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Ferkel - SPF

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Anhang DBestimmungen für die Gegebenheiten bei Abholung, Lieferung und TransportDer Kraftfahrer* hat jedoch, ungeachtet der Erklärung des Eigentümers, jederzeit das Recht, Schweinezurückzuweisen, die er als nicht transportgeeignet ansieht.Wenn Behörden bei einer Kontrolle bemerken, dass Schweine im Wagen sind/waren, die bei derLieferung* nicht transportgeeignet waren, gilt Pkt. 7.5.d).D.7.2. Die Kriterien der Transporteignung sind in der EU Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005, Anhang 1,Kapitel 1 festgelegt:a) Es darf kein Schwein transportiert werden, wenn es für den vorgesehenen Transport nichtgeeignet ist. Alle Schweine sind unter solchen Bedingungen zu transportieren, dass sie nicht zuSchaden kommen oder unnötig leiden.b) Verletzte Schweine und Schweine, die physiologische Gebrechen haben oder beim Transporteinen pathologischen Prozess erleiden, sind nicht transportgeeignet, insbesondere, wenn es sichum folgende Schweine handelt,1. Schweine, die sich nicht ohne Schmerzen aus eigener Kraft bewegen oder ohne Stützegehen können,2. Schweine mit ernsten, offenen Wunden oder einem Prolaps,3. Trächtige Sauen, die mindestens 90 % der Tragzeit erreicht haben, oder belegte Sauenoder Sauen, die im Laufe der vergangenen Woche geworfen haben,4. neugeborene Saugferkel, deren Nabel noch nicht vollständig verheilt ist,5. Schweine unter drei Wochen, es sei denn, sie sollen über eine Strecke von weniger als 100km transportiert werden,Darüber hinaus müssen Schweine mehr als 10 kg wiegen, wenn sie länger als 8 Stundentransportiert werden.Auf dieser Basis hat <strong>SPF</strong>* u. a. diese ergänzenden Bestimmungen festgelegt, sodass Schweine mitsolchen Leiden/Beschwerden nicht transportiert werden dürfen:6. große Nabelbrüche, d. h. der Bruch darf max. folgende Größe/folgenden Durchmesserhabena. 100-kg-Schwein: 15 cmb. 30-kg-Schweine: Tennisballc. 7-kg-Schweine: Tischtennisball7. Nabel-/Leisten-/Hodenbruch8. offene Wunden (z. B. durch Lutschen) oder ernste Beulen9. Schwanzbisse, die nicht vollständig verheilt sind10. Hinken11. Enddarmvorfall12. Blutohr13. Verletzungen14. Jungsauen und trächtige Sauen, die den 102. Trächtigkeitstag passiert haben15. Jungsauen und trächtige Sauen, die länger als 8 Std. transportiert werden sollen.Bestehen Zweifel an der Transporteignung eines Schweins, ist der Kraftfahrer* von <strong>SPF</strong>* berechtigt, selbstzu entscheiden, ob er das Schwein abweisen möchte.D.8.D.8.1.Zusammenbringen von Schweinen bei Lieferung* und TransportLaut der EU Tiertransportverordnung des Rates (EG) Nr.1/2005, sind folgende Kategorien von Schweinenbei Lieferung* und Transport voneinander getrennt zu haltena) Zuchteber (Eber, die bereits gedeckt haben) sind stets von anderen Schweinen getrennt zuliefern/zu transportieren.b) Sauen dürfen nicht zusammen mit Jungebern geliefert/transportiert werden.c) Jungsauen über 6 Mon. dürfen nicht zusammen mit Jungebern über 6 Mon. geliefert/transportiertwerden.d) Jungeber über 6 Mon. dürfen nur dann zusammen geliefert/transportiert werden, wenn siezusammen aufgewachsen sind oder mindestens die letzten 2 Wochen vor dem Transport inderselben Bucht untergebracht waren.e) Schweine deutlich unterschiedlicher Größe oder Alters, sofern sie nicht zusammen aufgewachsenoder aneinander gewöhnt sind.Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>SPF</strong>-Gesellschaft, <strong>Ferkel</strong>, Kauf, Verkauf und Transport in Dänemark und beiExport, 2013 Seite 30 von 36

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