen.Dazu wird in schriftlicher Form ein Hilfeplan als Vereinbarung zur Eingliederungin Arbeit erstellt. Darin sollen für den jeweiligen Einzelfall und für einenzweckmäßigen Zeitraum zumindest• die konkret zu verändernde Problemlage kurz skizziert,• die angestrebten Ziele und Teilergebnisse zeitlich beschrieben,• die durchzuführenden Maßnahmen zur Zielerreichung aufgeführt,• Vereinbarungen zum Nachweis und zur Auswertung getroffen und• alle aktiv an der Umsetzung Beteiligten namentlich benannt werden.22


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft5. Maßnahmen für alle PersonenAnhand der sich aus der Hilfeplanung ergebenden individuellen Bedarfe undunter Berücksichtigung der beruflichen bzw. schulischen Qualifikationensowie der beruflichen Erfahrungen erfolgt die Umsetzung von Maßnahmenund Integrationsangeboten zur Vermittlung, gemeinnützigen Beschäftigung,beruflichen Eingliederung bzw. zur sozialen Integration.Berufliche IntegrationÜbersicht über MaßnahmenblöckeVermittlungQualifizierungFeststellung und Orientierung1 . AMSoziale MaßnahmenPlus-JobFotos aus MaßnahmenDie Stufe „Vermittlung“ stellt die arbeitsmarktnaheste Stufe zur dauerhaftenberuflichen Integration von SGB II–Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarktdar. Zielgruppe dieser Angebote sind Personen, die als arbeitsmarktnahund vermittelbar einzustufen sind.Dieser Bereich umfasst neben den Direktvermittlungen in den ersten Arbeitsmarktauch Gruppenmaßnahmen und Förderinstrumente. Durchgeführtwerden diese Angebote von privaten oder gemeinnützigen Trägern sowieVerbänden der freien Wohlfahrtspflege.Die Stufe „Qualifizierung“ wendet sich an die Personen, die über keine arbeitsmarktrelevanteQualifizierung als Grundvoraussetzung für eine Integrationin den ersten Arbeitsmarkt verfügen. Die Qualifizierung dient demErlernen bzw. der Festigung von Schlüsselqualifikationen. Die Bandbreite derhierzu angebotenen Gruppen- und Einzelmaßnahmen reicht von einer niederschwelligenEinstiegs- oder Orientierungsqualifizierung für arbeitsmarktfernePersonen über eine Auffrischungsqualifizierung für Berufsrückkehrerbis zur berufsspezifischen Fachqualifizierung mit anerkanntem Kammerabschlussfür leistungsstärkere Personen mit beruflicher Vor- oder Ausbildungund Berufserfahrung.23


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftSchwerpunkt der Stufe „Feststellung- und Orientierung“ sind Gruppenmaßnahmenzur Orientierung, Beratung, Motivation und Vermittlung vonbesonders schwer vermittelbaren Hilfesuchenden sowie ein vierzehntägigerKommunaler KompetenzCheck zur Feststellung der individuellen Ressourcenund Potenziale (Assessment). Aufgrund der bei dieser Personengruppe festgestelltenVermittlungshemmnissen bzw. geringer schulischer bzw. beruflicherQualifikationen erfolgt in dieser Maßnahmenstufe grundsätzlich eineErgänzung der Maßnahmen um sozialpädagogische Betreuungskräfte bzw.Stützlehrer/innen.Stabilisierung der persönlichen und/oder gesundheitlichen Situation istder Schwerpunkt der Stufe „Soziale Maßnahmen“. Diese Stufe stellt denniedrigsten Einstieg in das Integrationskonzept des Zentrums für Arbeit darund bereitet arbeitsmarktferne und leistungsschwächere Personen auf dasArbeitsleben vor. Diese Maßnahmen dienen insbesondere dazu, einem Personenkreisden Zugang zu Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebotenzu ermöglichen, dem dieser vorher aus gesundheitlichen und/oder sonstigenGründen verwehrt war.Inhalte dieser betreuten Gruppenmaßnahmen sind u.a. die Auseinandersetzungmit vorhandenen Erkrankungen (beispielsweise Suchterkrankungen),fehlender Motivation und/oder Tagesstruktur, Aufbau und Festigung vonSchlüsselqualifikationen und die Vorbereitung auf eine künftige Integrationin den ersten Arbeitsmarkt.Stand 31.12.2007Berufliche Integration für alle96 Maßnahmen der beruflichen Integration an mehreren StandortenGesamt: 96davon: Vermittlungsmaßnahmen 18Qualifizierungsmaßnahmen 37Feststellungs- und Orientierungsmaßnahmen 28Soziale Maßnahmen 4Sprachkurse 9Übersicht der TeilnehmerzuweisungenPersonen: 5.411davon: Vermittlungsmaßnahmen 2.343Qualifizierungsmaßnahmen 1.193Feststellungs- und Orientierungsmaßnahmen 1.052Soziale Maßnahmen 312Sprachkurse 51124


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft6. Maßnahmen für Personen unter 25 <strong>Jahren</strong>Die Stufe „Maßnahmen U25“ umfasst das speziell jugendspezifische Angebotdes Zentrums für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>. Dieses schließt jedoch eineTeilnahme der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an weiteren arbeitsmarktintegrativenMaßnahmen und Förderinstrumenten ohne Altersbegrenzungnicht aus.Jugendliche - U25Die Bandbreite dieser speziellen U25–Maßnahmen ist groß. Die Angeboteder Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen sind zweisinnvolle Ergänzungen.Stand 31.12.2007Berufliche Integration für U25-jährige26 Jugendmaßnahmen der beruflichen Integration an mehreren StandortenInsgesamt 1.096 Teilnehmerzuweisungen7. FörderinstrumenteEs zeigt sich, dass neben den gruppenorientierten Maßnahmen weitere Förderinstrumentezur Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch den kommunalenTräger der Grundsicherung eingesetzt werden müssen:Angebote zurberuflichen Integration• Kommunaler Lohnkostenzuschuss• Kommunaler Vermittlungsgutschein• Übernahme von Bewerbungskosten außerhalb bzw. innerhalb von Maßnahmenzur beruflichen Eingliederung• Mobilitätshilfen• Einzelqualifikationen (Staplerschein etc.)Darüber hinaus beinhaltet die Vermittlungsunterstützung folgende Angebote:• Arbeitgeberservice• Praktikumsbegleitung• Bewerberforen• Existenzgründung und -begleitung• Integrationsfachdienst• RehabilitandenberatungStand 31.12.2007BewerberforernInsgesamt 11 Bewerberforen im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Insgesamt 4.596 Teilnehmerzuweisungen25


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftAbsender/Arbeitgeber:________________________________________________________________________________________________________________________Zentrum für ArbeitStadt / GemeindeAntrag auf Gewährung eines kommunalen Lohnkostenzuschusses „kLKZ“Angaben zum ArbeitgeberBetriebsnummerAnsprechpartnerTelefon / TelefaxE-MailAngaben zum/zur Arbeitnehmer/-inName, VornameGeburtsdatumStraßePostleitzahl / OrtAngaben zum ArbeitsplatzBerufsbezeichnung / TätigkeitsfeldBeginn der ArbeitsaufnahmeVerdienst Brutto (AG-Brutto) _______________ €Vermittlung über Vermittlungsgutschein ja neinLaufzeit des Arbeitsvertrages 12 Monate unbefristetWöchentliche Arbeitszeit VZ TZ _______ StundenEntlohnung gem. Tarifvertrag ortsübliche EntlohnungHiermit bestätige ich, dass innerhalb der letzten sechs Monate für den o.g. Arbeitsplatzkeine betriebsbedingte Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgte.Für den o.g. Arbeitsplatz habe ich keine weitere Förderung erhalten.Von den umseitigen Richtlinien habe ich Kenntnis genommen._________________________________________________________Datum, ggf. Stempel, UnterschriftBitte faxen Sie diesen Antrag an das örtliche Zentrum für Arbeit26


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft8. Plus-JobsFindet der Hilfebedürftige keine Arbeit, sollen zusätzliche Arbeitsgelegenheitengeschaffen werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Diese nichtsozialversicherungspflichtigen Arbeiten werden im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> „Plus-Jobs“genannt. Diese „Plus-Jobs“ dienen zum einen der Förderung der Beschäftigungsfähigkeitund zum anderen dem Aufbau und der Festigung von Schlüsselqualifikationendurch Ausübung zusätzlicher Arbeiten, die im öffentlichenInteresse liegen. Den Hilfebedürftigen wird hierbei eine Mehraufwandsentschädigungin Höhe von 1,00 Euro je tatsächlich abgeleisteter Beschäftigungsstundegewährt.Zusätzliche imöffentlichen Interesseliegende ArbeitsgelegenheitenP lu s-Jo b P lätz eS ta n d De z e m b e r d e s je w e ilig e n Ja h re s450Plus-Job Plätze4003503002502001501005004272005Ja h r38020063062007P lu s-Jo b S tu n d enS ta nd De z e m be r de s je w e ilige n Ja h re sPlus-Job Stunden450.000400.000350.000300.000250.000200.000150.000100.00050.000313.342386.746342.67202005 2006 2007Ja hr27


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft9. BewerberforenVermittlungsunterstützungvor OrtDer <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> hat seit dem 20.06.2005 in allen Städten und Gemeindenein offenes Bewerberforum installiert.Diese offenen kommunalen Bewerberforen unterstützen die Eigenbemühungender SGB II-Leistungsbezieher bei der Stellensuche. Weitere Aufgabender Bewerberforen sind individuelle Hilfen bei der Bewerbungserstellung amPC, Bewerbertraining, Bewerbungsberatung, Nutzung der vorhandenen EDVfür die Bewerbungserstellung und Internetrecherche.Die Bewerberforen haben in der Regel täglich geöffnet, davon mindestens2 x wöchentlich <strong>nach</strong>mittags. Damit soll auch den Personen im Plus-Job dieMöglichkeit gegeben werden, neben ihrer Beschäftigung die Bewerberforennutzen zu können.Das Angebot, die örtlichen offenen Bewerberforen zu nutzen, unterbreitendie Fallmanager/-innen in den jeweiligen Städten und Gemeinden. Dazu erhaltendie SGB II-Kunden einen Gutschein, der von den örtlichen Mitarbeitern/-innenausgestellt wird.10. ArbeitgeberserviceEckhard Schwoch vom Zentrumfür Arbeit unterrichtet Arbeitgeberüber Aufgaben und Zieledes ArbeitgeberserviceAufgaben und ZieleEin Tätigkeitsschwerpunkt des Zentrums für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> istder Arbeitgeberservice. Er bildet die Schnittstelle zwischen den Arbeit suchendenSGB II-Leistungsbeziehern und den Arbeitgebern. Vorrangiges Zielist die Vermittlung in Arbeit. Ansprechpartner für die Arbeitgeber stehen aufkommunaler Ebene und auf <strong>Kreis</strong>ebene zur Verfügung, um den Personalbedarfder Unternehmen kurzfristig und unbürokratisch bedienen zu können.Der Arbeitgeberservice des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> übernimmt die Koordinierungdes Stellenaustausches im gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet und den Informationsaustauschüber Kunden in der Vermittlung – mit dem Ziel eines einheitlichenVorgehens. Darüber hinaus informiert der Arbeitgeberservice im Rahmen vonkreisweiten Veranstaltungen die kommunalen Partner über Themen wie z.B.Saisonarbeit, Mini-Jobs, Berufsberatung U25. Mit der Zusammenarbeit sollein untereinander abgestimmtes Vorgehen bei Kontakten zu Arbeitgebern inder Region erreicht werden.ArbeitsvermittlungDer Arbeitgeberservice koordiniert und bearbeitet den Bereich Arbeitsvermittlungauf <strong>Kreis</strong>ebene. Zielsetzung ist dabei der Aufbau und die Umsetzungeiner Konzeption zur Integration der SGB II-Kunden in den Arbeitsmarkt unddie Intensivierung der Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitgebern.Darüber hinaus geht der Arbeitgeberservice offensiv auf die Wirtschaft zu.Beim Arbeitgeberservice werden Stellenangebote akquiriert, zentral erfasst,ausgewertet und bearbeitet. Geeignete Bewerber werden mittels der kreisweiteingesetzten Software „compASS“ gesucht und direkt dem Arbeitgebervorgeschlagen. Dies geschieht in Kooperation mit dem Arbeitgeberserviceder Städte und Gemeinden.28


