04.12.2012 Aufrufe

Unsere Senioren- seiten - GWG Halle-Neustadt

Unsere Senioren- seiten - GWG Halle-Neustadt

Unsere Senioren- seiten - GWG Halle-Neustadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6<br />

Was sind Legionellen?<br />

Legionellen sind Krankheitserreger, die<br />

sich bevorzugt in warmem, stehendem<br />

Wasser ansiedeln und vermehren. Sie<br />

werden nicht beim Trinken aufgenommen,<br />

sondern beim Duschen eingeatmet<br />

und können Pontiac-Fieber oder<br />

eine Lungen entzündung mit leichtem<br />

bis schweren Krankheitsverlauf auslösen.<br />

Ab einer bestimmten Konzen -<br />

tration von Bakterien müssen deshalb<br />

Gegen maßnahmen ergriffen werden.<br />

Das heißt jedoch nicht, dass bei einer<br />

Über schreitung gleich unmittelbare gesundheitliche<br />

Beeinträchtigungen des<br />

Menschen zu befürchten sind.<br />

Welche Aufgabe hat der Vermieter?<br />

Als Vermieter sind wir grundsätzlich<br />

verpflichtet, den bestimmungsmäßigen<br />

Betrieb der Warmwasseranlage sicherzustellen.<br />

Das heißt, es ist dafür<br />

zu sorgen, dass das Wasser am Austritt<br />

des Trinkwassererwärmers eine Tem -<br />

peratur von 60° C hat und im Zirku la -<br />

tionssystem 55° C nicht unterschreitet.<br />

Was können Sie als Mieter tun?<br />

Auch als Mieter kann man vorbeugend<br />

handeln. Regelmäßige Was serent nah -<br />

men an den Zapfstellen wirken der<br />

Legionellenbildung entgegen. Wenn<br />

der Wasserhahn drei Tage oder länger<br />

nicht geöffnet wurde, empfiehlt<br />

sich, das Wasser zunächst einige Zeit<br />

laufen zu lassen bis es ganz kalt oder<br />

heiß aus der Leitung kommt. Es kann<br />

zum Putzen oder Blumen gießen aufgefangen<br />

werden. Nach einem Urlaub<br />

oder der Abwesenheit von einigen<br />

Tagen sollte vor dem Duschen auch zunächst<br />

Wasser abgelassen werden, bevor<br />

man sich unter die Dusche stellt.<br />

Und noch ein Tipp<br />

Dieses kurzzeitige Ablassen von in der<br />

Leitung stehendem Wasser empfiehlt<br />

sich übrigens auch beim Trink wasser.<br />

Hier kann sich eine erhöhte Konzen tra -<br />

tion von Schwermetallen (Blei, Kupfer,<br />

Nickel) bilden, die in der Regel aus den<br />

Armaturen stammt. Wenn Wasser länger<br />

als vier Stunden in der Leitung gestanden<br />

hat, sollte es deshalb nicht zur<br />

Zubereitung von Speisen und Ge trän -<br />

ken, insbesondere für Säug linge, genutzt<br />

werden.<br />

Foto: Dmitriy Shironosov/123rf.com<br />

Gesetzesänderung<br />

Neue Trinkwasserverordnung<br />

schreibt Probeentnahmen vor<br />

Am 1. November 2011 trat ein Änderungs gesetz zur Trinkwasserverordnung in Kraft. Eine wesentliche<br />

Änderung betrifft die Untersuchung von Warmwasserbereitungsanlagen auf Legionellen, zu<br />

der auch wir als Vermieter verpflichtet sind. Dazu werden im Zeitraum August bis No vember 2012<br />

erstmalig Untersuchungen in den Wohngebäuden durchgeführt. Von uns beauftragte Untersuchungsstellen<br />

werden dazu Termine mit den Mietern der betroffenen Wohnungen vereinbaren. Dazu<br />

können sie sich durch eine Vollmacht der <strong>GWG</strong> <strong>Halle</strong>-<strong>Neustadt</strong> ausweisen. Wir bitten Sie, diese<br />

Untersuchungen zu unterstützen, indem Sie den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen.<br />

Hier geben wir Ihnen zu diesem Thema weitere Erläuterungen:<br />

Was genau beinhaltet die<br />

neue Vorschrift?<br />

Die neue Trinkwasserverordnung erklärt<br />

es zur Pflicht, dass Vermieter von Mehr -<br />

familienhäusern mit zentraler Warm was -<br />

ser versorgung die Wasserbereitungs an -<br />

lagen jährlich auf Legionellen unter suchen<br />

müssen. Für alle Großanlagen mit einem<br />

Speichervolumen größer 400 Liter und/<br />

oder Leitungssträngen mit mehr als drei<br />

Liter Wasservolumen bis zur Entnah me -<br />

stelle sind dazu Probeent nahmen in der<br />

Warmwasseranlage und in Wohnungen<br />

gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Werden in allen Wohnungen<br />

Proben genommen?<br />

Nein, die Entnahme von Proben erfolgt<br />

in ausgewählten Wohnungen. Vorrangig<br />

sind davon Wohnungen in den oberen beiden<br />

Geschossen betroffen.<br />

Wer führt die Entnahme der<br />

Proben durch?<br />

Die Proben werden von Trinkwasser unter -<br />

suchungsstellen genommen. Die <strong>GWG</strong> hat<br />

für ihren Wohnungsbestand insgesamt<br />

drei Partner beauftragt, die dann in den<br />

jeweiligen Gebäuden mit den Mietern der<br />

betroffenen Wohnungen Kontakt aufnehmen.<br />

Es handelt sich um die HWS GmbH,<br />

die KESLA-PHARMA Wolfen GmbH und die<br />

BECIT GmbH.<br />

Muss der Mieter mitwirken?<br />

Ja, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene<br />

Maßnahme handelt, ist der Zugang<br />

zu gewähren.<br />

Wer trägt die Kosten der<br />

Untersuchung?<br />

Die Kosten der turnusmäßig durchzuführenden<br />

Kontrollen sind den Kosten der<br />

Wassererwärmung zuzuordnen und daher<br />

im Rahmen der Betriebs kosten abrech -<br />

nung umlagefähig. Wir werden die Kosten<br />

gemäß des Wirtschaftlichkeitsgebotes<br />

durch entsprechendes Vorgehen in vernünftigem<br />

Maße begrenzen.<br />

Die Kosten für die Errichtung der Zapf -<br />

stellen an den Warmwasseranlagen in unseren<br />

Gebäuden in Höhe von gesamt 48<br />

Tausend Euro trägt die <strong>GWG</strong> und legt sie<br />

nicht – wozu unser Unternehmen berech -<br />

tigt wäre – als Modernisierungs umlage<br />

auf die Mieter um.<br />

<strong>GWG</strong> Report · Ausgabe 2 · 08/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!