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studieren in siegen

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II. UNIVERSITÄT SIEGENPanoptikum AR-H 112 (0271) 740-2403Photo AGProjekt ArchivRadius 92.1 H-A 6114/15 (0271) 740-2066 (ab 17 Uhr)students at workStudents at work ist e<strong>in</strong> Teil der DGB-Jugend. Neben unserer <strong>in</strong>formationsreichen Homepageerhältst du bei Vorort e<strong>in</strong>er persönliche Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen wieGehalt, Urlaub, Kündigung, Arbeitsvertrag, Gültigkeit e<strong>in</strong>es Tarifvertrages etc. sowie zuallen sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um die Krankenversicherung, Rentenversicherungusw. Darüber h<strong>in</strong>aus bieten wir auch e<strong>in</strong>en Service zu allen anderen Fragenrund um Studium und Geld: Stipendien, Praktika, Unterhalt von den Eltern, Studiengebühren,Jobbörsen und Tipps für Absolvent<strong>in</strong>nen und Absolventen.Darüber h<strong>in</strong>aus bieten wir Informationsmaterialien und -veranstaltungen zu o. g. Themenan und vernetzen gewerkschaftliche Beartungsangebote für Studierende bundesweit.Beratung an der Universität Siegen:zu den Öffnungszeiten des Sozialreferats des AStAsDirekt-L<strong>in</strong>k zur Onl<strong>in</strong>e-Beratung:http://www2.dgb-jugend.de/studium/onl<strong>in</strong>e-beratung/beratungsforumStudierendenparlament (StuPa)Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der VerfasstenStudierendenschaft <strong>in</strong> Angelegenheiten, die für die gesamte Studierendenschaft vonBedeutung s<strong>in</strong>d. Es ist an Beschlüsse der Gesamtvollversammlung und der Urabstimmungengebunden. Insbesondere gehören zu den Aufgaben des Studierendenparlamentesdie Wahl und Kontrolle des AStA, die Erarbeitung und Änderung von Satzungen undOrdnungen und die Verabschiedung des Haushaltsplans der Verfassten Studierendenschaft.Rückzahlung des Mobilitätsbeitrages für HärtefälleAuch dieses Semester haben die Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen dieMöglichkeit, ihren Beitrag für das Semesterticket zurückzuerhalten:1. Schwerbeh<strong>in</strong>derte: Studierende, die e<strong>in</strong>en G-Vermerk im Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweishaben, bekommen den Semesterticketbeitrag vom AStA wieder ausbezahlt.2. Soziale Härtefälle: In besonderen Härtesituationen wird der Semesterticketbeitragebenfalls vom AStA erstattet. Grundlage für die Erstattung ist immer das zur Verfügungstehende E<strong>in</strong>kommen. Dazu hat das Studierendenparlament e<strong>in</strong>e entsprechendeRegelung der Modalitäten verabschiedet. Als zu berücksichtigende Personengruppens<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere erwähnt: alle<strong>in</strong>stehende Studierende mit e<strong>in</strong>em oder mehreren K<strong>in</strong>dern, Studierende mit e<strong>in</strong>em oder mehreren K<strong>in</strong>dern: Die Berechnung der E<strong>in</strong>kommensgrenzenfür diese Personengruppen kann im AStA-Sozialreferat erfragt werden, ausländische Studierende mit beschränkter Arbeitserlaubnis: Unter diesen Befreiungstatbestandfallen ausländische Studierende, die weder e<strong>in</strong>e ständige Arbeitserlaubnisfür die BRD haben noch e<strong>in</strong>e Unterstützung durch öffentliche oder halböffentlicheStellen der BRD oder ihres Herkunftslandes haben.40

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