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftFlyer informieren über das Dienstleistungsangebot, die zur Verfügung stehendenFörderinstrumente sowie die Ansprechpartner beim Arbeitgeberservicein den Städten und Gemeinden sowie beim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>.PraktikumserviceDer Arbeitgeberservice hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Ablauf betrieblicherPraktika zu steuern und die Arbeitgeber und Praktikanten in allendabei relevanten Fragestellungen zu betreuen. Um zeitnah den Interessender Betriebe und der Bewerber/-innen zu entsprechen, werden in der Regeldie Praktikumsverträge von den Mitarbeitern der örtlichen Zentren für Arbeiterstellt und ausgehändigt. Die Informationen über die Praktika werden dannan den Arbeitgeberservice des <strong>Kreis</strong>es zur weiteren Begleitung übermittelt.Praktikums-UnterstützungDer Arbeitgeberservice ist für die Dauer des Praktikums Ansprechpartner sowohlfür den Betrieb als auch für den Kunden und das örtliche Zentrum fürArbeit. Er begleitet den gesamten Praktikumsverlauf durch telefonischen undpersönlichen Kontakt, berät in Problemsituationen und informiert den Betriebüber die bestehenden Fördermöglichkeiten des Zentrums für Arbeit.Betriebliche EinzelqualifizierungenDas Angebot der betrieblichen Qualifizierung richtet sich an sog. Quereinsteigerund Bewerber/-innen, die das Anforderungsprofil nicht ausreichenderfüllen. Es wird das Ziel verfolgt, den SGB II-Leistungsempfänger durch individuelleund betriebliche Qualifizierung auf das künftige Aufgabengebietim Unternehmen vorzubereiten.29


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftZusammenarbeit mit InstitutionenWesentlicher Bestandteil der Arbeit des Arbeitgeberservices ist der Erfahrungsaustauschund die Zusammenarbeit mit kooperierenden Organisationen.Kooperationspartner wie z.B. die IHK, HWK, Agentur für Arbeit undMaßnahmeträger stehen im regelmäßigen Austausch auch zur Nutzung vonKompetenzen und Synergien. Absprachen zur Umsetzung von Sonderprogrammendes Bundes und Landes werden vereinbart und umgesetzt. TurnusmäßigeBeratungen und Auswertungen umgesetzter Projekte führen zurEntwicklung neuer Projekte und zur Integration in den Arbeitsmarkt.30


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftV. Zentren für Arbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Auf den <strong>nach</strong>folgenden Seiten stellen sich die örtlichen Zentren für Arbeitvor. Neben allgemeinen Ausführungen zur Umsetzung des SGB II in der jeweiligenStadt, Gemeinde sowie beim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, werden auch unterschiedlicheArbeitsschwerpunkte beschrieben.Arbeitsschwerpunktein den Städten undGemeinden1. Gemeinde AschebergDie Vermittlung von SGB II-Kunden intensivierenDie Perspektive für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit liegt vorOrt in der Gemeinde Ascheberg. Unsere Motivation war daher ganz klar dieInstallation einer zentralen Stelle für die Arbeitsvermittlung. Seit Anfang2006 hat Frau Henz beim örtlichen Zentrum für Arbeit die aktive Arbeitsvermittlungübernommen. Die Herausforderung, die richtigen Menschen indie richtige Arbeit zu vermitteln und sie auf diesem Weg zu begleiten undzu betreuen wurde erfolgreich angenommen. Die Arbeitsvermittlung arbeitetin enger Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement, um eine bestmöglicheund schnelle Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.Die Zahl der aktiven Vermittlungen hat seitdem zugenommen. In 2006wurden insgesamt 160 Menschen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Mitdieser guten Vermittlungszahl konnte unter anderem die Zahl der Bedarfsgemeinschaftenauf 289 (322 im Dez. 2005) verringert werden.Um dem arbeitsuchenden Menschen einen ersten Überblick über die offenenStellen geben zu können, sind im Besucherbereich Schaukästen mit Stellenangebotenangebracht.Arbeitsangebotevor OrtAußerdem ist ein Computer installiert worden, an dem arbeitslose Menschenkostenlos auf Jobsuche ins Internet gehen können. Die gewünschte Stellekann vor Ort ausgedruckt werden.31


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftRegelmäßige Betriebsbesichtigungen des Bürgermeisters in den Betriebender Gemeinde Ascheberg werden auch genutzt, um für offene Stellen beimZentrum für Arbeit zu werben, die dann mit Kunden aus Ascheberg besetztwerden können.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit Ascheberg32


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft2. Stadt BillerbeckSeit der Einführung des SGB II wurden viele Langzeitarbeitslose kreisweiterfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Das Team des Zentrums fürArbeit der Stadt Billerbeck hat dabei die Anzahl der Bedarfsgemeinschaftenvon 224 (Jan. 2006) auf 157 (Dez. 2007) senken können.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit BillerbeckNeben den verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen ist ein erfolgreichesEingliederungsmittel für die Integration in den Arbeitsmarkt der Plus-Job.Dabei ist das Angebot an Plus-Job-Anbietern in Billerbeck, aber auch kreisweit,sehr vielfältig und in unterschiedlichen Bereichen denkbar und vorhanden.Wichtiges Augenmerk wird bei der Belegung von Plus-Jobs daraufgelegt, dass die angebotenen Arbeiten zusätzlich sind und im öffentlichenInteresse liegen, wobei kein Eingriff in den ersten Arbeitsmarkt, also keineVerdrängung von Stammpersonal, erfolgen darf. Im Jahr 2007 wurden im<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> insgesamt 342.672 Stunden zusätzliche Arbeit bei Vereinenund Verbänden geleistet. Dabei handelte es sich um einfachste Aufgabenbereiche,in denen der Kunde, vielleicht erstmals in seinem Arbeitsleben, Strukturierungseines täglichen Lebens erlernen konnte. Die Kunden wurden durchden Maßnahmeträger, wie beispielsweise durch den Verein InterkulturelleBegegnungsprojekte e.V. in „billerbecks Bahnhof“ umfangreich betreut.„Eins Plus“ – BahnhofDer Verein Interkulturelle Begegnungsprojekte e.V. (IBP e.V.) mit Sitz in<strong>Coesfeld</strong> gründete sich im Jahr 1990 und betreibt zwei stationäre Einrichtungenfür chronisch suchtkranke Frauen und Männer sowie eine Einrich-33


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftProjekt „billerbecksBAHNHOF“tung für Wohnungslose. Darüber hinaus gibt es eine Dienstleistungssozialwerkstatt(DiSoCo) und seit Anfang 2004 wird ein Kunst- und Kulturbahnhofsamt Fahrradstation (billerbecks BAHNHOF) betrieben. Neben den stationärenMaßnahmen wird das betreute Wohnen als ambulante Hilfe durchden IBP e.V. angeboten. In Kooperation mit dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> werden außerdemseit 2002 berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitsloseangeboten und durchgeführt. Neben Diplom-Sozialarbeitern und -Pädagogenverstärken Handwerker wie Tischler, Gärtner, Hauswirtschaftskräfte,ein Pferdewirt, eine Ökothrophologin sowie Pflegekräfte die verschiedenenTeams des IBP e.V.In den verschiedensten Bereichen des IBP e.V. insbesondere aber auch amBahnhof in Billerbeck werden u. a. Menschen betreut, die in qualifiziertenArbeitsgelegenheiten umfassend aus- und fortgebildet werden. Die Arbeitsfelderkönnen dabei im handwerklich–technischen, aber auch im Service–Dienstleistungsbereich liegen.Die Lebensumstände der ALG II–Bezieher sind dabei neben schulischen undberuflichen Vermittlungshemmnissen häufig auch durch soziale Schwierigkeitengeprägt. In der Beratungsarbeit geht es neben der beruflichen Anleitungund Qualifizierung daher auch darum, konkrete Hilfestellungen zur Bewältigungvon Alltagsproblemen zu geben und die Selbstgestaltungspotentialeder Teilnehmer zu fördern. Ziel ist es, die vorhandenen Arbeits- undProblemlösungstechniken zu optimieren und die „Plus-Jobs“ als Lernfeld zubegreifen. Durch die regelmäßige Teilnahme und die dauerhafte Anleitungdurch Fachleute findet eine Stabilisierung der Lebensumstände innerhalb derMaßnahme statt.Die vielfältigen Angebote der Gemeinwohlarbeit des IBP e.V. bieten denMaßnahmenteilnehmern darüber hinaus auch die Gelegenheit zur Inanspruchnahmesozialarbeiterischer Unterstützung, wie die Vermittlung in dasBewerbungstraining, die Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern, die Unterstützungin Krisensituationen als auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,wie bei den Möglichkeiten zur Teilnahme an Kunst- und Kulturveranstaltungenund weiteren Freizeitangeboten.34


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft3. Stadt <strong>Coesfeld</strong>Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Zentrums für Arbeit sind insgesamt15 Personen im Einsatz. Wir haben bei der Übernahme der Aufgabeeine Organisation gewählt, die eine möglichst weitgehende, ganzheitlicheFallbearbeitung zum Ziel hat. Ausgangspunkt hierfür ist unsere Philosophie,durch Bündelung der für die Fallsteuerung und auch für den Kunden wichtigstenBetreuungselemente (Leistungsgewährung und Vermittlung in Arbeit)nur einen Ansprechpartner an die Seite zu stellen.Aufgaben, deren Bewältigung eine weitergehende Fachkompetenz erfordert, wiez.B. Unterhaltsverfolgung, Arbeitgeberservice, Einsatz in Plus-Jobs, werdenvon speziell hierfür geschulten Fachpersonal wahrgenommen. Im Mittelpunktunseres ganzheitlich angesetzten Arbeitens und Handelns steht derum Hilfe suchende Arbeitslose, und zwar mit dem Blick auf den Grundsatz„Fördern und Fordern“.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit <strong>Coesfeld</strong>Der Arbeitgeberservice des Zentrums für Arbeit der Stadt <strong>Coesfeld</strong>Für die Vermittlungsarbeit der Zentren für Arbeit ist von elementarer Bedeutung,den Stellenmarkt zu beobachten und abgreifen zu können. Deshalbhaben wir beim Zentrum für Arbeit der Stadt <strong>Coesfeld</strong> ein Team gebildet, dasKontakt zu den Arbeitgebern herstellt und hält sowie Ansprechpartner für in<strong>Coesfeld</strong> ansässige Unternehmen ist.Am Arbeits- und Stellenmarkt haben Zeitarbeiterfirmen einen hohen Anteil.Diese Situation ist in <strong>Coesfeld</strong> ebenfalls gegeben. Deshalb hat sich unserArbeitgeberservice insbesondere um eine Kooperation mit den in <strong>Coesfeld</strong>ansässigen Zeitarbeiterfirmen bemüht. Hintergrund für dieses Engagementist, dass Zeitarbeiterfirmen insbesondere im Helferbereich Beschäftigungenvermitteln. Dieses Tätigkeitsfeld kommt überwiegend für das von uns zu betreuendeKlientel in Frage.35


