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Eine Bilanz nach 3 Jahren - Jobcenter Kreis Coesfeld

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Zentrum für Arbeit - <strong>Eine</strong> <strong>Bilanz</strong> <strong>nach</strong> 3 <strong>Jahren</strong> kommunaler TrägerschaftIX.Prüfungen – Controlling1. InnenrevisionRechtliche GrundlageIm Rahmen der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragendenAufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherungfür Arbeitsuchende zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertretendurch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) unddem Landkreis <strong>Coesfeld</strong> (hier: § 5) hat sich der <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> verpflichtet, einVerwaltungs- und Kontrollsystem einzurichten, das die Ordnungsmäßigkeitder Berechnung und Zahlung der vom Bund zu tragenden Aufwendungensicherstellt und sein einwandfreies Funktionieren überwacht. Zu diesemZweck ist durch Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages vom 15.02.2006 mit Wirkung vom01.04.2006 eine halbe Stelle geschaffen worden, die mit der Wahrnehmungder Aufgaben der Innenrevision SGB II beauftragt worden ist. Diese halbeStelle ist organisatorisch dem Rechnungsprüfungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>zugeordnet.PrüfungsschwerpunkteDie Prüfung erfolgt beim Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>, wie auchin den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Schwerpunkte der Prüfungenwaren:- Interne Organisation und Regelungen- Abwicklung des Buchungsgeschäftes- Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips- Einzelfallprüfungen, wie z.B.o Maßnahmeprüfungeno Fahrt- und Bewerbungskosteno Plus-Jobs (Voraussetzungen, Abrechnung)Zusätzlich erfolgt beim Zentrum für Arbeit des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> eine begleitendePrüfung im Rahmen der monatlichen Meldungen an das BMAS (hier:Vorlage von Nachweisen für Verwaltungskosten, berufliche Eingliederung,Arbeitslosengeld II).ZielsetzungDie Innenrevision SGB II will nicht nur „den Zeigefinger“ erheben, sondernkonstruktive Kritik üben und vor allem Hilfestellungen für ein effektiveresund rechtlich einwandfreies Arbeiten geben. Die Arbeit der verschiedenenZentren für Arbeit und der Innenrevision soll nicht nebeneinander, sondernmiteinander erfolgen. Im Ergebnis soll kreisweit eine einheitliche, den rechtlichenVorgaben entsprechende Leistungsgewährung sichergestellt sein, mitder Mitarbeiter und Leistungsberechtigte zufrieden sein können.2. FachaufsichtDer Prüfungsauftrag des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> im Rahmen der Fachaufsicht ergibtsich aus der Delegationssatzung. Hier ist geregelt, dass der <strong>Kreis</strong> berechtigt67

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