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PrivR 2013 11 20

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Überblick über die wichtigsten Regelungskomplexe:Konsumentenschutzgesetz (KSchG):- „Haustürgeschäfte“ (Rücktrittsrecht)- Fernabsatzverträge (Informationspflichten, Rücktrittsrecht)- Vorschriften zu missbräuchlichen Klauseln als Ergänzung von §§ 864a,879 Abs 3 ABGB („schwarze Listen“; Transparenzgebot)- Verbrauchsgüterkauf (Ergänzung und weitgehende Zwingendstellungder §§ 932 ff ABGB, gilt nicht für § 933a)- Reisevertrag (bes Vertragsrecht; SE für entgangene Urlaubsfreude ua)- VerbandsklageSondergesetze (jeweils mit umfassenden Informationspflichten undRücktrittsrecht): Timesharing, Kreditierungen (beachte: betrifft auchentgeltlichen Zahlungsaufschub!), Finanzdienstleistungen im Fernabsatz ua© Christiane Wendehorst, <strong>20</strong><strong>11</strong>, <strong><strong>20</strong>13</strong> 7Übungsfälle:1. Ist in den folgenden Fällen aufgrund Verbraucherschutzvorschriften einRücktrittsrecht gegeben:a) A kauft in einem Webshop Kinderspielzeug für seine kleine Tochter;b) B will sich selbständig machen und nimmt einen Kredit in Höhe von50.000 auf;c) C kauft im Internet ein Kopiergerät für seine gut gehendeAnwaltskanzlei;d) Rechtsanwalt D lässt sich durch einen Vertreter, der unvermittelt beiihm zu Hause auftaucht, einen Staubsauger aufschwatzen;e) Großunternehmer E erwirbt im Supermarkt ein Paket Butter für seinFrühstück.2. Karla sieht, dass Unternehmer Udo, bei dem sie eine Waschmaschinegekauft hat, sehr unfaire Klauseln in seinen AGB verwendet. Was soll sietun?© Christiane Wendehorst, <strong>20</strong><strong>11</strong>, <strong><strong>20</strong>13</strong> 8© Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst 4

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