Pkt. Einkaufsbedingungen VerkaufsbedingungenGenerelle Bedingungenregistrieren und den betroffenen Parteien* weiterzugeben.3.4. Transportform* und Gesundheitsstatus* bei EmpfangDie Transportform* hat Bedeutung für den Gesundheitsstatus*, den die <strong>Ferkel</strong> beim Entladen beimEmpfängerbestand* haben. Die vereinbarte Transportform* wird im Handelsvertrag* angegeben.Folgende Transportformen* sind möglich:a) Transportform* "<strong>SPF</strong>":Die <strong>Ferkel</strong> werden in <strong>SPF</strong>-Wagen* transportiert und beim Käufer* mit demselben Gesundheitsstatus*abgeliefert, den auch der Verkäuferbestand besitzt.b) Transportform* ”Offener Wagen*”:Die <strong>Ferkel</strong> werden entweder im <strong>SPF</strong>-Wagen* oder im offenen Wagen* transportiert und beim Käufer*mit dem Gesundheitsstatus* ”Unbekannt” geliefert.Bei der Transportform*”Offener Wagen*” lehnt <strong>SPF</strong>* jegliche Verantwortung ab für:1) den Gesundheitsstatus* der <strong>Ferkel</strong> bei Lieferung*, mit Ausnahme der Bestimmungen in Pkt. 3.3und2) die gesundheitsmäßige Reihenfolge der Transporte, jedoch ausgenommen:a. der Transportreihenfolge bei An- und Abfahrt zu Beständen mit Gesundheitsstatus*Konventionell mit PRRS-Deklaration, in der die Reihenfolge so wie in den Transportregeln*festgelegt istb. Transportreihenfolge, die von Behörden oder dem Forschungszentrum fürSchweineproduktion vorgeschrieben istIm Sinne der Transportregeln* gilt ein offener Wagen* als ein Wagen eines nicht zugelassenenTransporteurs.4. Erfüllung/Ende von Handelsverträgen bei Gesundheitsproblemen4.1. Folge eines bedingten Status* im Bestand des Verkäufers*Wird bedingter Status* wegen Verdachts auf unerwünschte Infektion* in dem Bestand des Verkäufers*eingeführt, gilt Folgendes für die verschiedenen Handelsverträge*:a) Schweineringvertrag:Vertrag und Lieferungen* laufen unverändert weiter, aber der Käufer* kann die Lieferungen* in demZeitraum mit bedingtem Status* ablehnen, wenn er dafür Entschädigung zahlt, Anhang C.b) Auftragsbestätigung*:Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, ohne dass eine der Parteien* dafür haftetc) Mündliche Absprache:Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, ohne dass eine der Parteien* dafür haftetHat der Bestand des Verkäufers* blauen <strong>SPF</strong>-Status, haben ein bedingter Status* für eine fehlende 15-Wochen-Erklärung oder fehlende/verspätete jährliche Statusblutproben keine Folgen für die Durchführung derLieferungen* in der Woche, in der der bedingte Status* eingeführt wird.4.2. Ende/Fortsetzung des Schweineringvertrags bei unerwünschter Infektion* im Bestand des Verkäufers*Wird eine unerwünschte Infektion* im Bestand des Verkäufers* festgestellt, vgl. <strong>SPF</strong>-SuS-Registrierung, setztder Schweineringvertrag unverändert fort, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.Der Käufer* kann jedoch, ohne schadensersatzpflichtig zu werden, den Schweineringvertrag fristlos kündigen,wenna) er nach der Mitteilung über die Änderung des Gesundheitsstatus im Bestand des Verkäufers*nachweisen kann, dass sein Bestand nicht mit der betreffenden Krankheit infiziert ist. DerKäuferbestand muss vorher bei <strong>SPF</strong>-SuS* als frei von dieser Krankheit registriert sein, vgl. jedoch Pkt.4.2.c) oderb) er seinen Bestand wegen festgestellter, übertragener Infektion saniert, die zur Änderung desGesundheitsstatus* im Bestand des Verkäufers* führte. Der Käuferbestand muss vor der betreffendenLieferung* bei <strong>SPF</strong>-SuS* als frei von dieser Krankheit registriert sein, vgl. jedoch Pkt. 4.2.c).1. Die Entscheidung des Käufers* zur Sanierung muss <strong>SPF</strong>* spätestens 4 Wochennummernnach der Woche mitgeteilt werden, in der <strong>SPF</strong>-SuS* die Gesundheitsstatusänderung imBestand des Verkäufers* mitteilte.Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>SPF</strong>-Gesellschaft, <strong>Ferkel</strong>, Kauf, Verkauf und Transport in Dänemark und beiExport, 2013 Seite 8 von 36