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftBesondere Angebote einiger Zeitarbeiterfirmen, wie die Vermittlung vonLangzeitarbeitslosen bzw. von Arbeitslosen zwischen 18 und 25 <strong>Jahren</strong>,schaffen zudem positive Ansätze für unsere Unterstützung bei der beruflichenEingliederung von Arbeitslosengeld II Empfängern mit schwierigerenGrundbedingungen.Ein weiterer Aspekt für die Kooperation ist, dass Zeitarbeiterfirmen sich aufBranchen, vor allem im handwerklichen Bereich sowie in der Dienstleistung,spezialisiert haben und dabei über den regionalen Raum hinaus Arbeitsplätzebesetzen.Zusammenarbeit mitZeitarbeiterfirmenInzwischen wurde eine umfassende Kooperation mit den ortsansässigen Zeitarbeiterfirmenaufgebaut. Durch diese Zusammenarbeit konnte u. a. gemeinsamals Modell ein Modulprojekt vereinbart werden, das unqualifizierten Arbeitslosenermöglicht, im Rahmen eines auf einen Zeitraum von 12 Monatenbefristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses eineIHK-zertifizierte Qualifizierung zu erwerben. Mehrere für eine Teilnahme andiesem Projekt in Betracht kommende Arbeitslose haben so eine Chance füreine berufliche Eingliederung erhalten, wobei u. a. auch Übernahmen in einBeschäftigungsverhältnis durch das ausbildende Unternehmen erfolgten.Vom Ergebnis her kann festgestellt werden, dass es durch die kooperativeZusammenarbeit mit Arbeitgebern und Zeitarbeiterfirmen möglich war, vielenerwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Chance zu geben, auf dem Arbeitsmarktwieder Fuß zu fassen und sich hierdurch dann von Arbeitslosengeld IILeistungen unabhängig machen zu können. Viele Leistungsempfänger habenhierdurch wieder Perspektiven für eine Zukunft durch Arbeit erhalten undkonnten hierdurch eine Steigerung in der Lebensqualität erreichen.Besucherbefragung im Zentrum für Arbeit der Stadt <strong>Coesfeld</strong>KundenbefragungGetreu dem Motto „Die Kunden sind die besten Unternehmensberater“ hatdas Zentrum für Arbeit der Stadt <strong>Coesfeld</strong> im Dezember 2007 seine Besucherbefragt: „Erhalten Sie genug Informationen? Wie lange mussten Siewarten? Sind die Entscheidungen der Fallmanagerinnen und Fallmanagerfür Sie <strong>nach</strong>vollziehbar? Findet das Ablaufverfahren mit dem Leistungs- undFallmanagement aus einer Hand Akzeptanz?“ Diese und viele weitere Fragenhaben zwei Studentinnen den Besuchern anonym gestellt.Ein Ziel der Befragung war es, das Zentrum für Arbeit als modernes Dienstleistungsunternehmenzu positionieren und die Wünsche der Bürgerinnenund Bürger zu erfahren. Der offene Umgang wurde von den Besuchern gerneangenommen. Insgesamt 115 Personen haben an der Befragung teilgenommenund wichtige Hinweise und Erkenntnisse für eine bürgernahe Arbeit gegeben.Erfreulich ist hierbei auch, dass von den Befragten auch Anregungenund Wünsche vorgebracht worden sind.Als Fazit der Ergebnisse der Befragung präsentiert sich ein für das Zentrumfür Arbeit der Stadt <strong>Coesfeld</strong> abgegebenes positives Meinungsbild, das Anlassund Bestätigung dafür gibt, in der ganzheitlichen Kundenorientierungeinen sinnvollen Handlungs- und Betreuungsansatz zu sehen.36


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft4. Stadt DülmenIm April 2005 wurden die neu gestalteten Räumlichkeiten des DülmenerZentrums für Arbeit in der Overbergpassage in der Stadtmitte bezogen. Denanspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Dülmen steht seitdemeine eigene Verwaltungsdienststelle zur Verfügung, in der alle persönlichenAnsprechpartner/innen für sämtliche SGB II-Leistungsangelegenheiten wieAntragstellung, Betreuung im Rahmen des Fallmanagements, Beratung, Vermittlung,Plus-Jobs sowie Hilfe- und Berufswegeplanung, unter einem Dachzu finden sind. Für einen reibungslosen Ablauf der Betreuung der Hilfebedürftigensorgt ein funktionierendes Terminsystem, das Wartezeiten für dieBürgerinnen und Bürger überflüssig macht.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit DülmenDer örtliche Arbeitgeberservice des Zentrums für Arbeit der Stadt Dülmen istAnsprechpartner für alle Arbeitgeber, die Unterstützung bei der Suche <strong>nach</strong>geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünschen.Schritt für Schritt über einen Plus-Job in den BerufNeben der leistungsmäßigen Versorgung der Hilfebedürftigen sieht es dieStadt Dülmen seit vielen <strong>Jahren</strong> zusätzlich als ihre Aufgabe an, auch einenBeitrag zur beruflichen Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von arbeitslosenPersonen zu leisten. Als ergänzenden Baustein zum Maßnahmenangebotdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> hat die Stadt Dülmen im Jahr 2006 in der DülmenerHolzwerkstatt die Vorbereitungsmaßnahme durchgeführt. Ziel der Maßnahmewar es, über die Dauer eines Jahres insgesamt 71 Teilnehmer/innen inBlöcken von regelmäßig acht Wochen im Wege einer Lernwerkstatt die Möglichkeitzu geben, deren Fertigkeiten und Fähigkeiten (wieder) zu entdeckenund zu stärken. Mit diesem Engagement wurden die für die Ausübung einesPlus-Jobs oder für eine Arbeitsaufnahme erforderlichen unverzichtbaren Basisvoraussetzungenzum Zwecke der beruflichen und sozialen Integrationermittelt und gefördert.Vermittlung vonPlus-Jobbern37


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftÜber die Teilnahme an dieser Maßnahme konnten 13 Teilnehmer/innen direktauf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Weitere 10 Teilnehmer habenzwischenzeitlich eine Qualifizierung oder Ausbildung begonnen. Schließlichwurden für weitere 30 Maßnahmeteilnehmer/innen die Grundlagen dafürgeschaffen, dass diese inzwischen einen Plus-Job ausüben können.Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen,die der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, weder <strong>nach</strong> demSGB II noch <strong>nach</strong> dem SGB III bezogen haben, sollen bei der Beantragung vonLeistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unverzüglich Leistungenzur Eingliederung in Arbeit angeboten werden. Nachdem die vorstehend beschriebeneeinjährige Vorbereitungsmaßnahme inzwischen endete, führt dieHolzwerkstatt Dülmen daher in Fortsetzung ihrer Aktivitäten seit Mitte April2007 die Vorbereitungsmaßnahme Sofortangebote durch.38


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft5. Gemeinde HavixbeckDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zentrum für Arbeit der GemeindeHavixbeck betreuen Langzeitarbeitslose.Ziel unserer Arbeit ist es, arbeitslose Menschen unserer Gemeinde wieder indas Berufsleben einzugliedern oder sie durch Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen„fit für den ersten Arbeitsmarkt“ zu machen.Es gilt der Grundsatz „Fördern und Fordern“Die Betreuung ist unterteilt in:1. FallmanagementHier werden in einem Erstgespräch der schulische und berufliche Werdegangerfasst, Stärken und Schwächen des Kunden ermittelt und gemeinsambesprochen, welche Möglichkeiten sich für eine Wiedereingliederung ins Berufslebenergeben.Erfreulicherweise konnte in den <strong>Jahren</strong> 2005 bis 2007 – in engem Kontaktauch mit den Arbeitgebern vor Ort – bei 309 Personen eine Vermittlung bzw.Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgen. In Einzelfällen werdenLohnkostenzuschüsse oder Kosten für Qualifizierungen bzw. weitere Unterstützungen(z.B. Staplerschein, Fahrtkosten etc.) übernommen.Maßgerechte Vorbereitung für Kunden und Arbeitgeber ist dabei unser Erfolgsgeheimnis.Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden insbesondere infolgenden Bereichen angeboten: Altenpflege, Qualifizierungen im Bereichder haushaltsnahen Dienstleistungen, im Bereich Lager und Verkauf und imBereich Garten- und Landschaftsbau.Umsetzung vor OrtAls Sofortangebot kommen z.B. Vorbereitungsmaßnahmen über die gemeinnützigeGesellschaft A&QUA in Nottuln sowie das Bewerberforum des HavixbeckerModells in der Gemeinde Havixbeck in Betracht.Hinzu kommen Plus-Jobs im hauswirtschaftlichen Bereich z.B. in den Kindergärtenoder im Stift Tilbeck, im handwerklichen oder im sozialen Bereich,im Bürobereich z.B. in der inter-/national bekannten Musikschule oder imBereich der Grünanlagenpflege z.B. bei dem im Münsterland einzigartigenSandsteinmuseum.2. LeistungsgewährungZur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden Regelsätze, Mietkosten,Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Rentenversicherungsbeiträgeübernommen. Für bestimmte einmalige Bedarfe werden einmaligeLeistungen zusätzlich gewährt. Zu Beginn des Jahres 2005 waren wir fürüber 300 Bedarfsgemeinschaften zuständig; da<strong>nach</strong> ging die Zahl kontinuierlichzurück. Waren <strong>nach</strong> dem Stand vom 01.08.2005 noch 565 Personenin 284 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug, konnte durch intensive39


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftBemühungen aller Beteiligten eine Reduzierung der Bedarfsgemeinschaftenzum Ende des Jahres 2007 auf 207 Bedarfsgemeinschaften mit 460 Leistungsempfängernerfolgen.Die Kolleginnen und Kollegen der Bereiche Fallmanagement und Sachbearbeitungarbeiten sehr eng zusammen, um eine reibungslose und kundenorientierteBetreuung zu gewährleisten.Unser Ziel ist es jedoch stets unter angemessener Mitwirkung aller Beteiligtenunseren Kunden eine positive Zukunftsperspektive zu eröffnen, die in derRealität umgesetzt wird.Insgesamt freuen wir uns, dass seit Beginn der kommunalen Trägerschaft dieZahl der Langzeitarbeitslosen so stark zurückgegangen ist. Wir hoffen, dasswir in diesem Rahmen weiterhin für und mit unseren Kunden so erfolgreicharbeiten können.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit Havixbeck40


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft6. Stadt LüdinghausenSeit Beginn der Option erfolgt eine sehr gute Zusammenarbeit mit verschiedenenPlus-Job-Gebern. An Hand des Beispiels des Antoniushauses – Seniorenheim– Lüdinghausen wird aufgezeigt, dass ein Einsatz von Plus-Jobbernin den verschiedensten Aufgabenbereichen wie z.B. im ergänzenden gärtnerischenbzw. handwerklichen Diensten, in ergänzenden pflegerischen wiebetreuerischen Diensten als auch in den ergänzenden hauswirtschaftlichenDiensten möglich ist.Die Plus-Job-Maßnahmen sind geprägt von einem positiven Miteinander derLeistungsbezieher, den Plus-Job-Anbietern und dem Zentrum für Arbeit. Dieaktive Teilnahme am Arbeitsleben, d. h. das Gefühl „gebraucht zu werden“sowie Aufbau und Pflege sozialer Kontakte sind die vorrangigen Gründe, dieLeistungsbezieher gerne einen Plus-Job ausüben lassen.Es ist auch nicht zu verkennen, dass durch eine solche Arbeitsgelegenheitdie Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt in erheblichem Maßeverbessert werden. So wurden beim Seniorenheim Antoniushaus Stellen desersten Arbeitsmarktes sowie in einem Fall sogar ein Ausbildungsverhältnisaus dem <strong>Kreis</strong> ehemaliger Plus-Jobber besetzt.„Die gute Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Arbeit Lüdinghausen, dieauf den Einzelfall zugeschnittene Plus-Job-Maßnahme und das positiveFeedback unserer Heimbewohner haben es uns ermöglicht, Menschen kennenzu lernen, die allein aufgrund ihres bisherigen Lebenslaufes und ihrerQualifikationen ansonsten vielleicht erst gar nicht in den <strong>Kreis</strong> engerer Bewerberum eine Arbeitsstelle gekommen wären“, so Hubert Borgert, Leiterdes Seniorenheimes Antoniushaus Lüdinghausen.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes Zentrums für ArbeitLüdinghausen41


