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Eine Bilanz nach 3 Jahren - Jobcenter Kreis Coesfeld

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Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftAm 14.07.2004 beschloss der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> schließlich einstimmig,eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei der Zusammenführungvon Arbeitslosen- und Sozialhilfe <strong>nach</strong> dem SGB II übernehmenzu wollen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> hat daraufhin gemäß § 6a Abs. 2 SGB II dieZulassung als Träger im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II beantragt.Vorrang für alleinigeZuständigkeitSitzungsvorlageSV-6-0902/1Abteilung / Aktenzeichen Datum Status250.1-Sozialhilfe/ 09.07.2004 öffentlichBeratungsfolgeSitzungsterminAusschuss für Soziales und Senioren 14.07.2004<strong>Kreis</strong>ausschuss 14.07.2004<strong>Kreis</strong>tag 14.07.2004BetreffUmsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung fürArbeitsuchende -;hier: aktueller StandBeschlussvorschlag:a) Der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> ist bereit, eigenverantwortlich die kommunale Trägerschaft bei derZusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe <strong>nach</strong> dem Sozialgesetzbuch II(SGB II) zu übernehmen.Die Verwaltung wird beauftragt, die Zulassung als Träger im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1Nr. 1 SGB II i. V. m. § 6a SGB II über die oberste Landesbehörde beim Bundesministeriumfür Wirtschaft und Arbeit zu beantragen.Dies gilt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Städte und Gemeinden des <strong>Kreis</strong>es<strong>Coesfeld</strong> und dem Vorbehalt, dass die vom Bund für die Durchführung des SGB II (Verwaltungsaufwandfür die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II sowie Finanzierung derEingliederungsleistungen) zu zahlenden Pauschalen (Verwaltungs-/Sachkostenpauschale und Eingliederungspauschale) – wie angekündigt – auskömmlichsind.b) Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Optionsbewerbung die Verhandlungenmit der Agentur für Arbeit <strong>Coesfeld</strong> über den Abschluss einer öffentlichrechtlichenKooperationsvereinbarung weiterzuführen.c) Zur Sicherstellung der Leistungsgewährung für alle Berechtigten auf der Grundlagedes SGB II wird die Verwaltung beauftragt, mit der Agentur für Arbeit <strong>Coesfeld</strong>für den Zeitraum ab dem 01.01.2005 eine Übergangsregelung in Form einesNotprogramms unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des SGB II zuvereinbaren.UnterschriftZugelassenerkommunaler TrägerMit Datum vom 28.09.2004 ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> formell durch Veröffentlichungder Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24.09.2004 als einervon zehn Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen zugelassen worden.

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