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September 2013 (PDF 6510 kB) - Stromnetz Hamburg

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EntwurfDie Bedienungs- und Montagegänge für die Schaltanlagenwerden unter Beachtung der Fluchtwege nachDIN VDE 0101 /7/ bemessen. Geöffnete Türen der Schaltfeldersowie ggf. von Fernwirk- und Batterieschränken dürfen denFluchtweg nicht beeinträchtigen und müssen in Fluchtrichtungzuschlagen. Werden für die Bedienung und den Betrieb derSchaltanlage spezielle Hilfsmittel erforderlich (z. B. Leistungsschalterwagenzum Herausziehen des Leistungsschalters),werden diese vom Kunden bereitgestellt (siehe auch Kapitel3.3.2).Für die im Verfügungsbereich des Netzbetreibers stehendenFelder müssen Maßnahmen gegen unbefugtes Betätigen derSchalter und Öffnen der Türen getroffen werden können.Zusätzlich sind die Antriebe der Lasttrennschalter abschließbarauszuführen (Netzbetreiber-Schließzylinder bzw. Bügelschloss).Es sind Spannungsprüfsysteme gemäß DIN EN 61243-5 /21/einzusetzen.Bei luftisolierten Schaltanlagen sind die einzelnen Schaltfelderdurch Zwischenwände konstruktiv zu trennen. Alle Schaltgerätemüssen bei geschlossenen Schaltfeldtüren betätigt werdenkönnen. Die Schalterstellung muss von außen zuverlässig erkennbarsein. Die Felder sind so herzurichten, dass isolierendeSchutzplatten bei geschlossener Schaltfeldtür in Führungsschienenzwischen den geöffneten Schaltkontakten der TrennundLasttrennschalter über die volle Feldbreite eingeschobenwerden können. Die Schaltfeldtüren müssen bei eingelegterSchutzplatte sich öffnen und schließen lassen. Abständezu spannungsführenden Teilen und zulässige Berührungsschutzgrademüssen den für die Anlagenbauform geltendenBestimmungen DIN EN 62271-200 /24/ bzw.DIN VDE 0681 /34/ entsprechen. Schaltanlagen mit herausnehmbarenSchaltgeräten sind gemäß DIN EN 62271-200 /24/zu errichten. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:• Der Berührungsschutz darf auch in Trennstellung derSchaltgeräte nicht aufgehoben werden• Befinden sich die Schaltgeräte in Außen-/Wartungsstellung,ist mindestens der Schutzgrad IP2X (z. B. mit Hilfe vonisolierenden Schutzplatten) einzuhalten.• Messwandler des Messstellenbetreibers müssen imfeststehenden Schaltfeldteil eingebaut werden.Bei gasisolierten Schaltanlagen ist neben derDIN EN 62271-200 /24/ auch die FNN-Richtlinie “Gasisoliertemetallgekapselte Schaltanlagen für die sekundäre Verteilungsnetzebenebis 36 kV” /53/ zu beachten.Unter anderem müssen folgende grundlegende Kriterien eingehaltenwerden:• Alle betriebsmäßigen Prüfungen und Messungen an derSchaltanlage und an den Kabeln müssen ohne Demontage vonAnlagen- und Kabelsteckteilen durchführbar sein. Gegebenenfallsmüssen Prüfadapter vorhanden sein,• HH-Sicherungen müssen so gekapselt sein, dass sie auch unterungünstigen Umweltbedingungen (Verschmutzungen undhohe Luftfeuchtigkeit) ein den übrigen Teilen der gasisoliertenSchaltanlage angemessenes Betriebsverhalten aufweisen,• An der hermetischen Kapselung der Schaltanlage dürfenSchilder nicht unmittelbar angeschraubt werden,• Durch das Aufstellen der Schaltanlage darf die Wirksamkeitder Druckentlastung nicht beeinträchtigt werden. Die Angabender Schaltanlagenhersteller (z. B. Abstand zu Wänden,Decken, Leitblechen) müssen beachtet werden.Der in Schaltanlagen notwendige Einbau von Kurzschlussanzeigern,kapazitiven Spannungsanzeigesystemen oder Systemenzur Erdschlusserfassung ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.3.2.6.3. Kennzeichnung und BeschriftungIn den Mittelspannungsschaltanlagen des Kunden sind die Leiterebenso zu kennzeichnen wie im Anlagenteil des Netzbetreibers.Im übrigen wird auf DIN EN 60446 /14/ verwiesen.Alle Schalt- und Messfelder sowie Transformatorenräume sindgut lesbar, eindeutig und dauerhaft zu bezeichnen.Dies betrifft auch evtl. vorhandene Kabelböden oder Kabelkeller.Feldbeschriftungen müssen sowohl bei geschlossener als auchbei geöffneter Feldtür gut erkennbar sein.Die Reihenfolge der Feldbezeichnungen beginnt grundsätzlichbei den Einspeisefeldern.Die Bezeichnungen der Einspeisefelder werden vom Netzbetreibervorgegeben. Bei Freileitungsabgängen sind die Bezeichnungenauch unterhalb der Leitung an der Außenseite derStation anzubringen.Die Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenze zwischenKundenanlage und Anlage des Netzbetreibers sind in dem in derÜbergabestation angebrachten Übersichtsschaltbild zu kennzeichnen.Die Schalterstellung und die Bewegungsrichtung der Handantriebeder Schaltgeräte müssen eindeutig erkennbar und gleichartigsein. Die Betätigungssymbolik soll nach DIN 43455 /42/dargestellt werden. Erdungsschalter sowie deren Antriebsöffnungenund Bedienhebel sind entsprechend Anhang C zu kennzeichnen.15

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