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftZusammenarbeit mit dem Biologischen Zentrum und PflegeeinrichtungenIn der Zeit vom 01.07.2006 bis 31.12.2006 wurde der Bau einer Remise aufdem Gelände des Biologischen Zentrums in Lüdinghausen als projektbezogeneQualifizierungsmaßnahme in Kooperation mit dem Handwerks‐Bildungsstättene.V. <strong>Coesfeld</strong> erstellt. Die Maßnahmekosten wurden über dasZentrum für Arbeit finanziert, die Sach‐ bzw. Materialkosten über Spendendes Biologischen Zentrums sowie über die Projektförderung der „Nordrhein‐Westfalen‐StiftungNaturschutz, Heimat‐ u. Kulturpflege“.Zehn Teilnehmer wurden im Zuge des Projektes im Bereich des Bau‐ undAusbaugewerbes weiter qualifiziert. Da es sich hier um eine Projektarbeithandelte, waren die Teilnehmer besonders motiviert. Nach Abschluss derMaßnahme konnte eine Vermittlungsquote von 35 % auf dem ersten Arbeitsmarkterreicht werden.42


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft7. Gemeinde NordkirchenArbeitsmarktintegration durch PlusjobsSeit Übernahme der Betreuung der Bezieher von Arbeitslosengeld II ist dieGemeinde Nordkirchen bemüht, diesen Personen eine möglichst große Anzahlverschiedenartiger Plus-Jobs anbieten zu können.Diese Plus-Jobs dienen u. a. der Vorbereitung der Teilnehmer auf den ErstenArbeitsmarkt.Um hier auch den unterschiedlichen Begabungen und Neigungen der einzelnenArbeitsuchenden gerecht zu werden, wurden in Zusammenarbeit mitden jeweiligen Trägern Plus-Jobs z. B. in folgenden Bereichen eingerichtet:VielfältigeBeschäftigung• Schulen• Kindergärten• Werkstatt für Behinderte• Fachhochschule für Finanzen• Sportvereine• Bauhof• Forstwirtschaft• Gemeindearchiv• Jugendzentrum• KinderheilstätteWährend der Ausübung des Plus-Jobs sind die Bemühungen des Zentrumsfür Arbeit natürlich weiterhin darauf ausgerichtet, dass die Person wieder inden ersten Arbeitsmarkt integriert wird.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes Zentrums für ArbeitNordkirchen43


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftDieses Ziel konnte insbesonders durch die gute Kooperation mit der KinderheilstätteNordkirchen umgesetzt werden. Hier wurden bereits vor Besetzungder Plus-Jobstellen anonymisierte Bewerberprofile der in Frage kommendenPersonen an die Personalverantwortlichen übermittelt. So konnten für dieunterschiedlichen Plus-Jobs in der Kinderheilstätte die passenden Bewerberausgewählt werden. Hierdurch wurde ein hoher Motivationsgrad der Teilnehmererreicht.Wenn während der Tätigkeit festgestellt wurde, dass einem Arbeitsuchendenbestimmte Qualifikationen fehlen, wurden durch das Zentrum für ArbeitNordkirchen entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen in die Wege geleitet.Durch die hohe Motivation der Plus-Jobber und dem intensiven Informationsaustauschzwischen der Kinderheilstätte und dem Zentrum für ArbeitNordkirchen ist es gelungen, bisher schon acht ehemalige Plus-Jobber ineinen festen Arbeitsplatz bei der Kinderheilstätte zu vermitteln. Diese Personensind in den verschiedensten Bereichen der Heilstätte wie der Gartenpflege,der Kinderbetreuung in der Maximilian-Kolbe-Schule oder im hauswirtschaftlichenBereich tätig.Dieses Beispiel bestätigt eindrucksvoll, dass die Ausübung eines Plus-Jobs fürdie spätere Integration in den ersten Arbeitsmarkt sehr hilfreich sein kann.44


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft8. Gemeinde NottulnMitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit NottulnBesondere Projekte des Jahres 20061. PROJEKTarbeit U 30, VZ in Nottuln, eine Maßnahme zum projektbezogenenArbeitenEs konnte eine neue Grillhütte mit Tischen und Sitzbänken neben dem Sportplatzder Martini gGmbH, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (ehemals Martinistift)in Nottuln, fertiggestellt werden. Geschaffen wurde sie von Mitarbeiternder Martini-Werkstätten für Garten- und Landschaftsbau gemeinsammit Arbeitskräften, die das Zentrum für Arbeit vermittelte. Allein im Rahmender Maßnahme „Fit für den Garten- und Landschaftsbau“ konnten sich seitApril 2006 neun Teilnehmer für neue Arbeitsplätze qualifizieren.(Quelle: Westf. Nachrichten)45


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft2. PROJEKTarbeit 30 Plus, VZ in Nottuln, eine Maßnahme zum projektbezogenenArbeitenBereits seit dem 01.12.2005 führte die in Nottuln ansässige gemeinnützigeGesellschaft für Arbeit und Qualifizierung (A&QUA gGmbH) in Kooperationmit der Stift Tilbeck GmbH und der Martini gGmbH diese Maßnahme durch.Die Maßnahme richtete sich vor allem an arbeitsmarktfremde SGB II – Leistungsempfänger,die 30 Jahre und älter waren. Acht Teilnehmer blieben fürjeweils sechs Monate in der Maßnahme und lernten im Rahmen des Projektes„Aufwertung des Tilbecker Barfußgangs“ verschiedene handwerklicheBereiche kennen. Der Barfußgang auf dem Gelände des Stiftes Tilbeck, eineOpen-Air-Einrichtung der besonderen Art, hat sich inzwischen dort regelrechtzu einem touristischen Magneten entwickelt.Die Firma A&QUA gGmbH ging aus den bereits im Jahre 1986 ins Lebengerufenen „Nottulner Hilfsdiensten“ hervor und hat stets das Ziel verfolgt,Arbeitslosen durch Arbeit und Qualifizierung bei der Integration in den erstenArbeitsmarkt behilflich zu sein.Neben der zuvor beschriebenen Maßnahme führt die Firma A&QUA gGmbHin enger Kooperation mit dem Zentrum für Arbeit auch weitere Qualifizierungsmaßnahmendurch, ist Einsatzort für rund 25 Arbeitsgelegenheiten undleistet seit dem Jahr 2006 auch die Arbeit des hiesigen Bewerberforums,eine wichtige Hilfestellung für Langzeitarbeitslose bei der Jobsuche, z.B. perInternet oder bei der Vorbereitung auf Bewerbungen oder Bewerbungsgespräche.Außerdem findet dort in Kooperation mit dem Diakonischen Werkeinmal im Monat eine Schuldnerberatung statt.(Quelle: Westf. Nachrichten)Besonderes Projekt des Jahres 2007Zu Beginn des Jahres 2007 wurden rd. 750 Gewerbetreibende in Nottulndurch Herrn Bürgermeister Peter Amadeus Schneider auf die Leistungen undAngebote des Arbeitgeberservice aufmerksam gemacht.46


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft9. Stadt OlfenErntehelfer in OlfenKatharina die Erste – so hieß die erste Spargelkönigin in Nordrhein-Westfalen.Neben der Einführung der Spargelkönigin in ihr Amt eröffnete LandwirtschaftsministerEckhard Uhlenberg offiziell die Spargelsaison 2006 aufeinem landwirtschaftlichen Betrieb in Olfen.Im vergangenen Jahr hat die Stadt Olfen in Kooperation mit dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>trotz kontroverser Diskussionen über Saisonarbeiterstellen in der Landwirtschaftintensive Vermittlungsgespräche geführt und unter dem Prinzipder Freiwilligkeit Erntehelfer beim Spargelstechen vermittelt. Die heimischeLandwirtschaft hat damit einen erheblichen Beitrag zur Beseitigung der regionalenArbeitslosigkeit geleistet und Arbeitsuchenden die Möglichkeit gegeben,sich aus der staatlichen Fürsorgepflicht zu lösen.Die Fallmanager der Stadt Olfen sind stets bemüht, motivierte SGB II-Leistungsempfängerin den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln und möchten alleArbeitgeber hiermit ansprechen, ihre Stellenangebote für eine passgenaueVermittlung qualifizierter Arbeitsuchender zu melden.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit Olfen47


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft10. Gemeinde RosendahlVermittlungsangeboteDas Zentrum für Arbeit Rosendahl bietet seit Juni 2005 vielfältige Möglichkeitendie individuelle Arbeitsplatzsuche von SGB II-Leistungsbeziehernzu unterstützen. Hilfestellung bei der Auswertung von Stellenanzeigen imInternet und der Tageszeitung, professionelles Erstellen von Bewerbungsanschreibenund Lebenslauf am Computer, Vorbereitung auf Vorstellungsgesprächesind wichtige Bausteine im erfolgreichen Bewerbungsprozess. Darüberhinaus bietet das Bewerberforum auch die Möglichkeit im individuellenBeratungsgespräch konkrete Bewerbungsstrategien zu entwickeln und gegebenenfallsauch alternative Berufsperspektiven ins Auge zu fassen.Aufgrund der strategisch günstigen Lage des Bewerberforums in den Räumlichkeitendes Rathauses Rosendahl, erweist sich diese Einrichtung als äußerstkundenfreundlich. Zudem erleichtert es die gute Zusammenarbeit zwischenden Fallmanagern und Frau Fecke, Mitarbeiterin der GEBA mbH.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit Rosendahl48


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft11. Gemeinde SendenLeistung aus einer HandDas Zentrum für Arbeit Senden ist seit Januar 2005 der örtlich allein zuständigeAnsprechpartner für Langzeitarbeitslose, diese erhalten hier „Leistungenaus einer Hand“.Aufgrund jahrelanger Erfahrungen in der Prüfung von Sozialleistungsansprüchenkonnte das sog. Optionsmodell in Senden relativ problemlos umgesetztwerden. Dies war und ist vor allem der tatkräftigen Unterstützung aller Mitarbeiterzu verdanken.Der im SGB II verankerte Grundsatz „Fördern und Fordern“ findet sich auch inder täglichen Arbeit als Aufteilung in Fallmanagement und Sachbearbeitungwieder.Die drei Fallmanagerinnen bzw. Fallmanager sind neben ihrer Funktion alsAnlaufstelle für Neuanträge insbesondere für die Wiedereingliederung in denArbeitsmarkt zuständig. Zunächst wird Unterstützung bei sog. Vermittlungshemmnissen(z.B. Verschuldung, Suchterkrankungen, Kinderbetreuung etc.)gegeben oder auch ein sog. Plus-Job vermittelt.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit SendenAußerdem gehören in Zusammenarbeit mit der Hilfeplanerin des <strong>Kreis</strong>es<strong>Coesfeld</strong> die Zuweisung zu Qualifizierungsmaßnahmen sowie als oberstesZiel die Vermittlung in Arbeit zum Aufgabenrepertoire. Von Januar 2005 biseinschließlich Februar 2008 konnten so insgesamt 528 Arbeitsaufnahmenverzeichnet werden.49