Pkt. Einkaufsbedingungen VerkaufsbedingungenGenerelle Bedingungen2. Die übrigen Schweineringverträge des Käufers* können in dem Fall mit einmonatigerKündigungsfrist gekündigt werden, ungeachtet der Vereinbarungen in den VerträgenDer Käufer* hat Schweine laut Schweineringvertrag bis zur Sanierung (total oder medizinisch)abzunehmen, jedoch mindestens 4 Wochen nach der Mitteilung über Sanierung, vgl. oben.Kauft der Käufer* Schweine, bevor die Sanierung abgeschlossen ist, d. h. bevor der Bestand von<strong>SPF</strong>-SuS* mit mindestens demselben Gesundheitsstatus* zugelassen ist wie vor Einkauf derunerwünschten Infektion*, ist er gegenüber dem Verkäufer* schadensersatzpflichtig.Die Entschädigung wird berechnet und festgesetzt, als ob in der gesamten im Vertrag vereinbartenKündigungsfrist keine <strong>Ferkel</strong> empfangen worden wären, vgl. Anhang C. Als Beginn derKündigungsfrist gilt in dem Fall der Tag der Mitteilung über Sanierung.c) Hat der Bestand des Käufers* bei Abschluss des Schweineringvertrags den Gesundheitsstatus*”Unbekannt” und erlangt danach die Zulassung als <strong>SPF</strong>-Bestand*, kann er sich nicht auf Pkt. 4.2 a)und b) zur Aufhebung des Vertrags berufen, ohne dass dies mit dem Verkäufer* beiVertragsabschluss ausdrücklich vereinbart war.<strong>SPF</strong>* teilt dem Verkäufer* schriftlich die Entscheidung des Käufers* zur Sanierung oder Kündigung spätestens3 Arbeitstage nach Erhalt der Kündigung vom Käufer* mit.4.3. Ende des Schweineringvertrags bei unerwünschter Infektion* im Bestand des Käufers*Wird im Bestand des Käufers* unerwünschte Infektion* gemäß <strong>SPF</strong>-SuS-Registrierung festgestellt, nicht abergleichzeitig im Bestand des Verkäufers*, kann der Käufer* den Bestand sanieren, um denselbenGesundheitsstatus* zu erlangen, wie ihn der Bestand des Verkäufers* besitzt, während derSchweineringvertrag unverändert weiter besteht.Die Zeitpunkte für Beginn und Ende der Sanierung sind <strong>SPF</strong>* unter Einhaltung der in Pkt. 4.2b) angegebenenFristen mitzuteilen. Für die Sanierungsperiode kann der Verkäufer* vom Käufer* Ersatz für den entgangenenMehrpreis bei Verkauf der Schweine an Dritte verlangen.Außerdem kann der Käufer*, wenn er nicht saniert, seine Handelsverträge* mit anderen Verkäufern kündigen,wenn der Gesundheitsstatus* deren Bestände höher ist als der neue Gesundheitsstatus* des Bestands desKäufers* (wie in den <strong>SPF</strong>-Gesundheitsregeln definiert). Eine solche Kündigung kann mit einer Frist von 4Wochennummern geschehen, ungeachtet der im Vertrag vereinbarten Frist.4.4. Beendigung anderer Vertragsarten bei unerwünschter Infektion* im Bestand von Verkäufer* oderKäufer*Wird unerwünschte Infektion* gemäß <strong>SPF</strong>-SuS-Registrierung im Bestand von Verkäufer* oder Käufer*festgestellt, enden die Auftragsbestätigungen* und mündlichen Absprachen automatisch ab einschließlich demTag nach der Mitteilung von <strong>SPF</strong>-SuS* über die Änderung des Gesundheitsstatus* an Verkäufer* oder Käufer*.Keine der Parteien* wird dadurch schadensersatzpflichtig.4.5. Sonstige Änderungen des <strong>SPF</strong>-GesundheitsstatusÄnderungen des Gesundheitsstatus*, abgesehen vom bedingten Status* und der Folge einer unerwünschtenInfektion*, die bei Vertragsschluss im Handelsvertrag* genannt ist, müssen Verkäufer* und Käufer*unverzüglich den übrigen Parteien* mitteilen.Die Änderung hat keine Folgen für die Fortsetzung des Vertrags.4.6. Beendigung/Fortsetzung des Schweineringvertrags und Mitteilungen bei Salmonellenvorkommen4.6.1. Wenn Verkäufer* oder Käufer* eine steigende Zahla) positiver Salmonellenfleischsaftproben bei ihren Schlachtschweinlieferungen feststellen,oderb) das Ziehen von klärenden Salmonellenproben auferlegt bekommt,muss er die übrigen Parteien* informieren, damit Schutzmaßnahmen vereinbart werden können.Sowohl Verkäufer* als auch Käufer* sind verpflichtet, allgemein empfohlene Maßnahmen zurSalmonellenreduktion zu ergreifen.Der Schweineringvertrag läuft unverändert weiter.4.6.2. Werden Verkäufer* oder Käufer* von Schlachterei oder Veterinärbehörde/Labor darüber informiert, dassa) der Bestand (CHR-Nr.) in ”Salmonellenniveau 2” oder ”Salmonellenniveau 3” eingereiht wurde,b) Vorkommen von im Vergleich zu früheren Untersuchungen mehr salmonellenpositiven Dungproben,c) der Schweinebestand einer Zoonoseüberwachung/öffentlicher Salmonellenüberwachung unterworfenAllgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>SPF</strong>-Gesellschaft, <strong>Ferkel</strong>, Kauf, Verkauf und Transport in Dänemark und beiExport, 2013 Seite 9 von 36