studieren in siegen
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I. STUDENTENWERKDer aktuelle Umfang der AusbildungsförderungWährend der Regelstudienzeit werden Leistungen nach dem BAföG regelmäßig zur Hälfteals Zuschuss und zur Hälfte als z<strong>in</strong>sloses Darlehen erbracht. Nur der Darlehensanteilmuss fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit bis zu e<strong>in</strong>er Maximalhöhe von 10.000,–Euro zurückgezahlt werden.Die monatlichen Bedarfssätze betragen derzeit 422,– Euro für Studierende, die bei ihrenEltern wohnen und 597,– Euro für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Nur soferne<strong>in</strong>e Versicherungspflicht als Student besteht, erhöht sich der Bedarf um 62,– Euro fürdie Krankenversicherung und um 11,– Euro für die Pflegeversicherung. Studierende, diebereits wegen Waisenrentenbezug oder als Erwerbstätige versicherungspflichtig s<strong>in</strong>d, erhaltensomit ke<strong>in</strong>e Kranken- oder Pflegeversicherungszuschläge.Auf Grundlage des Bedarfs des Studierenden wird anschließend der konkrete monatlicheZahlbetrag der Ausbildungsförderung anhand der E<strong>in</strong>kommens- und Vermögensverhältnissedes Auszubildenden bzw. anhand des E<strong>in</strong>kommens se<strong>in</strong>es Ehegatten und se<strong>in</strong>erEltern berechnet. Da es sich also bei jedem Förderungsfall notwendigerweise um e<strong>in</strong>enE<strong>in</strong>zelfall handelt können schlichtweg ke<strong>in</strong>e Pauschalauskünfte zu den Erfolgsaussichtenabstrakter Fallgestaltungen getroffen werden. Im Zweifel sollten Sie aber nicht auf die Stellunge<strong>in</strong>es Antrages verzichten –denn erfahrungsgemäß lohnt sich e<strong>in</strong>e Beantragung fürwesentlich mehr Studierende, als es den Ansche<strong>in</strong> haben mag.H<strong>in</strong>zuverdienen dürfen Studierende übrigens auch, denn E<strong>in</strong>künfte bis zu 400,– Euro monatlich(4.800,– Euro jährlich) aus unselbstständiger Arbeit bleiben jedenfalls anrechnungsfrei.Die zum 1. 1. 2013 erfolgte Erhöhung der Verdienstobergrenze bei M<strong>in</strong>ijobs auf450,– Euro hat hier leider ke<strong>in</strong>e Auswirkung.Nachweis von StudienleistungenDa e<strong>in</strong> Anspruch auf <strong>in</strong>dividuelle Förderung e<strong>in</strong>e der Neigung, Eignung und Leistung entsprechendeAusbildung voraussetzt, wird Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemesteran nur noch gewährt, wenn e<strong>in</strong> Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfungoder e<strong>in</strong>e nach Beg<strong>in</strong>n des vierten Fachsemesters ausgestellte Besche<strong>in</strong>igung beigebrachtwird, aus der sich ergibt, dass die bis zum Ende des erreichten Fachsemesters üblichenLeistungen erbracht worden s<strong>in</strong>d. Zu diesem Zwecke kann auch e<strong>in</strong> Nachweis über denErwerb der bis zu diesem Zeitpunkt üblicherweise zu erreichenden ECTS-Leistungspunktebeigebracht werden.Welche Leistungen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Studiengängen üblich s<strong>in</strong>d, bestimmen ausschließlichdie Fakultäten der Universität Siegen. Eventuell nötige Besche<strong>in</strong>igungen werden regelmäßigvon den zuständigen Prüfungsämtern ausgestellt. Dem gegenüber können dieNachweise über bereits erworbene ECTS-Leistungspunkte mittels entsprechender Zugangsberechtigungauch von den Studierenden selbst via LSF onl<strong>in</strong>e ausgedruckt werden.Z<strong>in</strong>sloses Daka-StudiendarlehenDie Daka (Darlehenskasse der Studentenwerke NRW e.V.) ist e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>nützige Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungder zwölf nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Studentenwerke. Sie arbeitet unterGew<strong>in</strong>nverzicht und widmet sich seit 50 Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er unbürokratischen Form derStudienförderung. Studierende der Universität Siegen können sich um dieses Darlehenunabhängig davon bewerben, ob sie zuvor BAföG-Empfänger gewesen s<strong>in</strong>d.18