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftErgänzend hierzu werden finanzielle Leistungen von den Sachberarbeiterinnenund den Sachbearbeiten erbracht. Sie stehen auch für Fragen zu möglichenWohnungswechseln usw. zur Verfügung.Der Höchststand der Leistungsempfänger ergab sich im Juli 2006, hier bezogenin Senden insgesamt 1.205 Personen (in 575 Bedarfsgemeinschaften)laufend Grundsicherungsleistungen <strong>nach</strong> dem SGB II, im Februar 2008 warenes „nur noch“ 993 Personen (in 461 Bedarfsgemeinschaften). Dieses Ergebnisist nicht zuletzt auf die Motivation und die enge Zusammenarbeit allerBeteiligten auf kommunaler Ebene sowie auf die Einbindung kompetenterFachdienste zurückzuführen.50


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft12. <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Zentrum für ArbeitDer <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> als zugelassener kommunaler TrägerSeit dem 01.01.2005 ist das „Zentrum für Arbeit“ als besondere Einrichtungdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> mit der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende,d.h. mit der finanziellen Leistungsgewährung sowie der Eingliederungin Arbeit beauftragt.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Arbeit <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Die Zusammenarbeit zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> und seinen elf kreisangehörigenStädten und Gemeinden zur Umsetzung des SGB II beruht aufder Delegationssatzung. Im Rahmen dieser Delegation werden die AufgabenEingangsberatung, Leistungsgewährung, Fallmanagement, Direktvermittlung(Arbeitgeberservice) und Plus-Job-Koordination (Arbeitsgelegenheiten)durch die örtlichen Zentren für Arbeit in den elf Städten und Gemeindenwahrgenommen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> übernimmt hierbei schwerpunktmäßigalle zentralen und steuernden Aufgaben (Grundsatzsachbearbeitung, Fachaufsicht,Widersprüche, Unterhalt, Budgetplanung, Controlling, Statistik,Maßnahmeplanung, Ermittlungsdienst, zentraler Arbeitgeberservice) sowiedie berufliche Eingliederungsplanung („Hilfeplanung vor Ort“). Diese erfolgtin enger Abstimmung mit den örtlichen Fallmanagerinnen und Fallmanagern.51


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftIm Rahmen dieser Umsetzung finden daher regelmäßig mit den Zentren fürArbeit Arbeitsbesprechungen und Inhouse-Seminare zu unterschiedlichenThemen statt.Arbeitsbesprechung mit den Leitern der Zentren für ArbeitFoto aus dem Inhouse-Seminar zum Thema SuchtArbeitsbesprechung mit den Fallmanagerinnen und Fallmanagern52


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftVI.Gremien1. ArbeitsmarktkonferenzAufgrund der hohen arbeitsmarktpolitischen Bedeutung der Maßnahmenzur beruflichen Eingliederung und der hieraus erwachsenen kommunalpolitischenVerantwortung hat der <strong>Kreis</strong>tag in seiner Sitzung am 15.12.2004beschlossen, eine Arbeitsmarktkonferenz im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> einzurichten.Kernaufgabe dieser Arbeitsmarktkonferenz ist es, eine jährliche kommunalearbeitsmarktpolitische Rahmenplanung für berufliche Integrationsmaßnahmenfestzulegen und im Wege einer transparenten Konsensentscheidungdie jeweils im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> durchzuführenden beruflichen Integrationsmaßnahmenauszuwählen.Grundlage für eine erfolgreiche kommunale Arbeitsmarktpolitik ist der Einsatzeines effektiven Angebotes an arbeitsmarktintegrativen Förderinstrumentenund Eingliederungsmaßnahmen für den zu betreuenden Personenkreis.Zugleich sind Kenntnisse über die aktuelle Situation im heimischenWirtschaftsraum notwendig.Inzwischen ist die Zahl der Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz um zweiPersonen erhöht worden, zum einen um den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaftfür den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, Herr Ehling, und umHerrn Schütt als Fachbereichsleiter des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>.Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>(Stand: 17.03.2008)Institution Benanntes Mitglied Vertreter des MitgliedsLandrat Herr Püning Herr GilbeauBürgermeister/in Stadt / Gemeinde Herr Öhmann (<strong>Coesfeld</strong>) Herr Gottschling (Havixbeck)Herr Püttmann (Dülmen) Herr Schneider (Nottuln)Herr Holz (Senden)Herr Borgmann (Lüdingh.)Herr Niehues (Rosendahl) Frau Dirks (Billerbeck)Mitglied der CDU Fraktion Frau Willms Herr WesselsMitglied der SPD Fraktion Frau Schäpers Frau HavermeierMitglied der FDP Fraktion Frau Wilhelm Herr StauffMitglied der Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion Frau Pieper Herr KortmannGleichstellungsbeauftragte Frau Gerdes Frau BüterIHK Herr Vornweg Frau Hünting-BollHWK / KH Herr Paulini (KH <strong>Coesfeld</strong>) Herr Jostmeier (HWK)Gewerkschaften Herr Tenhofen (DGB) Herr Hannemann (DGB)WFCHerr EhlingBeratende Mitglieder:Fachbereich IIHerr Schütt50.3 Zentrum für Arbeit Herr Bleiker Frau HesselmannAgentur für Arbeit Herr Meiners Herr ThiemannVertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Herr Schwörer (DRK) Herr Appelt (Caritas)Vertreter der Maßnahme- u. Bildungsträger Herr Vortmann (Kolping) Frau Velthaus (GEBA Münster)Regionalagentur Münster Herr Dr. Hagedorn Herr Reinermann53


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftSitzung der Arbeitsmarktkonferenz2. Arbeitskreis berufliche und soziale IntegrationZusammenarbeit mitMaßnahmeträgernDer Arbeitskreis berufliche und soziale Integration im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> ist einZusammenschluss sozialer und beruflicher Träger im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> und sonstigerinteressierter arbeitsmarktpolitischer Akteure. Gemeinsam verfolgen siedas Ziel, erfolgreiche Strategien zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegrationim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zu entwickeln und umzusetzen.Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regional tätiger Bildungsträgerbeteiligen sich auch Vertreter des Zentrums für Arbeit, der Agentur für Arbeitim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Städtenund Gemeinden im <strong>Kreis</strong> und die Regionalagentur Münsterland aktiv an demErfahrungsaustausch in diesem Netzwerk. Jeweils für zwei Jahre wird eineVertretung gewählt, die die Moderation und Organisation der jeweils vierteljährlichenZusammenkünfte im Arbeitskreis übernimmt.54


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftWeiterhin werden regelmäßig externe Referentinnen und Referenten zu arbeitsmarktrelevantenThemen in das Forum eingeladen sowie selbst Fachveranstaltungenfür eine breitere Öffentlichkeit organisiert.Der Arbeitskreis wählt aus eigenen Reihen ein beratendes Mitglied für dieArbeitsmarktkonferenz des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>.Alle beteiligten Mitglieder teilen die in der alltäglichen Arbeit gemachtenErfahrungen, dass ein intensiver Erfahrungs- und Informationsaustauschüber laufende Projekte und Eingliederungsmaßnahmen unerlässlich für eineerfolgreiche Integrationsarbeit ist. Um für jeden einzelnen SGB II-Kunden einmöglichst passgenaues Qualifizierungsangebot und die geeignete Eingliederungsstrategiezu entwickeln, ist ein Überblick über Qualifizierungsangeboteim <strong>Kreis</strong> und ein Austausch der Träger über Zielsetzung, Ablauf und Maßnahmeprofileinzelner Integrationsprojekte hilfreich. Gleichzeitig dient derErfahrungsaustausch auch der Verbesserung und Überprüfung des jeweilsgewählten Integrationsansatzes der Träger.Der Arbeitskreis versteht sich aber auch als Kommunikationsplattform, aufder aktuelle Informationen und Entwicklungen über EU-kofinanzierte arbeitmarktpolitischeFörderprogramme des Landes NRW, geplante Ausschreibungendes Zentrums für Arbeit und Bildungsplanungen der Agentur fürArbeit <strong>Coesfeld</strong> vorgestellt und diskutiert werden. Zu diesem Zweck werdenregelmäßig Vertreter/innen des Zentrums für Arbeit <strong>Coesfeld</strong>, der Agenturfür Arbeit <strong>Coesfeld</strong> und der Regionalagentur Münsterland als kompetenteGesprächspartner/innen in den Arbeitskreis eingeladen. Sie erläutern die jeweiligenRahmenbedingungen einzelner Förderprogramme und geben Informationenzu Verfahren der Antragsstellung. Gemeinsam werden dann möglicheUmsetzungswege für den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> diskutiert und gegebenenfallsAbsprachen über Kooperationen mehrerer Bildungsträger besprochen.Ein Schwerpunkt der Arbeit im Jahre 2006 war der regelmäßige Austauschmit dem Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>. Informationen zu den arbeitsmarktlichenSchwerpunkten und besonderen Zielgruppen sowie Fragenzu Verfahrensweisen der Umsetzung von Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmensind erörtert worden und fördern so die erfolgreiche Umsetzungin Qualifizierungs- und Vermittlungsprojekten.3. Arbeits- und ProjektgruppenBegleitet wird die Umsetzung des SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> des Weiterendurch:Gremien• den Lenkungsausschussbestehend aus Vertretern der <strong>Kreis</strong>e Borken und <strong>Coesfeld</strong>, der Agenturfür Arbeit <strong>Coesfeld</strong> und Bürgermeistern aus den <strong>Kreis</strong>en Borken und<strong>Coesfeld</strong>• die Lenkungsgruppebestehend aus Vertretern der Städte und Gemeinden sowie des <strong>Kreis</strong>es<strong>Coesfeld</strong>55


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftDie Lenkungsgruppe bereitet Entscheidungen vor....• Arbeitsgruppenbestehend aus Vertretern der Städte und Gemeinden des <strong>Kreis</strong>es Borkensowie des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>, um eine kreisweit einheitliche Qualität zugewährleisten• Arbeitsgruppen beim Landkreistag NRW• Arbeitsgruppe beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales56


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftVII.Zahlen – Daten – Fakten1. Zahl der BedarfsgemeinschaftenNach § 7 Abs. 1 SGB II erhalten alle Personen, zwischen 15 und 65 <strong>Jahren</strong>,die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthaltim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> haben, Leistungen <strong>nach</strong> dem SGB II durch die Zentren fürArbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>. Diese Personen bilden mit Ehegatten, Lebenspartnernoder Partnern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft sowie den unverheiratetenhilfebedürftigen Kindern bis 25 <strong>Jahren</strong> im Haushalt eine Bedarfsgemeinschaft.Der Entwicklung in den <strong>Jahren</strong> 2005 bis 2007 sowie dem Verlauf des Jahres2007 ist zu entnehmen, dass es den Zentren für Arbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> gelungenist, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften vom Dezember 2005 (5.091)bis zum Dezember 2007 (4.068) um ca. 20 % zu senken. Im Verlauf des Jahres2007 betrug die Veränderung von Januar (4.445) bis Dezember (4.068)insgesamt 10 %.Entw icklung de r Be da rfsge m e in sch a fte n6.000Bedarfsgemeinschaften5.0004.0003.0002.0005.0914.5194.0684.0991.0000Dez 05 Dez 06 Dez 07 M rz 08M ona t / Ja hr2. Zahl der Vermittlungen auf den ersten ArbeitsmarktAls Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt wird jede Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigenBeschäftigung, einer geringfügigen Beschäftigungmit mindestens 15 Wochenstunden oder einer Selbständigkeit gezählt.Die Definition entspricht dem Benchmarking Kennzahlenkatalog aller Optionskommunenim Bundesgebiet.So konnten bereits 2005 insgesamt 1.350 Personen in eine Stelle auf denersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Im zweiten Jahr der Option (2006)steigerte sich diese Zahl der Vermittlungen auf 2.513. Im Jahre 2007 konntedieser Wert noch einmal leicht auf 2.606 Vermittlungen erhöht werden.Somit konnten bereits in den ersten drei <strong>Jahren</strong> fast 6.500 Vermittlungenauf den ersten Arbeitsmarkt als gemeinsamer Erfolg aller eingebundenenAkteure verzeichnet werden.Hinweis:Bei den o.a. Vermittlungsergebnissen auf den ersten Arbeitsmarkt sind die57


