Anhang AStandard und Qualität der <strong>Ferkel</strong>Anmeldung zum Verkauf zusammen mit der Anzahl der abgesetzten <strong>Ferkel</strong> angegeben werden.Darüber hinaus muss der Verkäufer* die Tiere eindeutig kennzeichnen, sodass der Käufer* bei Erhalt diebeiden Schweinegruppen trennen kann. Die Art der Kennzeichnung ist dem Kraftfahrer* mitzuteilen und aufdem Lieferschein zu vermerken.Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>SPF</strong>-Gesellschaft, <strong>Ferkel</strong>, Kauf, Verkauf und Transport in Dänemark und beiExport, 2013 Seite 24 von 36
Anhang BReklamation und FristenB.1.B.1.1.ReklamationsfristenFehler oder VersäumnisseSpätestens drei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte den haftungsbewirkende Fehler oder dasebensolche Versäumnis bemerkt hat oder bemerkt haben musste.B.1.2.B.1.3.B.1.4.Vertragsverletzung des Handelsvertrags*AllgemeinFehlende SchweineLieferverzögerungGesundheitliche MängelAllgemeinMängel bei gelieferten <strong>Ferkel</strong>nBlutohrFlankenbeißenFrische Schwanzbisse/NarbenSchwanzlängeNabelbruchEber, Binneneber/Spitzeber, ZwitterNabel-/Leisten-/HodenbruchHängebauchKastrationsknotenOffene WundenGewichtOhrlutschen<strong>Ferkel</strong>zahl (Zählfehler)8 Tage nach Feststellung des Mangels8 Tage nach der Lieferung*8 Tage nach vereinbarter LieferwocheSofort bei Feststellung des Mangels, bei Export jedochspätestens 5 Tage nach dem Ausladen beim Käufer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer**Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer*Bei Lieferung*, beim Kraftfahrer** Bei Export jedoch spätestens 24 Std. nach Entladen beim Käufer*** Bei Export jedoch spätestens 3 Monate nach Schlachtung des SchweinsB.1.5.Fehler in Rechnungen und AbrechnungenFehler müssen spätestens 30 Tage nach dem Rechnungs-/Abrechnungsdatum bei <strong>SPF</strong>* reklamiert werden.Käufer* bzw. Verkäufer* bzw. <strong>SPF</strong>* sind verpflichtet, sofort den Differenzbetrag auszugleichen, sofern dieReklamation berechtigt ist.Bei späteren Reklamationen kann <strong>SPF</strong>* die in Rechnung gestellten/abgerechneten Beträge nicht mehrregulieren, sofern nicht die durch den Fehler bevorteilte Partei* die Differenz ausgleicht.Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>SPF</strong>-Gesellschaft, <strong>Ferkel</strong>, Kauf, Verkauf und Transport in Dänemark und beiExport, 2013 Seite 25 von 36