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PrivR 2013 11 20

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Übungsfälle:1. Professorin Paula behandelt im Familienrecht die Scheidungsgründe undschmückt sie aus didaktischen Gründen absichtlich recht plastisch aus.Student Sebastian, der gerade in einer Beziehungskrise steckt, erleideteinen depressiven Schub und muss ärztlich behandelt werden.2. Anton verursacht einen Verkehrsunfall. Durch die Sperrung der Straßeentgehen dem Ladeninhaber Ludwig 1.000 Euro Gewinn.3. Unter Verstoß gegen die gesetzlich erlaubten Ladenöffnungszeitenverkauft Viktor der Karla einen Kochtopf und ein Küchenmesser. Was ernicht ahnt: Karla geht nach Hause und ersticht mit dem Küchenmesserihren Ehemann Emil.© Christiane Wendehorst, <strong>20</strong><strong>11</strong>, <strong><strong>20</strong>13</strong> 21Zurechnung des Verhaltens DritterErfüllungsgehilfe(§ 1313a)Besorgungsgehilfe(§ 1315)gilt bei Erfüllung bestehenderSchuldverhältnissegilt gegenüber jedem Dritten,dh bei deliktischer Haftungvolles Einstehenmüssenauch für selbständigeSubunternehmerZurechnung nur, falls untüchtigoder wissentlich gefährlich© Christiane Wendehorst, <strong>20</strong><strong>11</strong>, <strong><strong>20</strong>13</strong> 22© Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst <strong>11</strong>

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