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaftausgeübten Plus-Jobs zur Vorbereitung einer Arbeitsmarktintegration nichtberücksichtigt worden. Unabhängig hiervon haben in den <strong>Jahren</strong> 2005 bis2007 durchschnittlich 400 Personen pro Jahr einen Plus-Job ausgeübt.An z ah l d er V erm ittlu n g en au f d en ersten Arb eitsm arkt3.0002.5002.5132.6062.000Vermittlungen1.5001.0001.35050002005 2006 2007Ja h r3. Zahl der LangzeitarbeitslosenAls arbeitslos gelten alle Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II, die nichtin einem Beschäftigungsverhältnis über 15 Wochenstunden stehen und zugleichden Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Leistungsberechtigte,die mehr als 15 Wochenstunden an einer arbeitsmarktintegrativenMaßnahme oder einem Plus-Job teilnehmen oder einer Beschäftigung imgleichen Umfang <strong>nach</strong>gehen (sog. Aufstocker), gelten nicht als arbeitslos.Der Entwicklung 2005 bis 2007 und dem Verlauf 2007 ist zu entnehmen,dass es auch hier gelungen ist, die Zahl der Arbeitslosen vom Dezember 2005(4.188) bis zum Dezember 2007 (2.256) um fast 50 % zu senken. Im Verlaufdes Jahres 2007 betrug die Veränderung von Januar (3.438) bis Dezember(2.256) insgesamt 35 %.Arb eitslo se S tan d D ez em b er d es jew eilig en Jah res9.0008.0008.1947.0006.0006.384Arbeitslose5.0004.0003.0002.0004.1883.4474.4012.2561.00002005 2006 2007JahrArbeits los e ins ges am tArbeits los e S GB II58


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft4. Arbeitslosenquote im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Für 2007 ist insgesamt eine überaus positive Entwicklung bei der Zahl derLangzeitarbeitslosen zu verzeichnen. Die amtliche Arbeitslosenstatistik wiesfür die Zentren für Arbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> im Monat Dezember insgesamt2.256 Langzeitarbeitslose (1.231 Frauen und 1.025 Männer) <strong>nach</strong> dem SGBII aus. Dies waren 1.191 Personen weniger als noch im Dezember 2006, waseinen Rückgang um 34,6 % in einem Jahr bedeutet.Im Dezember 2007 wurden insgesamt 3.447 Langzeitarbeitslose (1.779 und1668 Männer) <strong>nach</strong> dem SGB II betreut. Im Jahr 2007 war dabei von Monatzu Monat ein Rückgang zu verzeichnen; lediglich im November 2007stagnierte die Quote gegenüber dem Vormonat bei 2,2 %, obwohl auch indiesem Monat ein Rückgang um 33 Personen festzuhalten war. Im Dezember2006 waren noch 3,1 % der Erwerbspersonen länger als ein Jahr arbeitslosgemeldet - und fielen damit in die Zuständigkeit der Zentren für Arbeit. ImDezember 2007 waren es nur noch 2 %. Ursächlich hierfür ist die überauspositive konjunkturelle Gesamtentwicklung in 2007. Aber auch das großeEngagement der Zentren für Arbeit bei der Umsetzung des SGB II hat wesentlichzu diesen guten Zahlen beigetragen.E n tw icklu n g d er Alo -Qu o ten9,0%8,0%8,0%7,6%7,0%6,0%6,0%Quote5,0%4,0%3,8%3,1%4,3%3,0%2,0%2,1%1,0%0,0%0,0%2005 2006 2007 2008Ja h r59


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftArbeitslosenquote gesamt <strong>nach</strong> Agenturbezirken in NRW(Stand: Dez. 2007)Coes f eldRheine4,54,9Bund (W e st) = 6,7A hlenSiegen5,35,5La nd NRW = 8,6Mes c hede5,9Müns terIs erlohnHerf ordBonnBielef eldSoes tW es elPaderbornBergis c h Gladbac hBrühl6,36,46,56,76,96,97,07,17,47,5DetmoldDürenDüs s eldorfSolingenKref eldMönc hengladbac h8,08,18,48,48,58,6Hagen9,0A ac hen9,4HammW uppertalBoc humKölnRec klinghaus enOberhaus en10,010,410,911,011,111,1Es s enDortmundDuis burgGels enkirc hen12,713,113,213,53,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 11,0 12,0 13,0 14,060


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftDie Anzahl der Arbeitslosen unter 25 <strong>Jahren</strong> hat sich im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> inbeiden Rechtskreisen deutlich verringert. Im Dezember 2007 sind insgesamt522 junge Menschen unter 25 <strong>Jahren</strong> arbeitslos, dies entspricht einer Quotevon 4,1 % im Agenturbezirk <strong>Coesfeld</strong>.Arbeitslosenquote U25 gesamt <strong>nach</strong> Agenturbezirken in NRW(Stand: Dez. 2007)Coes f eldA hlenRheineMuens terMes c hedeSoes tDues s eldorfSiegenIs erlohn4,14,24,54,74,95,05,15,35,3La nd NRW = 7 ,2BonnPaderbornW es elHerf ordKref eldBielef eldA ac henBergis c h Gladbac hBruehlSolingenDetmoldMoenc hengladbac hKoelnHagen6,06,06,36,46,56,66,76,86,96,97,27,47,77,7Dueren8,2Boc hum8,6Hamm9,0Oberhaus enRec klinghaus enDuis burgW uppertal10,010,010,110,4Es s en11,1Dortmund11,6Gels enkirc hen12,33,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 11,0 12,0 13,0 14,061


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft5. Bundesmittel für berufliche EingliederungsmaßnahmenEingliederungsbudgetDie Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGBII-Leistungsberechtigten obliegt <strong>nach</strong> den Bestimmungen des SGB II ausschließlichdem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherungfür Arbeitsuchende, so auch dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>, jährlich ein an der Zahl derzu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherungfür Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.Eingliederungsbudget in den <strong>Jahren</strong> 2005 bis 2007E in g lie d e ru n g s b u d g e ts in €8.000.000,00 €7.000.000,00 €6.320.686,00 €6.899.642,00 €6.000.000,00 €5.000.000,00 €5.594.490,00 €4.000.000,00 €3.000.000,00 €2.000.000,00 €1.000.000,00 €0,00 €2005Ja h r20062007R1Der <strong>Kreis</strong>tag hat in seiner Sitzung am 15.12.2004 geregelt, dass die Aufteilungdes Eingliederungsbudgets <strong>nach</strong> vorheriger Beratung in der Arbeitsmarktkonferenzund im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren sowie im<strong>Kreis</strong>ausschuss durch Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages erfolgt. <strong>Eine</strong> Anpassung derentsprechenden Teilbudgets durch die Verwaltung sei hierbei im Laufe desJahres <strong>nach</strong> erfolgter Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.62


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft6. Ausgaben in kommunaler TrägerschaftDem <strong>Kreis</strong> entstehen Aufwendungen im Bereich der Leistungen für Unterkunftund Heizung und der einmaligen Leistungen sowie im Bereich der Sach- undPersonalkosten (bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung).Diese Aufwendungen sind anteilig durch den Bund zu tragen. Und zwar fürdie Jahre 2005 bis 2006 in Höhe von 29,1 % und im Jahr 2007 in Höhe von31,2 %.Finanzverantwortungdes kommunalenTrägersAufstellung über die Entwicklung der Kosten in den <strong>Jahren</strong> 2005 bis 2007Gesam tn etto au sg ab en in ko m m u n aler T räg ersch aft13.500.000,00 €13.000.000,00 €13.107.362,44 €12.847.134,75 €12.500.000,00 €12.000.000,00 €11.767.205,53 €11.500.000,00 €11.000.000,00 €2005 2006 2007Ja h r63


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftVIII.Evaluierung – Benchmarking1. Evaluierung von GruppenmaßnahmenZusammenarbeit mitder FH MünsterIm Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung förderte das Zentrum für Arbeitdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> in den <strong>Jahren</strong> 2005 bis 2007 die berufliche Eingliederungmit ca. 18 Millionen.Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen:• Sind die zur Verfügung gestellten Bundesmittel effizient eingesetzt?• Ist die gewählte Maßnahme für den jeweiligen Kunden geeignet?• Wie ist die Qualität der Maßnahme(n) zu bewerten?• Welche weiteren Kriterien sollten neben dem Angebotspreis/Maßnahmekostenbei der Ausschreibung/Auswahl einer Maßnahme berücksichtigtwerden?Zur Klärung dieser Fragen beauftragte das Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es<strong>Coesfeld</strong> im Jahre 2007 das Institut für Praxisforschung und Entwicklung(IPE) der Fachhochschule Münster mit der Evaluation ausgewählter Maßnahmenaus den vier Bereichen• Jugendspezifische Maßnahmen,• Vermittlung,• Feststellung/Orientierung und• Qualifizierung.Aufgabe der Fachhochschule war es hierbei anhand einer Prüfung der Ausschreibungsunterlagenund Trägerkonzepte sowie durch eine Befragung derMaßnahmenteilnehmer• Ziele und Ergebnisse zu klären,• Ziele mit Ergebnissen zu vergleichen und• Anlass für Lernprozesse und Veränderungen zu geben.Hierzu wurden in einem ersten Schritt anhand der jeweiligen Ausschreibungendie Zielformulierungen für jede zu untersuchende Integrationsmaßnahmeherausgearbeitet. In einem zweiten Schritt ermittelte das IPE,mittels welcher Inhalte die Maßnahmeträger diese Anforderungen in ihrenKonzepten umsetzen wollten. Anhand dieses Vergleiches wurde eine „Zielmatrix“mit fünf, für alle zu evaluierenden Maßnahmen gültigen Kernzielenerarbeitet. Diese fünf Kernziele sind:• Kompetenzanalyse und Selbst-Marketing,• Orientierung in relevanten Berufsfeldern,• trainieren von Persönlichkeits- und Schlüsselkompetenzen,• Beratung, Betreuung und Hilfestellung durch die Träger und• Vermittlung.Auf Basis der Zielmatrix wurde für jede zu evaluierende Maßnahme ein standardisierterFragebogen zur Befragung der Maßnahmenteilnehmer entwickelt.Ein wesentliches Ergebnis der durchgeführten Evaluation besteht aus Sichtder Evaluatoren in der Empfehlung, für noch mehr Zielklarheit bei allen Beteiligtenzu sorgen. Zielklarheiten lassen sich hierbei am einfachsten mitHilfe der Handlungsanweisung SMART überprüfen und herstellen. SMARTsteht für Spezifisch, Messbar, Akzeptabel, Realistisch und Terminiert.64


