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Rechtserhaltende Benutzung Nordemann 18-12-2013

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Einrede mangelnder <strong>Benutzung</strong>§§ 25, 43 MarkenG• Territorialität• EuGH, Urt. v. 19. <strong>12</strong>. 20<strong>12</strong>, Az. C-149/11 – ONEL ./. OMELGRUR <strong>2013</strong>, <strong>18</strong>2• Keine territoriale Vorgaben für „<strong>Benutzung</strong>sgebiet“ derGemeinschaftsmarke,d.h. Ländergrenzen spielen keine Rolle; <strong>Benutzung</strong> in nur einem Mitgliedsstaat kann für rechtserhaltende<strong>Benutzung</strong> ausreichen

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