13.07.2015 Aufrufe

Bürgermeister Helmut Michael Salomon - Marktgemeinde Peggau

Bürgermeister Helmut Michael Salomon - Marktgemeinde Peggau

Bürgermeister Helmut Michael Salomon - Marktgemeinde Peggau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Neue Verkehrsregeln für das Gemeindegebiet <strong>Peggau</strong>Wie schon in der letzten Gemeindezeitung ausführlichberichtet, gelten in unserem Gemeindegebiet seit1. November 2013 neue Verkehrsregeln:g Tempo 30 im gesamten Ortsgebiet „<strong>Peggau</strong>“(ausgenommen Landesstraßen)g Rechtsregel im gesamten Ortsgebiet „<strong>Peggau</strong>“(ausgenommen Landesstraßen)Dieses Konzept, das sich in den letzten Jahren schon inzahlreichen steirischen Gemeinden bewährt hat, wurdenun auch in unserer Gemeinde, nach intensiverEinbindung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit,umgesetzt und von den Verkehrsteilnehmern nach einerkurzen Ein- und Umgewöhnungsphase auch gut angenommen.Die Vorteile des Konzepts liegen klar auf der Hand:Auf den Durchzugsstraßen soll der Verkehr zügig durchden Ort geführt werden – hier gilt Tempo 50. Im untergeordnetenStraßennetz, wo das Wohnen und Leben imVordergrund steht, wird die Geschwindigkeit auf 30km/h reduziert. Gerade im untergeordneten Straßen -netz fehlen aufgrund der eingeschränkten Platz -verhältnisse oftmals geschützte Verkehrsflächen fürFußgängerInnen und/oder RadfahrerInnen. DiesemUmstand wird mit der Herabsetzung der zulässigenHöchstgeschwindigkeit auf 30 km/h Rechnung getragen.Für FußgängerInnen und RadfahrerInnen wird esdadurch leichter und sicherer.Damit für alle Kfz-Lenkerinnen und -Lenker klarerkennbar ist, auf welchen Straßen sie 50 km/h fahrendürfen und wann Tempo 30 gilt, wurden folgendeMaßnahmen gesetzt:Auf allen Straßen, die in Vorrangstraßen einmünden,wurde in Verbindung mit den Verkehrszeichen „Vor -rang geben“ oder „Halt“ eine Zusatztafel „Querstraßeist eine Vorrangstraße“ angebracht. Diese Zusatztafelzeigt an, dass man in weiterer Folge auf der sogenannten„übergeordneten“ bzw. „bevorrangten“ Straße 50km/h fahren darf. Sobald man diese Vorrangstraße verlässtbzw. von dieser abzweigt, gilt automatisch 30km/h (außer man fährt in eine Straße, die ebenfalls zurVorrangstraße erklärt worden ist). Damit dies zumindestin der Anfangsphase leichter verständlich ist,wurde zeitgleich mit der Einführung des Konzeptes seitensder Gemeinde ein sogenanntes „Boden mar -kierungspiktogramm 30“ auf der Fahrbahn angebracht.Gleichzeitig mit der Einführung von Tempo 30 wurdeim untergeordneten Straßennetz in sämtlichen Kreu -zungsbereichen einheitlich die Rechtsregel umgesetzt.Das heißt, der bzw. die Rechtskommende hat jeweilsVorrang. Um Unsicherheitsfaktoren so weit wie möglichauszuschalten, wurde diese Regelung mit Hilfe vonBodenmarkierungen in Form von sogenannten „Hai -fischzähnen“ verdeutlicht. Ein wesentlicher Vorteil derRechtsregel liegt darin, dass sie sich positiv auf dasGeschwindigkeitsverhalten auswirkt.Damit dieses Konzept auch wirklich funktioniert, ist dasZutun aller gefragt. Jede und jeder Einzelne kann durchrücksichtsvolles und korrektes Verhalten einen Beitragzur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.Apothekeneröffnung in <strong>Peggau</strong>Gut Ding braucht Weile und am 11.11.2013 war essoweit: Die Container-Apotheke auf dem Gelände des<strong>Peggau</strong>er Spar-Marktes wurde endlich nach langwierigemBH-Verfahren eröffnet.Es handelt sich um eine sogenannte Filial-Apotheke derDeutschfeistritzer Marien-Apotheke, welche von FrauMag. Lieselotte Cendon und ihrem be währten Teamgeführt wird.Die Gemeindeführung wünscht Frau Mag. Cendon aufdiesem Weg für die <strong>Peggau</strong>er Filiale alles Gute. Mit derEröffnung dieser Apotheke wird eine fast 20-jährigeapothekenlose Zeit in unserer Gemeinde beendet unddamit eine Versorgungslücke für die Bevölkerung wiedergeschlossen.◆ Die Öffnungszeiten:Da es sich um eine Filial-Apotheke handelt, gibt es keinenNacht- bzw. Wochenend-Bereitschaftsdienst!Montag, Dienstag, Mittwoch: 09.00–13.00 UhrDonnerstag15.00–19.00 UhrFreitag, Samstag09.00–13.00 UhrTel. 03127/41 7 69Bgm. <strong>Salomon</strong> mit dem <strong>Peggau</strong>er Apotheken-Team.8<strong>Peggau</strong>er Echo

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!