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftEin Prozessnutzen zeigt sich heute schon in folgenden drei Bereichen:• Optimierung der Maßnahmeaufrufe• Überarbeitung des Berichtswesens• Ausbau des internen und externen Controllings.Mit Blick auf den letzten Punkt wurde empfohlen, gezielte und systematischeKontrollen an solchen strategischen Punkten vorzunehmen, an denenstrategisch wichtige Kerninformationen und Kernkompetenzen für die Teilnehmerder Maßnahmen vermittelt werden.2. Arbeitsmarkterkundung „JobPerspektive COE“Zur Erkundigung des lokalen Arbeitsmarktes führte das Zentrum für Arbeitdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung <strong>Kreis</strong><strong>Coesfeld</strong> GmbH (wfc) und der Gesellschaft für innovative BeschäftigungsförderungmbH (G.I.B.) zwischen Oktober 2006 und Mai 2007 das Projekt„Jobperspektive <strong>Coesfeld</strong>“ durch.Unterstützung durchWFC und G.I.B.Zielsetzung dieses Projektes war es zu erfahren, in welchen Branchen undArbeitsfeldern noch Arbeitskräfte gesucht werden, die bisher weder derAgentur für Arbeit noch dem Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> bekanntwaren. Zudem sollte erkundet werden, ob und wo auch gering Qualifizierteoder Personen, die <strong>nach</strong> langer Arbeitslosigkeit den Anschluss verlorenhaben, in den Arbeitsmarkt integrierbar sind und welche QualifizierungsansprücheBetriebe an potenzielle Mitarbeiter stellen.Mit Unternehmensbesuchen in 40 Betrieben gelang es ein detailliertes Bildüber die Projektziele zu erhalten. Die Unternehmensbesuche ergänzten dieErgebnisse der vorgeschalteten telefonischen Befragung, an der insgesamt540 Unternehmen aus dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> teilgenommen haben.Hervorzuheben ist, dass die Vorstellung des Projektes und seines Anliegens,die Arbeitsmarktentwicklung zu erkunden und zu verbessern, bei allen angesprochenenUnternehmen auf ein positives Echo gestoßen ist. So gelanges in intensiven Gesprächen, den Projektmitarbeitern mit den Personalverantwortlichender Unternehmen den aktuellen und perspektivischen Personalbedarfzu erörtern und Kenntnisse über die unternehmensspezifischenAnforderungen zu erweitern.Die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre hat viele Unternehmenim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zu Personalabbau gezwungen, um am Markt wettbewerbsfähigzu bleiben. Daher setzen diese Unternehmen in den Momenten,in denen wie zurzeit der „Konjunkturmotor angesprungen“ ist, vor allem aufgut ausgebildete Kräfte, um im Wettbewerb von der Produktivität der eingesetztenFachkräfte zu profitieren. Dieses führt zu einer erhöhten Nachfrage<strong>nach</strong> Fachkräften, die nicht immer zeitnah von den Arbeitsmarktakteurenvollständig gedeckt werden kann.Ein besonders dringliches Handlungsfeld ist jedoch die Vermittlung geringqualifizierterArbeitskräfte, die über keine abgeschlossene Berufsausbildungverfügen. Obwohl in vielen Betrieben Einfacharbeitsplätze vorhanden sind,hat sich ihre Zahl in den letzten <strong>Jahren</strong> drastisch verringert. Gleichzeitigwiesen die Interviewten darauf hin, dass die Anforderungen auch an gering65


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaftqualifizierte Arbeitskräfte gestiegen seien. Die fachliche Eignung werde vonUnternehmensseite eher als <strong>nach</strong>rangig angesehen, da die Einarbeitung vomBetrieb geleistet werde. Als sehr viel größeres Hemmnis für eine erfolgreicheVermittlung gering qualifizierter Arbeitskräfte erweise sich <strong>nach</strong> Aussage derinterviewten Arbeitgeber die mangelnde Sozialkompetenz der Bewerber. Indiesem Punkt wurde das Vermittlungsangebot des Zentrums für Arbeit, dasauf einer passgenauen Bewerbervorauswahl basiert, von den Unternehmenals ausgesprochen hilfreich empfunden und positiv aufgenommen.3. Benchmarking der 69 Optionskommunen„Von anderen lernen“Das vom Deutschen Landkreistag unterstützte Projekt „Benchmarking derOptionskommunen“ bietet den 69 bundesweiten Optionskommunen einePlattform für den internen Austausch der Ideen und Konzepte zur Verbesserungder Instrumente und Organisation bei der Betreuung und Integrationvon Langzeitarbeitslosen. Das zu diesem Zweck erarbeitete Kennzahlensetzum Vergleich der Optionskommunen untereinander ist darauf angelegt, Ergebnisse,Strukturen und Prozesse zwischen Organisationen auf der Basisvon Kennzahlen ausfindig und im Sinne eines „Lernen vom Besten“ anderenKommunen zugänglich zu machen. So entsteht ein kontinuierlicher Optimierungsprozessfür die Aufgabenwahrnehmung vor Ort. Das Benchmarkingbetrachtet dabei ausschließlich die 69 Optionskreise und -städte; ein Vergleichmit Institutionen außerhalb des Benchmarkings, zum Beispiel mit denArbeitsgemeinschaften, ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungennicht vorgesehen.Bundesweit sind sieben Vergleichsringe gebildet worden. Die Aufteilung erfolgtehierbei jedoch nicht rein regionalbezogen, sondern auf der Grundlagesiedlungsstruktureller <strong>Kreis</strong>typen, wobei auch die SGB II-Quote als weiteresOrdnungskriterium zu Rate gezogen wurde. Auf diese Weise wurden grundlegendeStrukturmerkmale berücksichtigt, aber dennoch eine Vielfalt in denVergleichsringen erreicht, die die Diskussion lebhaft und interessant macht.Grundsätzliches Ziel des SGB II-Benchmarkings der Optionskommunen istes, die Stärken und Schwächen der jeweiligen Organisation und ihrer Prozessedurch die Gegenüberstellung mit anderen Organisationen und Prozessenaufzudecken und die Leistungsfähigkeit dadurch zu erhöhen. Durch dieLeistungsvergleiche zwischen den Optionskommunen soll ein „Lernen vonden Besten“ ermöglicht werden. Dies bezieht sich sowohl auf die AufbauundAblaufstrukturen als auch auf die Integrationsergebnisse der Optionskommunen.Weiterhin ist ein strukturierter Erfahrungsaustausch zwischenden Vergleichsringteilnehmern, insbesondere in Hinblick auf die Organisationund Wirkung der SGB II-Umsetzung, möglich. Dabei geht es darum, aufBasis der Kennzahlen Leistungsunterschiede zu identifizieren, plausible Erklärungenhierfür zu finden sowie Voraussetzungen für die Übertragbarkeitder Beispiele zu definieren. Dies ist der Ausgangspunkt für den gemeinsamenLernprozess und somit für die Verbesserung der Leistungserbringung.Das SGB II-Benchmarking stellt Transparenz hinsichtlich der Leistungen beider Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkther.66


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftIX.Prüfungen – Controlling1. InnenrevisionRechtliche GrundlageIm Rahmen der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragendenAufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherungfür Arbeitsuchende zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertretendurch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) unddem Landkreis <strong>Coesfeld</strong> (hier: § 5) hat sich der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> verpflichtet, einVerwaltungs- und Kontrollsystem einzurichten, das die Ordnungsmäßigkeitder Berechnung und Zahlung der vom Bund zu tragenden Aufwendungensicherstellt und sein einwandfreies Funktionieren überwacht. Zu diesemZweck ist durch Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages vom 15.02.2006 mit Wirkung vom01.04.2006 eine halbe Stelle geschaffen worden, die mit der Wahrnehmungder Aufgaben der Innenrevision SGB II beauftragt worden ist. Diese halbeStelle ist organisatorisch dem Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>zugeordnet.PrüfungsschwerpunkteDie Prüfung erfolgt beim Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>, wie auchin den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Schwerpunkte der Prüfungenwaren:- Interne Organisation und Regelungen- Abwicklung des Buchungsgeschäftes- Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips- Einzelfallprüfungen, wie z.B.o Maßnahmeprüfungeno Fahrt- und Bewerbungskosteno Plus-Jobs (Voraussetzungen, Abrechnung)Zusätzlich erfolgt beim Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> eine begleitendePrüfung im Rahmen der monatlichen Meldungen an das BMAS (hier:Vorlage von Nachweisen für Verwaltungskosten, berufliche Eingliederung,Arbeitslosengeld II).ZielsetzungDie Innenrevision SGB II will nicht nur „den Zeigefinger“ erheben, sondernkonstruktive Kritik üben und vor allem Hilfestellungen für ein effektiveresund rechtlich einwandfreies Arbeiten geben. Die Arbeit der verschiedenenZentren für Arbeit und der Innenrevision soll nicht nebeneinander, sondernmiteinander erfolgen. Im Ergebnis soll kreisweit eine einheitliche, den rechtlichenVorgaben entsprechende Leistungsgewährung sichergestellt sein, mitder Mitarbeiter und Leistungsberechtigte zufrieden sein können.2. FachaufsichtDer Prüfungsauftrag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> im Rahmen der Fachaufsicht ergibtsich aus der Delegationssatzung. Hier ist geregelt, dass der <strong>Kreis</strong> berechtigt67


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaftist, Bücher, Belege und sonstige Unterlagen zur Prüfung anzufordern odereine ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben durch eigeneErhebungen vor Ort oder durch automatisierte Datenerhebung zu prüfen.Ziel der fachaufsichtlichen Prüfung ist es daher festzustellen, ob eine ordnungsgemäße,den Weisungen entsprechende und gleichmäßige, einheitlicheVorgehensweise innerhalb des <strong>Kreis</strong>gebietes gewährleistet ist. Darüberhinaus sollen die Zentren für Arbeit bei den Städten und Gemeinden durchdie Prüfung Hinweise für ihre künftige Vorgehensweise erhalten.Seitens des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> ist in 2006 damit begonnen worden, sich imRahmen der fachaufsichtlichen Prüfung in einem möglichst kurzen Zeitraumeinen Überblick über alle 11 Zentren für Arbeit der Städte und Gemeindenim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zu verschaffen. Aus diesem Grunde bezieht sich die fachaufsichtlichePrüfung bei den Zentren für Arbeit der Städte und Gemeindennicht auf umfassende Kontrollen im Rahmen von vollständigen Einzelfallprüfungen,sondern auf Schwerpunktthemen.Im Rahmen der fachaufsichtlichen Prüfungen in den Städten und Gemeindendes <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> wurden die folgenden Schwerpunktbereiche geprüft:- allgemeine Fragen zum Personaleinsatz- Abrechnung der Plus-Jobs- Eingliederungsvereinbarungen- Unterhaltsheranziehung- Vollständigkeit der Anträge und Nachweise im Rahmen der Leistungsgewährung- Validität im Bereich Statistik.Die Ergebnisse der Prüfungen in der jeweiligen Gemeinde wurden mit derBürgermeisterin und den Bürgermeistern in Einzelgesprächen thematisiert.Es wurden Vereinbarungen über die Behebung der Mängel getroffen. Zugleichsind die Ergebnisse der fachaufsichtlichen Prüfung im Rahmen einergemeinsamen Besprechung vorgestellt worden. In diesem Meinungsaustauschsind auch Erfahrungen und Anregungen der Städte und Gemeindenbeleuchtet worden.Die Erfahrungen, die der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> im Rahmen dieser Prüfungen gemachthat, sind durchweg positiv. Von der Bürgermeisterin und von allenBürgermeistern im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> ist die Notwendigkeit einer fachaufsichtlichenPrüfung befürwortet worden. Auch bei der Frage der Inhalte und derArt der durchgeführten Prüfung bestand eine hohe Akzeptanz.68


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftBesprechung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern zu den Ergebnissender fachaufsichtlichen Prüfung3. Gemeindliche PrüfungDie Prüfung von Verwaltungsvorgängen aus delegierten Aufgaben erfolgtdurch die örtlichen Rechnungsprüfungsausschüsse bzw. durch die örtlichenPrüfungsämter.Nach der Gemeindeordnung NRW hat die örtliche Prüfung und damit derörtliche Rechnungsprüfungsausschuss einer jeden Kommune die Aufgabe derPrüfung des Jahresabschlusses der Stadt bzw. Gemeinde. In die Prüfung desJahresabschlusses sind die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge ausdelegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgängeselbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden und insgesamtfinanziell von erheblicher Bedeutung sind.Die Zuständigkeit für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abrechnungen imBereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende <strong>nach</strong> dem SGB II liegt somitbeim örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.4. TrägercontrollingDas Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> setzt im Rahmen von arbeitsmarktintegrierendenFörderinstrumenten sowohl Einzel- als auch Gruppenmaßnahmenein.AufsichtIm Rahmen des Controllings und Abrechnungswesens erfolgt hierbei sowohleine interne Prüfung der von den beauftragten Trägern bzw. Arbeitgebernim Rahmen der Berichtspflichten beim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> einzureichenden Unterlagenund Nachweise, als auch eine externe Prüfung der Situation undUnterlagen vor Ort.69


