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September 2013 (PDF 6510 kB) - Stromnetz Hamburg

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Entwurf3.2.3 KurzschlussfestigkeitElektrische Anlagen müssen so ausgelegt, konstruiert underrichtet werden, dass sie den mechanischen und thermischenAuswirkungen eines Kurzschlussstromes sicher standhaltenkönnen. Vom Anschlussnehmer ist der Nachweis derKurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation zuerbringen. Wird durch den Betrieb der Kundenanlage derKurzschlussstrom im Mittelspannungsnetz über dessen Bemessungswerthinaus erhöht, so sind zwischen Netzbetreiber undAnschlussnehmer geeignete Maßnahmen, wie die Begrenzungdes Kurzschlussstromes aus der Kundenanlage (z. B. durch denEinsatzvon I S -Begrenzern oder strombegrenzende Drosseln),zu vereinbaren.3.2.4 Schutz gegen StörlichtbögenDie Schaltanlagen müssen so errichtet werden, dass Personengegen die Auswirkungen von Störlichtbögen geschützt sind.Hierbei müssen die Forderungen der DIN VDE 0101 /7/, derDIN EN 62271-200 /24/ sowie der DIN EN 62271-202 /25/ mitden vom Netzbetreibervorgegebenen IAC-Klassifizierungen undPrüfwerten uneingeschränkt erfüllt werden.Anmerkung: Für Innenraumstationen sind als Parameter dieKlassifizierungen IAC A FL ..kA / 1s (allg. bei Wandaufstellung)und IAC A FRL ..kA / 1s (bei freier Aufstellung im Raum) Standder Technik. Für fabrikfertige Stationen ist die KlassifizierungIAC AB ..kA / 1s Stand der Technik.Störlichtbogenprüfungen beziehen sich auf konkrete Nachbildungvon Räumen bzw. fabrikfertigen Stationen. Die gewähltenSchaltanlagen werden nur in entsprechenden Räumen bzw. fabrikfertigenStationen aufgestellt. Bei Anlagen und Betriebsräumen,die hinsichtlich der Konstruktion und/oder den räumlichenGegebenheiten von den Prüfbedingungen abweichen, ist derNetzbetreiber berechtigt, weitere Nachweise der Störlichtbogenfestigkeitzu fordern.3.2.5 ÜberspannungsableiterDer Einsatz von Überspannungsableitern zum Schutz derKundenanlage wird zurzeit nicht gefordert.3.2.6 Schaltanlagen3.2.6.1 Schaltung und AufbauSchaltung und Aufbau der Übergabestation richten sich nachdem Leistungsbedarf und den Betriebserfordernissen desKunden sowie den Netzverhältnissen des Netzbetreibers amNetzanschlusspunkt und sind mit diesem abzustimmen. Es sindnur vom Netzbetreiber zugelassene Schaltanlagen einzusetzen.Noch nicht zugelassene Mittelspannungsschaltanlagentypendürfen nur nach schriftlicher Bestätigung des Netzbetreibersverwendet werden.In diesem Fall sind bei dem Netzbetreiber u. a. die Unterlagenüber die erfolgreich durchgeführte Störlichtbogenprüfung entsprechendden Netzkenndaten des Netzbetreibers sowie Ansichts-und Schnittzeichnungen der Schaltanlage einzureichen.Die erfolgreich durchgeführte Störlichtbogenprüfung mussdurch ein deutschsprachiges Prüfprotokoll eines unabhängigen,zertifizierten Prüfinstitutes nachgewiesen werden. Die Erstzulassungist rechtzeitig vor dem Ersteinsatz zu beantragen.Bei der Erstzulassung werden auch die zusätzlichen Anforderungen/Richtliniendes Netzbetreibers, die nicht Bestandteildieser TA-MS sind, mit abgeprüft. Eine Übersicht über dieMittelspannungsschaltanlagen, die bei abgestimmten Einbaubedingungendie Anforderungen des Netzbetreiber erfüllen unddie beim Netzbetreiber für Übergabestationen im Einsatz sind,ist auf Nachfrage erhältlich.In der Regel werden für den Anschluss an das Netz des Netzbetreiberszwei Eingangsschaltfelder mit je einem Lasttrennschaltervorgesehen. Bei mehr als einem Abgangsfeld auf derKundenseite ist in der Regel ein Übergabeschalter entsprechendAnhang C vorzusehen. Wenn die Betriebsbedingungendes Kunden oder die Netzverhältnisse des Netzbetreibers eserfordern, werden Leistungsschalter mit den entsprechendenSchutzeinrichtungen notwendig. In jedem Schaltfeld muss eingefahrloses Erden und Kurzschließen möglich sein. Die Einspeise-sowie die Übergabefelder sind gemäß Anhang C miteinschaltfesten Erdungsschaltern und Erdungsfestpunktenauszurüsten; in den Abgangsfeldern werden Erdungsschalterempfohlen (siehe Anhang C). Es muss eine Erdungsmöglichkeitfür jeden Sammelschienenabschnitt geben. Erdungsfestpunktesind gemäß Anhang C so anzuordnen, dass die Befestigung derErdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Hilfe einer Erdungsstangeungehindert möglich ist.3.2.6.2 AusführungIm Hinblick auf den Betrieb und den Personenschutz sind beider Ausführung der Schaltanlagen u. a. folgende Punkte in Abstimmungmit dem Netzbetreiber zu gewährleisten:• Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen derSpannungsfreiheit,• Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung,• Verriegelungen• Möglichkeit zur Anbringung von Kurzschlussanzeigern jeEinspeisefeld,• Möglichkeit der Messung des Summenstromes im Erdschlussfall,gegebenenfalls durch Einbau von Kabelumbauwandlern.14

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