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September 2013 (PDF 6510 kB) - Stromnetz Hamburg

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Entwurf1. Grundsätze1.1 GeltungsbereichDiese Technischen Anforderungen Mittelspannung (TA-MS)gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die andas Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossensind oder angeschlossen werden. Die TA-MS gelten weiterhinfür Anlagen, die erweitert oder verändert werden. Für denbestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TA-MSkeine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreieStromversorgung gewährleistet ist.Diese TA-MS gilt auch für Unterstationen und für Anlagen mithöhere Nennspannung, wenn diese von Mitarbeitern der <strong>Stromnetz</strong><strong>Hamburg</strong> GmbH oder deren Beauftragen betreten werdenfür Schutzprüfungen, Überprüfung von Messeinrichtungen (wiezum Beispiel für Erzeugungsmessungen), usw..Sinngemäß sind diese Technischen Anforderungen auch für dieder Übergabestation nachgeschalteten Mittelspannungsstationen(z. B. Unterstationen) anzuwenden.Diese Technischen Anforderungen gelten sinngemäß auch fürden 25/10 (6)-kV-Teil von Kundenanlagen, die an das Netz desNetzbetreibers mit höherer Nennspannung angeschlossenwerden oder angeschlossen sind. Zusätzlich gelten für dieseAnlagen besondere Bedingungen, die bei Bedarf beim Netzbetreibererfragt werden können.Die TA-MS legen insbesondere die Handlungspflichten desNetzbetreibers, des Errichters, Planers sowie des Kunden fest.Kunde im Sinne dieser Richtlinie sind der Anschlussnehmerund der Anschlussnutzer. Sie gelten zusammen mit § 19 EnWG„Technische Vorschriften“ und sind somit Bestandteil vonNetzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen.Geltungsbeginn ist der 01.09.<strong>2013</strong>.Die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie TechnischeAnforderungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz<strong>Hamburg</strong> – Bau und Betrieb von Übergabestationen (AusgabeApril 2009) tritt am gleichen Tage außer Kraft. Für in Planungoder in Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist voneinem halben Jahr. Fragen, die bei der Anwendung der TA-MSauftreten, klären Planer, Anlagenerrichter, Anschlussnehmer undAnschlussnutzer der elektrischen Anlage mit dem zuständigenNetzbetreiber. In der TA-MS werden Übergabestationen beschrieben,die sich im Wesentlichen zusammensetzen aus:• dem baulichen Teil• der Mittelspannungsschaltanlage• den Transformatoren• der Niederspannungs-Verteilung• den Schutz- und Steuereinrichtungen• den Messeinrichtungen• dem Zubehör1.2 Bestimmungen und VorschriftenKundenanlagen sind unter Beachtung der geltenden behördlichenVorschriften oder Verfügungen, nach den anerkanntenRegeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE, denUnfallverhütungsvorschriften, den Technischen Regeln fürBetriebssicherheit und sonstigen Vorschriften / Vorgaben desNetzbetreibers zu errichten und anzuschließen. Der Kunde mussden ordnungsgemäßen Betrieb im Sinne von DIN VDE 0105 /8/und den technischen Zustand seiner Übergabestation nachden einschlägigen Richtlinien, Normen und Instandhaltungsanforderungengewährleisten. Der Kunde kann auch Dritte mitder Betriebsführung des Kundenteiles der Übergabestationbeauftragen.Jede Kundenanlage wird über eine Übergabestation an dasMittelspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen.Übergabestationen sind autark zu betreiben. Netzkupplungensind nicht zulässig. Abweichungen von dieser Regelung sindgesondert mit dem Netzbetreiber zu vereinbaren.In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte besonders zubeachten:• Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag• Spannungsebene und Netzanschlusspunkt• Anschlussart• Einbeziehung in das Netzschutzkonzept des vorgelagertenMittelspannungsnetzes• Einbeziehung in das Fernsteuer-/Fernwirkkonzept desvorgelagerten Mittelspannungsnetzes• Betriebsmittel mit zu erwartenden Netzrückwirkungen• Störlichtbogensicherheit der Schaltanlage in Verbindung mitdem Stationsraum• Messeinrichtungen• Eigentumsverhältnisse, ggf. aktueller Grundbuchauszug• Bereitstellung von Grundstücken, Räumlichkeiten und Kabeltrassen• Zugang zum Schaltanlagenraum• Trasse des Netzbetreibers auf Privatgrund (auch Dritter)6

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