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Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in ...

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13.3 Bei Nichtbestehen der Prüfung gibt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission demPrüfl<strong>in</strong>g auch <strong>die</strong> Gründe mündlich bekannt, <strong>die</strong> zu dem negativen Gesamtergebnis geführt haben.Außerdem erfolgt e<strong>in</strong> Bescheid, <strong>in</strong> dem <strong>die</strong> Punktwertung der e<strong>in</strong>zelnen Prüfungsergebnissemitzuteilen ist. Er enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen <strong>die</strong>sen Bescheid kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder <strong>zur</strong>Niederschrift bei ... (Bezeichnung und Anschrift der betreffenden Schule) Widerspruch e<strong>in</strong>gelegtwerden.13.4 In der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium s<strong>in</strong>d auch bei e<strong>in</strong>er volljährigen Schüler<strong>in</strong>oder e<strong>in</strong>em volljährigen Schüler <strong>die</strong> Erziehungsberechtigten schriftlich zu benachrichtigen, sofern <strong>die</strong>volljährige Schüler<strong>in</strong> oder der volljährige Schüler nicht widerspricht.13.5 Legt e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> Schüler Widerspruch e<strong>in</strong>, so prüft <strong>die</strong> Schule, ob sie demWiderspruch abhelfen will. Die Prüfung obliegt der Prüfungskommission, <strong>die</strong> <strong>die</strong> angefochteneEntscheidung getroffen hat. In den Fällen, <strong>in</strong> denen dem Widerspruch nicht <strong>in</strong> vollem Umfangabgeholfen wird, legt <strong>die</strong> Schule den vollständigen Vorgang e<strong>in</strong>schließlich der Prüfungsakten desWiderspruchsführers sowie e<strong>in</strong>em Bericht der Schulbehörde <strong>zur</strong> Entscheidung <strong>über</strong> den Widerspruchvor.13.6 Wer <strong>die</strong> Abiturprüfung zum erstenmal nicht bestanden hat, tritt <strong>in</strong> das zweite Kurshalbjahr <strong>zur</strong>ück.14 - Zu § 1514.1 Bei der Individualsportart nach Absatz 5 muß es sich um e<strong>in</strong>e der Sportarten der Gruppe A nachden E<strong>in</strong>heitlichen Prüfungsanforderungen <strong>in</strong> der Abiturprüfung für das Fach Sport handeln.15 - Zu § 1615.1 Für <strong>die</strong> Zeugnisse s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Muster nach Anlage 1 zu verwenden. Die Teilnahme amfremdsprachig erteilten Unterricht <strong>in</strong> Sachfächern kann auf Antrag gemäß Muster nach Anlage 2 imZusammenhang mit e<strong>in</strong>em Abgangszeugnis oder dem Zeugnis der allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreifebesche<strong>in</strong>igt werden. In <strong>die</strong>sem Fall wird im Zeugnis unter Bemerkungen aufgenommen:"Frau/Herr ........ hat gemäß Anlage am ........sprachigen Sachfachunterricht teilgenommen."Wurde <strong>in</strong> Sachfächern <strong>die</strong> Abiturprüfung fremdsprachig durchgeführt, ist im Zeugnis der allgeme<strong>in</strong>enHochschulreife unter Bemerkungen zusätzlich aufzunehmen:"Die Prüfung im dritten / vierten Prüfungsfach wurde <strong>in</strong> ............. Sprache durchgeführt".15.2 Wurde e<strong>in</strong>e besondere Lernleistung <strong>in</strong> <strong>die</strong> Abiturprüfung e<strong>in</strong>gebracht, ist das Thema unterBemerkungen e<strong>in</strong>zutragen.15.3 Im Fach Sport s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Prüfungsergebnisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>facher Wertung e<strong>in</strong>zutragen. BeimLeistungsfach wird das Gesamtergebnis nach Formeln <strong>in</strong> Anlage 1 oder 2 zu § 4 Abs. 2, beim viertenPrüfungsfach das nach Tabelle <strong>in</strong> Anlage1 oder 2 zu § 4 Abs. 2 ermittelte Gesamtergebnis durch vierdivi<strong>die</strong>rt. Es werden nur volle Punktzahlen e<strong>in</strong>getragen; Dezimalstellen entfallen. Ist SportPrüfungsfach, so ist unter Bemerkungen aufzunehmen:"In Sport enthält <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>en praktischen Teil."S<strong>in</strong>d Musik oder Kunst Prüfungsfächer und enthalten <strong>die</strong> Prüfungen praktische Teile, so ist unterBemerkungen aufzunehmen:"ln Kunst / Musik enthält <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>en praktischen Teil."15.4 Auf dem Zeugnis der allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife wird der nach Anlage 3 oder 4abgeschlossene Unterricht <strong>in</strong> Late<strong>in</strong>, Griechisch und Hebräisch als Kle<strong>in</strong>es Lat<strong>in</strong>um, Lat<strong>in</strong>um, GroßesLat<strong>in</strong>um, als Graecum und als Hebraicum besche<strong>in</strong>igt. Die Besche<strong>in</strong>igung setzt <strong>in</strong> jedem Falle voraus,daß der Prüfl<strong>in</strong>g <strong>die</strong> Abiturprüfung bestanden hat. Die nach Anlage 3 oder 4 genanntenVoraussetzungen können <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall mit ungenügenden Leistungen erfüllt werden.15.5 Die zum Erwerb e<strong>in</strong>es Lat<strong>in</strong>ums oder des Graecums nachzuweisenden Kenntnisse undFähigkeiten ergeben sich aus den Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien und den E<strong>in</strong>heitlichen Prüfungsanforderungenfür <strong>die</strong> Abiturprüfung im Lande Niedersachsen für <strong>die</strong> Fächer Late<strong>in</strong> und Griechisch.15.6 Bei Schulbesuch im Ausland nach §4 VO-GO gelten für <strong>die</strong> Zuerkennung e<strong>in</strong>es Lat<strong>in</strong>ums <strong>die</strong>folgenden Regelungen:1. Für den Erwerb e<strong>in</strong>es Lat<strong>in</strong>ums gelten grundsätzlich <strong>die</strong> M<strong>in</strong>destvoraussetzungen <strong>in</strong> bezugauf <strong>die</strong> Unterrichtsjahre und <strong>die</strong> vorgeschriebenen Bewertungen nach Anlage 3 oder 4 sowie<strong>die</strong> <strong>in</strong> den Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien für <strong>die</strong> gymnasiale Oberstufe und den E<strong>in</strong>heitlichenPrüfungsanforderungen für <strong>die</strong> Abiturprüfung im Lande Niedersachsen für das Fach Late<strong>in</strong>festgelegten <strong>in</strong>haltlichen Anforderungen.2. Bei Teilnahme am Late<strong>in</strong>unterricht an e<strong>in</strong>er ausländischen Schule ist <strong>die</strong> Zuerkennung e<strong>in</strong>esLat<strong>in</strong>ums, das am Ende der Vorstufe erworben werden kann, möglich, wenn <strong>die</strong>Voraussetzungen nach Nr.15.6.1 erfüllt s<strong>in</strong>d. Entsprechende Nachweise der ausländischenSchule s<strong>in</strong>d vorzulegen.S<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Zuerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt, kann das jeweilige Lat<strong>in</strong>um durch

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