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studieren in siegen

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VI. BERATUNG UND HILFE UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN/KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN/UNIVI. Beratung und Hilfe Universitätsstadt Siegen/Kreis Siegen-Wittgenste<strong>in</strong>/UniErmäßigungen und BeihilfenHier e<strong>in</strong>igeAnregungen, wie Sie als Studierende Vergünstigungen <strong>in</strong>Anspruch nehmen können:– Befreiung der Rundfunk-/Fernsehgebühren (GEZ)Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird durch die Gebührene<strong>in</strong>zugszentrale(GEZ) besche<strong>in</strong>igt.In der Regel können nur noch Studierende, die BAföG-Empfänger/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d und nichtbei den Eltern wohnen, e<strong>in</strong>en Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. E<strong>in</strong>e rückwirkendeBefreiung ist nicht möglich. Für Studierende, die ke<strong>in</strong>e BAföG-Empfänger/-<strong>in</strong>nen (mehr)s<strong>in</strong>d, wird es dagegen praktisch unmöglich, noch e<strong>in</strong>e Befreiung zu erhalten. Es genügtab sofort nicht mehr, nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges E<strong>in</strong>kommen zur Verfügung zu haben.Man kann den Antrag direkt per Post bei der GEZ stellen. Sie können auch weiterh<strong>in</strong>den Antrag <strong>in</strong> den Bürgerbüros abgeben. E<strong>in</strong>e beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheidesist <strong>in</strong> beiden Fällen dem Antrag beizufügen. Das Bürgerbüro sichtet diesenAntrag nach Vollständigkeit und von dort aus wird er weiter an die GEZ gesandt.Achtung! Darauf sollte noch geachtet werden: E<strong>in</strong> Antrag auf GEZ-Befreiung mussregelmäßig erneuert werden!Die Antragsformulare erhalten Sie <strong>in</strong> den Bürgerbüros und beim Studentenwerk Siegen,Herrengarten, Zimmer 021. Außerdem steht das Antragsformular auf den Seitender GEZ im Internet zum Herunterladen zur Verfügung.– Semesterticket1. Erstattung des regionalen SemesterticketsFür die Anmeldung des Hauptwohnsitzes <strong>in</strong> Siegen erstattet Ihnen die Stadt Siegene<strong>in</strong>malig die Kosten für das regionale Semesterticket von derzeit 85,75 Euro (ab WS2013/2014). Legen Sie e<strong>in</strong>fach die Anmeldebestätigung des Bürgerbüros sowie IhrenStudierendenausweis dem AStA vor und Sie erhalten dort e<strong>in</strong>en Verrechnungsscheckzur Auszahlung bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Info-Blätter liegen <strong>in</strong> der UniversitätSiegen, beim AStA, beim Studentenwerk und <strong>in</strong> den Bürgerbüros aus.2. Rückerstattung des SemesterticketbeitragesUnter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbeh<strong>in</strong>derung, soziale Härtefälle) bestehtdie Möglichkeit der Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket. Die Antragsformulareliegen vor dem AStA-Büro, dem Studierendensekretariat (Herrengarten),beim Akademischen Auslandsamt (Unteres Schloss) und beim BAföG-Amt amHerrengarten aus. Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialberatung des AStA vonDienstag bis Freitag von 10–14 Uhr zur Verfügung.Mit dem Semesterticket können alle Studierenden ihren Studierendenausweis alsFahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.– Siegener AusweisVoraussetzungen: Hauptsitz <strong>in</strong> Siegen, ger<strong>in</strong>ges E<strong>in</strong>kommen (ALG II beziehende Personenund Personen mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen, Grundsicherung beziehende Personennach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Zivildienstleistende). Der Siegener Ausweisberechtigt die Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen und sozia-178

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