Unsere Senioren- seiten - GWG Halle-Neustadt
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Was sind Legionellen?<br />
Legionellen sind Krankheitserreger, die<br />
sich bevorzugt in warmem, stehendem<br />
Wasser ansiedeln und vermehren. Sie<br />
werden nicht beim Trinken aufgenommen,<br />
sondern beim Duschen eingeatmet<br />
und können Pontiac-Fieber oder<br />
eine Lungen entzündung mit leichtem<br />
bis schweren Krankheitsverlauf auslösen.<br />
Ab einer bestimmten Konzen -<br />
tration von Bakterien müssen deshalb<br />
Gegen maßnahmen ergriffen werden.<br />
Das heißt jedoch nicht, dass bei einer<br />
Über schreitung gleich unmittelbare gesundheitliche<br />
Beeinträchtigungen des<br />
Menschen zu befürchten sind.<br />
Welche Aufgabe hat der Vermieter?<br />
Als Vermieter sind wir grundsätzlich<br />
verpflichtet, den bestimmungsmäßigen<br />
Betrieb der Warmwasseranlage sicherzustellen.<br />
Das heißt, es ist dafür<br />
zu sorgen, dass das Wasser am Austritt<br />
des Trinkwassererwärmers eine Tem -<br />
peratur von 60° C hat und im Zirku la -<br />
tionssystem 55° C nicht unterschreitet.<br />
Was können Sie als Mieter tun?<br />
Auch als Mieter kann man vorbeugend<br />
handeln. Regelmäßige Was serent nah -<br />
men an den Zapfstellen wirken der<br />
Legionellenbildung entgegen. Wenn<br />
der Wasserhahn drei Tage oder länger<br />
nicht geöffnet wurde, empfiehlt<br />
sich, das Wasser zunächst einige Zeit<br />
laufen zu lassen bis es ganz kalt oder<br />
heiß aus der Leitung kommt. Es kann<br />
zum Putzen oder Blumen gießen aufgefangen<br />
werden. Nach einem Urlaub<br />
oder der Abwesenheit von einigen<br />
Tagen sollte vor dem Duschen auch zunächst<br />
Wasser abgelassen werden, bevor<br />
man sich unter die Dusche stellt.<br />
Und noch ein Tipp<br />
Dieses kurzzeitige Ablassen von in der<br />
Leitung stehendem Wasser empfiehlt<br />
sich übrigens auch beim Trink wasser.<br />
Hier kann sich eine erhöhte Konzen tra -<br />
tion von Schwermetallen (Blei, Kupfer,<br />
Nickel) bilden, die in der Regel aus den<br />
Armaturen stammt. Wenn Wasser länger<br />
als vier Stunden in der Leitung gestanden<br />
hat, sollte es deshalb nicht zur<br />
Zubereitung von Speisen und Ge trän -<br />
ken, insbesondere für Säug linge, genutzt<br />
werden.<br />
Foto: Dmitriy Shironosov/123rf.com<br />
Gesetzesänderung<br />
Neue Trinkwasserverordnung<br />
schreibt Probeentnahmen vor<br />
Am 1. November 2011 trat ein Änderungs gesetz zur Trinkwasserverordnung in Kraft. Eine wesentliche<br />
Änderung betrifft die Untersuchung von Warmwasserbereitungsanlagen auf Legionellen, zu<br />
der auch wir als Vermieter verpflichtet sind. Dazu werden im Zeitraum August bis No vember 2012<br />
erstmalig Untersuchungen in den Wohngebäuden durchgeführt. Von uns beauftragte Untersuchungsstellen<br />
werden dazu Termine mit den Mietern der betroffenen Wohnungen vereinbaren. Dazu<br />
können sie sich durch eine Vollmacht der <strong>GWG</strong> <strong>Halle</strong>-<strong>Neustadt</strong> ausweisen. Wir bitten Sie, diese<br />
Untersuchungen zu unterstützen, indem Sie den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen.<br />
Hier geben wir Ihnen zu diesem Thema weitere Erläuterungen:<br />
Was genau beinhaltet die<br />
neue Vorschrift?<br />
Die neue Trinkwasserverordnung erklärt<br />
es zur Pflicht, dass Vermieter von Mehr -<br />
familienhäusern mit zentraler Warm was -<br />
ser versorgung die Wasserbereitungs an -<br />
lagen jährlich auf Legionellen unter suchen<br />
müssen. Für alle Großanlagen mit einem<br />
Speichervolumen größer 400 Liter und/<br />
oder Leitungssträngen mit mehr als drei<br />
Liter Wasservolumen bis zur Entnah me -<br />
stelle sind dazu Probeent nahmen in der<br />
Warmwasseranlage und in Wohnungen<br />
gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Werden in allen Wohnungen<br />
Proben genommen?<br />
Nein, die Entnahme von Proben erfolgt<br />
in ausgewählten Wohnungen. Vorrangig<br />
sind davon Wohnungen in den oberen beiden<br />
Geschossen betroffen.<br />
Wer führt die Entnahme der<br />
Proben durch?<br />
Die Proben werden von Trinkwasser unter -<br />
suchungsstellen genommen. Die <strong>GWG</strong> hat<br />
für ihren Wohnungsbestand insgesamt<br />
drei Partner beauftragt, die dann in den<br />
jeweiligen Gebäuden mit den Mietern der<br />
betroffenen Wohnungen Kontakt aufnehmen.<br />
Es handelt sich um die HWS GmbH,<br />
die KESLA-PHARMA Wolfen GmbH und die<br />
BECIT GmbH.<br />
Muss der Mieter mitwirken?<br />
Ja, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene<br />
Maßnahme handelt, ist der Zugang<br />
zu gewähren.<br />
Wer trägt die Kosten der<br />
Untersuchung?<br />
Die Kosten der turnusmäßig durchzuführenden<br />
Kontrollen sind den Kosten der<br />
Wassererwärmung zuzuordnen und daher<br />
im Rahmen der Betriebs kosten abrech -<br />
nung umlagefähig. Wir werden die Kosten<br />
gemäß des Wirtschaftlichkeitsgebotes<br />
durch entsprechendes Vorgehen in vernünftigem<br />
Maße begrenzen.<br />
Die Kosten für die Errichtung der Zapf -<br />
stellen an den Warmwasseranlagen in unseren<br />
Gebäuden in Höhe von gesamt 48<br />
Tausend Euro trägt die <strong>GWG</strong> und legt sie<br />
nicht – wozu unser Unternehmen berech -<br />
tigt wäre – als Modernisierungs umlage<br />
auf die Mieter um.<br />
<strong>GWG</strong> Report · Ausgabe 2 · 08/2012