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftWesentliche Schwerpunkte der internen Prüfungen sind die Bereiche:• Teilnehmerlisten• Mittelanforderungeno Maßnahmekosteno Fahrtkosteno Bewerbungskosteno sonstige Kosten (u.a. Einzelqualifikationen)• Verwendungs<strong>nach</strong>weise/SchlussrechnungenSchwerpunkte der externen Prüfungen vor Ort beim Maßnahmeträger bzw.in der lfd. Gruppenmaßnahme sind:• Qualität und Quantität der eingesetzten Mitarbeiter• Qualität und Quantität der eingesetzten Räumlichkeiten und Sachmittel(inkl. EDV)• Konzeptionelle Umsetzung der Maßnahmen (Sichtung Klassenbuch/Berichtshefte)• Einhaltung der dem Träger übertragenen Berichts- und Prüfpflichten gemäßden vorgegebenen Richtlinieno Teilnehmer-Einladungeno Weiterbildungsvereinbarungeno Fehlzeitenmeldungeno Klassenbücher/Berichtshefteo Erst- und Abschlussberichteo Austrittsmeldungeno Fahrtkosteno Bewerbungskosteno Prüfung der Bewerbungsaktivitäten und BewerbungsunterlagenPositiv ist festzuhalten, dass alle bisherigen Prüfungen des Zentrums für Arbeitaktiv durch die beteiligten Träger unterstützt und begrüßt wurden.5. BundesrechnungshofAuch der Bundesrechnungshof hat im Berichtszeitraum drei Prüfungen vorOrt durchgeführt, und zwar im Monat August 2006 zum Thema „Berücksichtigungvon Einkommen“ sowie im Juni 2007 beim Zentrum für Arbeitdes <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Eingliederungsmaßnahmengemäß § 16 SGB II in Verbindung mit § 421 i SGB IIIund im Monat August 2007 zum Thema „Rechtmäßigkeit der Berechnungund Zahlbarmachung des Arbeitslosengeldes II“. Vorläufige Ergebnisberichtesind zwischenzeitlich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und SozialesNRW übersandt worden.6. Deutsche Rentenversicherung BundDRV-BundDie DRV-Bund ist gesetzlich verpflichtet, bei den Stellen, die Pflichtbeiträgefür Versicherte zu zahlen haben, also für die Aufgabenerfüllung <strong>nach</strong> demSGB II zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichtenim Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen ordnungsgemäßerfüllen. Die DRV-Bund prüft mindestens alle vier Jahre insbesondere dieRichtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen.70


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftBei den Kommunen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> und dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> wurde Ende2006 eine solche Prüfung der DRV-Bund durchgeführt.Als erfreulich ist die weitestgehend richtige Beurteilung der Rentenversicherungspflichtder Leistungsempfänger bei den Städten und Gemeinden zuwerten. Letztlich hatte die DRV-Bund in nur 20 Fällen bei rund 9.400 Leistungsempfängern,Unstimmigkeiten festgestellt. Die wenigen Unstimmigkeitenwurden in Zusammenarbeit mit der DRV-Bund umgehend beseitigt.Lediglich bei der zwischen dem Bund und den kommunalen Trägern streitigenFrage der Einkommensanrechnung des individuell nicht hilfebedürftigenMitgliedes einer Bedarfsgemeinschaft wurde keine Einigung mit derDRV-Bund erzielt, da diese Frage auch auf die Beurteilung der Rentenversicherungspflichtstrahlt. Gleichwohl besteht Konsens, dass beiderseitig einegerichtliche Entscheidung akzeptiert werden wird.Künftiges Ziel wird sein, den derzeitigen Standard der Aufgabenerfüllung beiden Städten und Gemeinden im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> zu halten bzw. in Einzelfällenzu erhöhen.7. Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRWDie GPA NRW hat im Jahr 2006 eine überörtliche Prüfung der HaushaltsundWirtschaftsführung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> durchgeführt.GPA-BerichtZiel der GPA NRW ist es, in Zusammenarbeit mit den Kommunen und <strong>Kreis</strong>endie kommunale Selbstverwaltung zu stärken und mit Blick auf wirtschaftlichereVerfahrensweisen Spielräume aufzuzeigen. Neben der Rechtmäßigkeitwurde die Möglichkeit zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeitkommunalen Handelns auf vergleichender Basis gesetzt.Die GPA NRW hat in ihrem Bericht folgende Feststellungen getroffen:• Die Schnittstellen zwischen Leistungsgewährung, Fallmanagement undArbeitsvermittlung und deren effiziente wie effektive Ausgestaltung alsentscheidende Wirkungsmerkmale der Leistungserbringung sind im <strong>Kreis</strong><strong>Coesfeld</strong> stark ausgeprägt. Hierfür wurde die Höchstpunktzahl von 5 vergeben.• Der Zuschussbedarf <strong>nach</strong> dem SGB II liegt in Folge der unterdurchschnittlichenSGB II-Quote landesweit deutlich unter dem Mittelwert. Die Integrationsleistungenin den ersten Arbeitsmarkt sind stark ausgeprägt unddie Integrationsquote steigt weiter an. Der Haushalt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>wird durch die Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) in Höhe von 5.875 Tsd.Euro zusätzlich belastet. Im landesweiten Vergleich ist die Belastung unterdurchschnittlichausgeprägt. Hierfür wurden 4 Punkte vergeben71


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftX. Fazit – PerspektivenErfolgreicheUmsetzungDer <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> hat seit dem 01.01.2005 aktiv und erfolgreich an der Vermittlungund Förderung von SGB II-Leistungsempfängerinnen und –empfängern mitdem Ziel einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt gearbeitet.Insbesondere durch Kooperation zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> und seinenkreisangehörigen Städten und Gemeinden und in enger Zusammenarbeit mitden Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie den vor Ort tätigen privatenund sonstigen Maßnahmeträgern konnte eine <strong>nach</strong>rangige Eingliederung vonArbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> erreicht werden.Aus Sicht des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> hat es sich aus folgenden Gründen gelohnt,die Option zu wählen:‣ das Ziel der Reform ist erreicht wordenDas Reformziel „Leistung aus einer Hand“ wurde erreicht. Bei der Ausübungder Option werden alle zu erbringenden Leistungen von einem, dem kommunalenTräger, gebündelt erbracht. Das gleichzeitige Nebeneinander vonzwei Aufgabenträgern entfällt. Somit sind auch die Vorgaben im Urteil desBundesverfassungsgerichtes bereits schon jetzt umgesetzt.‣ die größtmögliche Bürgernähe konnte gewahrt werdenDurch die Einbeziehung der dem <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> angehörigen Städte und Gemeindenim Wege einer Delegation ist eine eigenverantwortliche, dezentraleAufgabenerledigung in allen Städten und Gemeinden gewährleistet.‣ bewährte Strukturen werden genutztDie bereits seit <strong>Jahren</strong> vorhandenen und bewährten kommunalen Arbeitsmarktstrukturenund das vorhandene Fachwissen der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter in den Städten und Gemeinden sowie in der <strong>Kreis</strong>verwaltung istgenutzt und bedarfsorientiert ausgebaut worden. Hierdurch ist ein unwiderruflichesWegbrechen dieser Strukturen im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> vermieden worden.Auch zukünftig sollte hierauf gesetzt werden.‣ die Möglichkeit der Steuerung und der Eigenverantwortung liegt beim<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Die Gesamtträgerschaft bedingt, dass die Gesamtverantwortung und dieSteuerung allein beim <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> liegt. Damit erhält der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>Möglichkeiten und Spielräume im Rahmen der organisatorischen Umsetzungdes SGB II – und im Rahmen der Verwendung der Eingliederungsmittel. Eswird dabei sichergestellt, dass der <strong>Kreis</strong>tag in enger Zusammenarbeit mitder Arbeitsmarktkonferenz über die Verwendung des Eingliederungsbudgetsbefindet. Gleichzeitig entscheidet er auch über flankierende Hilfen, die auskommunalen Mitteln finanziert werden. Die <strong>Kreis</strong>e Borken, <strong>Coesfeld</strong> undSteinfurt haben in den <strong>Jahren</strong> 2005 bis 2007 die Wahrnehmung der Optionintensiv und erfolgreich umgesetzt. So konnten verschiedene Maßnahmenund Projekte durchgeführt werden, die sich an den tatsächlichen differenziertenProblemlagen der SGB II–Personen orientieren.Aus den genannten Gründen ist die Wahrnehmung der Option ein zukunftsträchtigesModell, sicherlich nicht nur im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>!72


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftXI.PressestimmenAuszüge aus den Stellungnahmen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> zum Arbeitsmarkt03.01.2007, zu den Arbeitsmarktzahlen 2006:„....’Auf diesen Lorbeeren werden wir uns jedoch nicht ausruhen’, so LandratKonrad Püning in seiner Stellungnahme.“31.01.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat Januar 2007:„Erfolgreicher Start ins neue Jahr!“28.02.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat Februar 2007:„...’Insbesondere die guten Vermittlungsergebnisse – allein im Vormonat wurden143 Personen auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt – bestärken mich inmeiner Prognose“, so Landrat Konrad Püning in seiner Stellungnahme.“29.03.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat März 2007:„Frühlingsaufschwung lässt die Zahl der Langzeitarbeitslosen im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>im März 2007 sinken! (...) ...ein Rückgang in allen Altersstufen, sowohlfür weibliche als auch männliche Arbeitslose“ .02.05.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat April 2007:„Trotz dieses leichten Anstieges ist die SGB II-Arbeitslosenquote im Landesvergleichweiterhin sehr gering.“31.05.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat Mai 2007:„Die Quote aller Arbeitslosen insgesamt liegt bei 5,2 % – somit weist der <strong>Kreis</strong><strong>Coesfeld</strong> die niedrigste Arbeitslosenquote aller <strong>Kreis</strong>e in NRW auf.“28.06.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat Juni 2007:„Aufwind am Arbeitsmarkt unterstützt die Vermittlungserfolge der Zentrenfür Arbeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>!“31.07.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat Juli 2007:„...auch in diesem Monat die niedrigste Arbeitslosenquote aller <strong>Kreis</strong>e in NRW...“30.08.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat August 2007:„...’Ich freue mich, dass die Bewegung auf dem Arbeitsmarkt insbesondereauch die älteren Langzeitarbeitslosen erreicht hat,’ stellt Landrat Konrad Püningin seiner Stellungnahme heraus.“27.09.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat September 2007:„...trotz der Zahl von 119 Neufällen kreisweit auch weiterhin ein deutlicherRückgang quer durch alle Altersgruppen von 15 bis 65 <strong>Jahren</strong> zu verzeichnen...“30.10.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat Oktober 2007:„Belebung des Ausbildungsmarktes führt zu Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit“29.11.2007, zur Arbeitslosenstatistik für den Monat November 2007:„Weiterhin Rückgang der Zahl der Langzeitarbeitlosen im <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong>!“03.01.2008, zu den Arbeitsmarktzahlen 2007:„...’Dieses gute Ergebnis ist Ansporn und Verpflichtung zugleich’ (...), so LandratKonrad Püning.“73


Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler Trägerschaft74

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