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studieren in siegen

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II. UNIVERSITÄT SIEGENDie GleichstellungsbeauftragteGleichstellungsbeauftragte der Universität SiegenDr. Elisabeth He<strong>in</strong>rich, Fax 02 71/7 40-27 04AR H 104/105 02 71/7 40-31 71Stellv. Gleichstellungsbeauftragte:Prof. Dr. Bärbel Kuhn 02 71/7 40-45 25Anne Mairose 02 71/7 40-4087Studentische Berater<strong>in</strong>: Christ<strong>in</strong>a Schrandt 02 71/7 40-22 27Sprechstunde: nach Vere<strong>in</strong>barungMitarbeiter<strong>in</strong>nen:Anne Ploch (Sekretariat u. Koord<strong>in</strong>ation Ferienbetreuung) AR H 104 02 71/7 40-22 27Anna Henneberg (Dipl.-Soz.-Päd. im Berufsanerkennungsjahr) 02 71/7 40-22 27Fakultätsgleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter<strong>in</strong>nen (zur Zeit)Fakultät I: Philosophische FakultätPD Dr. Heike Sahm Raum AR-K 303/1 02 71/7 40-32 66sahm@germanistik.uni-<strong>siegen</strong>.deStellvertreter<strong>in</strong>: Univ.-Prof. Dr. Berbeli Wann<strong>in</strong>gFakultät II: Bildung • Architektur • KünstePD Dr. phil. habil. Petra Lohmann Raum PB-B 113/1 02 71/7 40-21 65lohmann@architektur.uni-<strong>siegen</strong>.deStellvertreter<strong>in</strong>: N. N.Fakultät III: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschafts<strong>in</strong>formatik und WirtschaftsrechtDr. Petra Moog Raum H-A 4102/1 02 71/7 40-30 12petra.moog@uni-<strong>siegen</strong>.deStellvertreter<strong>in</strong>: Jun.-Prof. Dr. Nicole ZimmermannFakultät IV: Naturwissenschaftlich-Technische FakultätN. N.Wie alle Hochschulen <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen ist auch die Universität Siegen verpflichtet, e<strong>in</strong>eoder mehrere Gleichstellungsbeauftragte zu haben. Rechtliche Grundlagen dafür s<strong>in</strong>d u. a.das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), § 15, und das Hochschulgesetz (HG), § 3, (4) und § 24.Die Gleichstellungsbeauftragte ist <strong>in</strong> alle Angelegenheiten e<strong>in</strong>bezogen, die Frauen an derHochschule betreffen. Sie untersützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Gleichstellungvon Frauen und Männern sowie beim Abbau der für Frauen bestehenden Benachteiligung.So wirkt sie z. B. mit bei Stellenbesetzungen <strong>in</strong> allen Bereichen der Hochschule(also bei der Berufung von ProfessorInnen ebenso wie bei der E<strong>in</strong>stellung von wissenschaftlichenMitarbeiterInnen oder MitarbeiterInnen <strong>in</strong> Technik und Verwaltung), sie gibtStellungnahme zu neuen, die Hochschule betreffenden Gesetzen ab und beteiligt sich ander Erarbeitung von hochschul<strong>in</strong>ternen Ordnungen und Vere<strong>in</strong>barungen. Sie berät <strong>in</strong> Fragender Vere<strong>in</strong>barkeit von Studium/Beruf und Familie und <strong>in</strong> Fällen sexueller Belästigung.Sie wirkt mit bei der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung der Frauenförderpläneund bietet Workshops für Student<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen rund um Studium, Bewerbungund Beruf an. Nicht zuletzt <strong>in</strong>itiiert und untersützt die Gleichstellungsbeauftragewissenschaftliche Untersuchungen und Projekte im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung.77

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