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als PDF-Dokument zum Download - Kantonsschule Olten

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Nichts kann existieren ohne OrdnungNichts kann entstehen ohne ChaosAlbert EinsteinHausordnung


OrdnungAlle HausbenutzerInnen achten auf Ordnung und Sauberkeit.SchulräumeDie Lehrperson und die Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich,dass nach Ende des Unterrichts das Schulzimmer sauber und aufgeräumtist.Die Wandtafel wird auf Anordnung der Lehrkraft geputzt.Fenster und Türen werden geschlossen und das Licht gelöscht.Gänge, TreppenhäuserWährend der Unterrichtszeit herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre, sodass auch in den Gängen gearbeitet werden kann. – Lärmen, Musik, Ballspieleetc. sind zu unterlassen.AufzügeDer Lehrerlift im grossen Trakt darf nicht von den Schülerinnen und Schülernbenützt werden. Die Lifte dürfen nicht <strong>zum</strong> Spielen benutzt werden.MensaAlle Gäste der Mensa räumen den Tisch ab und bringen die Tabletts mitGeschirr und Besteck zu den dafür vorgesehenen Abräumwagen zurück.Mobiliar, Tabletts, Geschirr (z. B. Gläser) und Besteck dürfen nicht aus derMensa mitgenommen werden.Essen und TrinkenEssen in den Schulzimmern ist während des Unterrichts verboten.Ausnahmen für besondere Anlässe werden durch die jeweilige Lehrpersonbewilligt.Die Lehrpersonen können das Trinken von Wasser mit der gebotenen Diskretionwährend des Unterrichts zulassen.An allen Computerarbeitsplätzen der Schule und während der Arbeit mitNotebooks gilt ein striktes Ess- und Trinkverbot.Rauchen, Alkohol und DrogenDas Rauchen ist nur den Schülerinnen und Schülern ab 10. Schuljahr immarkierten Bereich (Terrasse 3. Stock) erlaubt.Alkohol- und Drogenkonsum ist auf dem gesamten Schulareal untersagt.Bei besonderen Anlässen kann die Schulleitung den Konsum von Alkoholbewilligen.SchliessfächerZur Aufbewahrung von Schulmaterial stehen den Schülerinnen und SchülernSchliessfächer zur Verfügung. Das Vorhängeschloss muss selbst mitgebrachtwerden.Für Verluste von Material aus den Schliessfächern wird keine Haftung übernommen.3


Persönliche GegenständeKleidungsstücke und persönliche Gegenstände gehören in die Schliessfächer,an die dafür vorgesehenen Garderobenständer oder in die „Tröge“.Liegengebliebene Kleidungsstücke und Gegenstände werden nach Schulschlussvom Hauswart eingesammelt; sie können zu den gegebenen Zeitpunktengegen Abgabe einer Gebühr im Lagerraum der Autoeinstellhalleabgeholt werden. Über Gegenstände, die bis Ende Schuljahr nicht abgeholtwerden, wird anderweitig verfügt.FundgegenständeDiese werden dem Hauswart oder im Sekretariat abgegeben. Sie werdenim Fundbüro im Zimmer 202 gelagert und können während der Schulmaterialausgabeabgeholt werden.InformationMitteilungenMitteilungen und Informationen werden auf den elektronischen Anzeigetafeln,im Klassenfach oder auf der Homepage bekannt gegeben. DieSchülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich dort zu informieren.Abwesenheit einer LehrpersonWenn eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nichterschienen ist, erkundigt sich die Klassenchefin/der Klassenchef auf demSekretariat nach der Ursache. Die Klasse darf erst weggehen, wenn dazudie Bewilligung eines Konrektors vorliegt.Plakate, WerbungDas Aushängen von Plakaten, das Verteilen von Flugblättern und Zeitungen,die Ankündigung von Veranstaltungen sowie Verkäufe jeder Art sindauf dem ganzen Schulareal nur mit Bewilligung der Schulleitung gestattet.Gesuche können beim Leiter Dienste eingereicht werden.SicherheitDie eigene Sicherheit und die Sicherheit aller anderen Personen müssengewährleistet sein. Warn- und Hinweisschilder sind zu beachten.Defekte an der Schulzimmerausrüstung werden dem Hauswart mittelsMängelliste gemeldet.Videoanlagen überwachen neuralgische Punkte wie Velokeller, Garderobeneingänge,Informatikzimmer, Terrassencafé, Mensa.ParkplätzeFahrräder, Motorfahrräder und Motorräder werden auf den dafür bestimmtenPlätzen parkiert. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto zurSchule fahren, dürfen in der vorderen Einstellhalle parkieren. Die Parkplätzesind gebührenpflichtig (Tarife gemäss Regierungsratsbeschluss).4ZUSAMMEN LERNEN


AusweiseSchülerausweis, MediotheksausweisDer Schülerausweis belegt die Zugehörigkeit zur <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Olten</strong> undist auf Verlangen von Lehrpersonen oder des Person<strong>als</strong> vorzuweisen.Der Schülerausweis gilt in der Mediothek auch <strong>als</strong> Benutzerausweis.Gebühren und DepotsGebührenZeugniskopie: Semester- oder Jahreszeugnis pro Blatt: Fr. 20.-Verlorenes Absenzenbüchlein: Fr. 10.-(Das Absenzenbüchlein wird auf dem Sekretariat ersetzt.)Verlorener Schülerausweis: Fr. 20.-Abholen eines liegen gebliebenen Gegenstands innert Wochenfrist: Fr. 5.-(Für Wertsachen ist keine Gebühr zu entrichten)DepotsSchlüssel für Instrumentenkasten: Fr. 50.-Schlüssel für Liftbenutzung: Fr. 50.-Schlüssel für Lehrkräfte: Fr. 50.-Bei Verlust des Schlüssels wird die Depotgebühr nicht zurückerstattet.Massnahmen bei Verletzung der HausordnungBei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung können Massnahmengemäss §13 des Absenzen- und Disziplinarreglements der <strong>Kantonsschule</strong><strong>Olten</strong> ergriffen werden (z.B. Ermahnung, zusätzliche Hausarbeit, schriftlicherVerweis, Bussen, Ultimatum bzw. Wegweisung von der Schule, Strafanzeige).Bussen in der Höhe von Fr. 20.- bis zu Fr. 100.- können <strong>zum</strong> Beispiel erhobenwerden bei:- Wegtragen von Geschirr aus der Mensa (ausser ins Terrassencafé)- Essen und Trinken am Computer-Arbeitsplatz- Rauchen / Alkohol- Betreten der Betonsimse- LitteringLehrpersonen und Mitarbeitende sind verpflichtet, Personen, welche gegendie Hausordnung verstossen, anzusprechen. Die Lehrkräfte sollen Fällefür Bussen auf dem Konrektorat melden, der Entscheid erfolgt durch dieSchulleitung.Die Hausordnung gilt ab 1. August 2013.<strong>Olten</strong>, 19. Juni 2013, AG Hausordnung<strong>Olten</strong>, 27. Juni 2013, Schulleitungskonferenz5ZUSAMMEN ARBEITEN

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