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September 2013 (PDF 6510 kB) - Stromnetz Hamburg

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EntwurfSchallschutzmaßnahmen und AuffangwannenBei der Bauplanung werden die Schallemissionen der Transformatoren(Luft- und Körperschall) berücksichtigt.Die Grenzwerte nach TA Lärm /72/ sind einzuhalten.Der Einsatz von geräuscharmen Transformatoren wird empfohlen.Bei flüssigkeitsgefüllten Transformatoren muss die imFehlerfall austretende Isolierflüssigkeit aufgefangen werden.Die Auffangwannen werden nach DIN VDE 0101 /7/ und nachdem Wasserhaushaltsgesetz WHG /61/ bzw. den zugehörigenAnlagenverordnungen VAwS /70/ der jeweiligen Bundesländerausgeführt.Trassenführung der NetzanschlusskabelDer Bereich der Kabeltrassen darf nicht überbaut werden undes dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein oderdiese geplant werden /65/. Für die Störungsbeseitigung müssendie Kabel jederzeit zugänglich sein. Zur Einführung der Netzanschlusskabelin das Gebäude sind bauseitig Wanddurchlässein ausreichender Zahl nach Angabe des Netzbetreibers vorzusehen.Gegebenenfalls sind spezielle Konstruktionen derKabeleinführungen einzu-setzen. Ebenso ist die Ausführungvon Kabelkanälen, -schutzrohren, -pritschen und -kellern, dieNetzanschlusskabel aufnehmen sollen, mit dem Netzbetreiberabzustimmen, wobei u. a. auf die Biegeradien der Kabel zuachten ist.Es ist die kürzeste Kabelverbindung von der Einführung bis zurMittelspannungsschaltanlage zu realisieren. Die Kundenkabelund andere Leitungen sind in der Übergabestation kreuzungsfreizu den Netzanschlusskabeln des Netzbetreibers zu verlegen.Der Trassenverlauf der Netzanschlusskabel in Gebäudenist zu dokumentieren und im Stationsraum zu hinterlegen.Rohre und Leitungen, die nicht für den Betrieb der Übergabestationbenötigt werden, dürfen durch diese Übergabestationnicht hindurchgeführt werden.Beleuchtung, SteckdosenVom Errichter sind Schutzkontakt-Steckdosen mit 230 V,50 Hz und 16 A zum Anschluss ortsveränderlicher Verbraucherzu installieren. In begehbaren Stationsräumen einer Übergabestationsind Beleuchtung und Steckdosen mit getrenntenStromkreisen erforderlich. Die Beleuchtung ist so anzubringen,dass die Lampen gefahrlos ausgewechselt werden können undeine ausreichende Lichtstärke vorhanden ist.FundamenterderIn Gebäuden, in denen Mittelspannungsschaltanlagen errichtetwerden, sind Fundamenterder vorzusehen, wobei eine Anschlussfahnein der Übergabestation herausgeführt sein muss.Hierzu wird auf DIN 18014 /37/ verwiesen. Weiteres zumThema Schutzerdung ist in Anhang C Bild E1 aufgeführt.3.1.3 Elektrische und elektromagnetische FelderDer Kunde ist für die Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes(Verordnung über elektromagnetische Felder– 26. BImSchV /71/ ) seiner Übergabestation und der nachgeschaltetenelektrischen Anlagen verantwortlich. In dieserVerordnung /71/ sind Grenzwerte für die elektrische Feldstärkeund die magnetische Flussdichte von Niederfrequenzanlagenmit einer Betriebsspannung über 1 kV festgelegt. Schon beider Planung und Projektierung muss auf eine emissionsarmeAnordnung und Ausführung der einzelnen Komponenten einerÜbergabestation und ggf. von Unterstationen geachtet werden.Die Grenzwerte müssen an Orten, die nicht nur zum vorübergehendenAufenthalt von Personen gedacht sind und an schutzwürdigenEinrichtungen wie z. B. Wohngebäuden, Kindergärten,Krankenhäusern und Schulen, eingehalten werden. Der Nachweisist rechnerisch oder über eine Messung zu erbringen.Die Errichtung oder wesentliche Änderungen einer Anlage sindder zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.3.2 Elektrischer Teil3.2.1 AllgemeinesDer Netzbetreiber gibt die erforderlichen Kennwerte für dieDimensionierung der Übergabestation am Netzanschlusspunktvor (z. B. Bemessungsspannung und Bemessungskurzzeitstrom,Daten siehe Anhang C). Ferner stellt der Netzbetreiber demAnschlussnehmer nach Anfrage zur Dimensionierung der anschlussnehmereigenenSchutzeinrichtungen und für Netzrückwirkungsbetrachtungenfolgende Daten zur Verfügung:• Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Netz desNetzbetreibers am Netzanschlusspunkt• Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes aus dem Netz desNetzbetreibers am Netzanschlusspunkt.Die Standardanschlussvarianten sind in Anhang C dargestellt.3.2.2 IsolationÜbergabestationen sind entsprechend den Werten derTabelle 1 nach DIN VDE 0101 /7/ zu isolieren (Werte sieheAnhang C).13

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