DaGmErsEllEr - Gemeinde Dagmersellen
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Aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung115377_Plakat_Praemienverbilligung_Layout 1 11.12.12 17:33 Seite 1AUSGLEICHSKASSELUZERNPrämienverbilligungAnspruch haben Personentttdie am 1. Januar 2013 im Kanton Luzern steuer -rechtlichen Wohnsitz haben oder quellen steuerpflichtigsinddie nach KVG obligatorisch krankenversichert sindbei denen die anrechenbaren Richtprämien höherals 16,5% des steuerbaren Einkommensund 10% des steuerbaren Vermögens sindAuf 50% Anspruch der Richtprämie habent tt tKinder, sofern das elterliche steuerbare Einkommen100 000 Franken nicht übersteigtjunge Erwachsene, sofern sie sich am 1. Januar 2013in einer mindestens 6 Monate dauernden Ausbildungbefinden und das massgebende steuerbare Einkommen100 000 Franken nicht übersteigtDer Anspruch ist geltend zu machenmit Anmeldeformular bei der AHV-Zweigstelle IhresWohnortesbis spätestens 30. April 2013(nach Ablauf der Frist besteht der Anspruch anteilsmässig)Informationen und BeratungNähere Auskünfte sowie Formular und Merkblatterhalten Sie übertttAHV-Zweigstelle Ihres WohnortesAusgleichskasse Luzernwww.ahvluzern.ch©aklu6Dagmerseller Info – Ausgabe 01 – Januar 2013