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studieren in siegen

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II. UNIVERSITÄT SIEGENZentrale Gremien und Organe der Universität – Wer, wie, was?Mit e<strong>in</strong>iger Sicherheit werden oder s<strong>in</strong>d euch <strong>in</strong> eurem Studienalltag schon Begriffe wieRektor, Senat, Fachbereichsrat oder Dekan untergekommen. Reicht man die Frage nachdem Inhalt dieser Begriffe unter den Mitstudenten/-<strong>in</strong>nen weiter, bleibt vieles unbeantwortet.Dabei kann es nicht schaden, zum<strong>in</strong>dest mit den zentralen Gremien und Organense<strong>in</strong>er Universität vertraut zu se<strong>in</strong>. Dann weiß man wenigstens <strong>in</strong> etwa, was vor sich geht,wenn Plakate mit Aufrufen zu Senatswahlen die Kle<strong>in</strong>anzeigen an den Schwarzen Bretternüberwuchern.Hier der Versuch, e<strong>in</strong> wenig Licht <strong>in</strong> den Bereich der akademischen Selbstverwaltung zubr<strong>in</strong>gen:Zentrale Organe der Universität Siegen § 6 GrundO (Grundordnung) s<strong>in</strong>d:– das Rektorat (§ 7 GrundO)– die Rektor<strong>in</strong> / der Rektor (§ 8 GrundO)–der Hochschulrat (§ 21 HG)– der Senat (§ 10 GrundO)Darüber h<strong>in</strong>aus besteht e<strong>in</strong>e Fakultätskonferenz (§ 16 GrundO)Das Rektorat leitet die Hochschule. In Ausübung dieser Aufgabe obliegen ihm alleAngelegenheiten und Entscheidungen der Hochschule, für die im Hochschulgesetz nichtausdrücklich e<strong>in</strong>e andere Zuständigkeit festgelegt ist.Der Rektor vertritt die Universität Siegen nach außen.Der Senat ist unbeschadet anderer im Hochschulgesetz vorgesehenen Befugnisse fürdie folgenden Angelegenheiten (§ 22 HG) zuständig:1. Bestätigung der Wahl der Rektor<strong>in</strong> oder des Rektors und der Prorektor<strong>in</strong>nen oder Prorektoren;2. Stellungnahme zum jährlichen Rechenschaftsbericht des Rektorats;3. Erlass und Änderung von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweitdieses Gesetz nichts anderes bestimmt;4. Empfehlungen und Stellungnahmen <strong>in</strong> Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre,künstlerische Entwicklungsvorhaben, Kunstausübung und des Studiums, die die gesamteHochschule oder zentrale E<strong>in</strong>richtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung s<strong>in</strong>d.Der Senat setzt sich wie folgt zusammen:– der Rektor als Vorsitzender des Senats und des erweiterten Senats– 13 Professoren/-<strong>in</strong>nen– 4 akademische Mitarbeiter/-<strong>in</strong>nen– 4 studentische Vertreter/-<strong>in</strong>nen– 4 Mitarbeiter/-<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Technik und VerwaltungAufgaben des Senats s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 22 HG nachzulesen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats s<strong>in</strong>d die Rektor<strong>in</strong> oder der Rektor, die Prorektor<strong>in</strong>nenund Prorektoren, die Dekan<strong>in</strong>nen und Dekane, die Kanzler<strong>in</strong> oder der Kanzler,die oder der Vorsitzende des Allgeme<strong>in</strong>en Studierendenausschusses, die Gleichstellungsbeauftragte,e<strong>in</strong> von dem Personalrat für wissenschaftliches und künstlerisches114

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