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als PDF-Dokument zum Download - Kantonsschule Olten

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AusweiseSchülerausweis, MediotheksausweisDer Schülerausweis belegt die Zugehörigkeit zur <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Olten</strong> undist auf Verlangen von Lehrpersonen oder des Person<strong>als</strong> vorzuweisen.Der Schülerausweis gilt in der Mediothek auch <strong>als</strong> Benutzerausweis.Gebühren und DepotsGebührenZeugniskopie: Semester- oder Jahreszeugnis pro Blatt: Fr. 20.-Verlorenes Absenzenbüchlein: Fr. 10.-(Das Absenzenbüchlein wird auf dem Sekretariat ersetzt.)Verlorener Schülerausweis: Fr. 20.-Abholen eines liegen gebliebenen Gegenstands innert Wochenfrist: Fr. 5.-(Für Wertsachen ist keine Gebühr zu entrichten)DepotsSchlüssel für Instrumentenkasten: Fr. 50.-Schlüssel für Liftbenutzung: Fr. 50.-Schlüssel für Lehrkräfte: Fr. 50.-Bei Verlust des Schlüssels wird die Depotgebühr nicht zurückerstattet.Massnahmen bei Verletzung der HausordnungBei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung können Massnahmengemäss §13 des Absenzen- und Disziplinarreglements der <strong>Kantonsschule</strong><strong>Olten</strong> ergriffen werden (z.B. Ermahnung, zusätzliche Hausarbeit, schriftlicherVerweis, Bussen, Ultimatum bzw. Wegweisung von der Schule, Strafanzeige).Bussen in der Höhe von Fr. 20.- bis zu Fr. 100.- können <strong>zum</strong> Beispiel erhobenwerden bei:- Wegtragen von Geschirr aus der Mensa (ausser ins Terrassencafé)- Essen und Trinken am Computer-Arbeitsplatz- Rauchen / Alkohol- Betreten der Betonsimse- LitteringLehrpersonen und Mitarbeitende sind verpflichtet, Personen, welche gegendie Hausordnung verstossen, anzusprechen. Die Lehrkräfte sollen Fällefür Bussen auf dem Konrektorat melden, der Entscheid erfolgt durch dieSchulleitung.Die Hausordnung gilt ab 1. August 2013.<strong>Olten</strong>, 19. Juni 2013, AG Hausordnung<strong>Olten</strong>, 27. Juni 2013, Schulleitungskonferenz5ZUSAMMEN ARBEITEN

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