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September 2013 (PDF 6510 kB) - Stromnetz Hamburg

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Entwurf5. Betrieb5.1 AllgemeinesDer Betrieb von elektrischen Anlagen umfasst alle technischenund organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damitAnlagen funktionstüchtig und sicher sind. Zu den Tätigkeitengehören sämtliche Bedienhandlungen sowie elektrotechnischeund nicht-elektrotechnische Arbeiten, wie sie in einschlägigenVorschriften und Regeln beschrieben sind. Insbesondere wirdauf DIN VDE 0105 /8/ hingewiesen. Beim Betrieb der Übergabestationsind zusätzlich zu den jeweils gültigen gesetzlichenund behördlichen Vorschriften, insbesondere bei Schalthandlungenund Arbeiten am Netzanschlusspunkt, die Bestimmungenund Richtlinien des Netzbetreibers einzuhalten. Für den Betriebder Übergabestation ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.Der Anlagenbetreiber benennt dem Netzbetreiber einen Betriebsverantwortlichenoder eine verantwortliche Person gemäßDIN VDE 0105 /8/, die Elektrofachkraft ist. Der Betriebsverantwortlicheoder die verantwortliche Person muss für denNetzbetreiber ständig erreichbar sein. Entsprechende Informationenwerden beim Netzbetreiber hinterlegt und bei Änderungenbeiderseits sofort aktualisiert.Die Eigentumsgrenze und die Grenzen des Verfügungsbereichessind zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber zu vereinbaren.Bei Arbeiten an der Übergabestation, die im Verfügungsbereichdes Netzbetreibers liegen, benennt der Anlagenbetreiber demNetzbetreiber einen Anlagenverantwortlichen, der nachDIN VDE 0105 /8/ die Verantwortung für die Anlagenteile ander Arbeitsstelle trägt. Der Netzbetreiber ist bei Gefahr, imStörungsfall und bei drohendem Verlust der Netzsicherheitzur sofortigen Trennung der Kundenanlage vom Netz bzw. zurReduzierung der Wirkleistungsabgabe berechtigt. Stellt derNetzbetreiber schwerwiegende Mängel bzgl. der Personen- undAnlagensicherheit in der Übergabestation fest, so ist er berechtigt,diese Anlagenteile bis zur Behebung der Mängel vom Netzzu trennen. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinemVerfügungsbereich liegenden Schaltfelder der Übergabestationnach Aufforderung des Netzbetreibers abzuschalten. Bei geplantenAbschaltungen von Netzbetriebsmitteln sowie bei wartungsbedingtenSchaltzustandsänderungen kann es erforderlichsein, die Kundenanlage vorübergehend vom Netz zu trennenoder in ihrer Leistung zu reduzieren.Die Durchführung dieser Arbeiten erfolgt mit angemessenerVorankündigung.Vom Anlagenbetreiber sind beabsichtigte Änderungen in derÜbergabestation, soweit diese Auswirkungen auf den Netzanschlussund den Betrieb der Übergabestation haben, wie z. B.Erhöhung oder Verminderung des Leistungsbedarfs, Auswechslungvon Schutzeinrichtungen, Nutzung von Erzeugungsanlagen,Änderungen an der Kompensationseinrichtung, rechtzeitigmit dem Netzbetreiber abzustimmen. UnterschiedlicheNetzanschlusspunkte am Netz des/der Netzbetreiber(s) dürfennicht durch Kundenanlagen miteinander verbunden betriebenwerden.5.2 ZugangDie Übergabestation muss stets verschlossen gehalten werden.Sie darf nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnischunterwiesenen Personen bzw. von anderen Personen nur unterAufsicht von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenenPersonen betreten werden (siehe DIN VDE 0105 /8/).Dem Netzbetreiber und seinen Beauftragten ist jederzeit (räumlichund zeitlich, auch in der Bauphase) – auch außerhalb derüblichen Geschäftszeiten – ein gefahrloser Zugang zu seinenEinrichtungen und den in seinem Verfügungsbereich liegendenAnlagenteilen in der Übergabestation zu ermöglichen(z. B. durch ein Doppelschließsystem; siehe auch Kapitel 3.1.2).Das gleiche gilt für – wenn vorhanden – separate Räume fürdie Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen.Den Fahrzeugen des Netzbetreibers muss die Zufahrt zur Stationjederzeit möglich sein. Ein unmittelbarer Zugang und einbefestigter Transportweg sind vorzusehen. Bei einer Änderungam Zugang der Übergabestation, z. B. am Schließsystem, ist derNetzbetreiber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen undder ungehinderte Zugang sicherzustellen.5.3 Verfügungsbereich / BedienungFür die im ausschließlichen Verfügungsbereich des Netzbetreibersstehenden Anlagenteile ordnet der Netzbetreiber dieSchalthandlungen an (Schaltanweisung). Die Schalthandlungenfür die übrigen Anlagenteile werden durch den Anlagenbetreiberoder dessen Beauftragte angeordnet.Bedienhandlungen werden nur nach Anordnung des Verfügungsbereichs-Berechtigten(Netzbetreiber und/oder Anlagenbetreiber)durchgeführt. Bedienhandlungen dürfen nur vonElektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personenvorgenommen werden, die eine entsprechende Schaltberechtigungbesitzen.22

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