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Ferkel - SPF

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Anhang FWorterklärungen und DefinitionenTransportform:Transportregeln:Transportwagen:Bezeichnung die angibt, ob die Schweine im <strong>SPF</strong>-Wagen* oder im offenenWagen* transportiert wurden, oder gemeinsamverladen* mit Schweinen ausanderen Beständen.<strong>SPF</strong>-SuS’* "<strong>SPF</strong>-Transportregeln für <strong>SPF</strong>-Transporteure".Allgemeiner Ausdruck für <strong>SPF</strong>-Wagen* und offenen Wagen*.F.3.HandelsbereichF.3.1. E-Mail: Versandform, die <strong>SPF</strong> wählen kann, siehe Pkt. E.2.2.Schweinering:Der Schweinering* wird als ein 2-Parteienvertrag bzw. als 3-Parteienvertrageingegangen, in denen die Handelsbedingungen für laufende Lieferungen* von<strong>Ferkel</strong>n beschrieben werden.Gruppe:Ein Teil einer Lieferung* und im Handelsvertrag* festgelegt.Käufer:Die juristische Person, die Schweine von <strong>SPF</strong>* kauft, und die Rechnung für diegelieferten Schweine erhält* usw.Kaufpreis:Der fakturierte Preis, exkl. SRK-Gebühren und MwSt., aber inkl. andererSteuern, Abgaben, Gebühren usw.Lieferant:Eigentümer des Bestands, aus dem die Schweine geliefert werden.LieferbestandDer Bestand/Hof, wo die Schweine aufgeladen werden.Lieferung:Handlung, bei der Schweine mit <strong>SPF</strong>* als Transporteur vom Lieferanten* zumEmpfänger* transportiert werden.Lieferung:Die Anzahl Schweine, die im Handelsvertrag* zur Lieferung zum selbenZeitpunkt bestimmt sind (normalerweise eine Wochennummer) (und diemehrere Gruppen* umfassen können, siehe Handelsvertrag*).Empfänger:Eigentümer des Bestands, bei dem die gekauften Schweine abgeladen werden.Empfängerbestand: Der Bestand/Hof, wo die Schweine abgeladen werden.Handelsvertrag Siehe Pkt. 1.5 und 1.6.Auftragsbestätigung: Siehe Pkt. 1.5 und 1.6Die Parteien:Verkäufer* + Käufer* + <strong>SPF</strong>*, die einen Handelsvertrag* miteinandergeschlossen haben.Partei:Eine der Parteien*.Schweinewww.spf.dk:Siehe Pkt. E.2.Verkäufer:Die juristische Person, die Schweine an <strong>SPF</strong>* verkauft und die Abrechnung fürdie gelieferten Schweine erhält*.Zweiparteien- undDreiparteien-Verträge Siehe Pkt. 1.5 und 1.6.Schiedsgericht:Schiedsgericht von Landbrug og Fødevarer für die Schweinebranche, <strong>SPF</strong>-Dänemark-Ausgabe.F.4.Organisationen/Institutionen/FirmenF.4.1. Fvst: Fødevarestyrelsen (www.fvst.dk), Abteilung des Ministeriums für Lebensmittel,Landwirtschaft und Fischerei, und zuständig für die Veterinärkontrolle.L & FLandbrug og Fødevarer (www.lf.dk), die Branchenorganisation der gesamtendänischen Land- und Lebensmittelwirtschaft.<strong>SPF</strong> oder Gesellschaft: <strong>SPF</strong>-Selskabet P/S.<strong>SPF</strong>-SuS:<strong>SPF</strong>-Sundhedsstyringen, Abteilung von Landbrug og Fødevarer(www.spfsus.dk).VSP:Forschungszentrum für Schweineproduktion (www.vsp.lf.dk) unter Landbrug ogFødevarer. Eine fachliche Organisation der dänischen Schweineproduzenten.Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>SPF</strong>-Gesellschaft, <strong>Ferkel</strong>, Kauf, Verkauf und Transport in Dänemark und beiExport, 2013 Seite 34 von 36

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